Vielleicht ein nützlicher Hinweis zum Thema:
Wer gewerblich einen öffentlichen WLAN-Hotspot betreibt, der muss sich bei der Bundesnetzagentur als Diensteanbieter anmelden. Damit wird er praktisch den anderen Anbietern wie z.B. der Telekom gleichgestellt, mindert das Risiko der Hausdurchsuchung, muss aber z.B. auch die Verbindungen als Protokoll aufzeichnen (was mit einem einfachen WLAN-Router wohl ein Problem sein dürfte).
Die Unterscheidung liegt laut Bundesnetzagentur in gewerblich (=die Einnahmen decken mindestens die Kosten) und öffentlich (=Kein fester Benutzerkreis). Wenn diese Kriterien nicht gelten, dann ist das Netz privat und man geht die in diesem Thread beschriebenen Risiken ein.
Wie dabei manche Betreiber von öffentlichen Hotspots die Verbindungen und damit die zugehörigen User aufzeichnen bleibt mir ein Rätsel, denn es müsste zumindest eine Anmeldung mit Ausweiskontrolle stattfinden.