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wortmarke

The-Domainhunter

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07. Apr. 2007
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Nehmen wir mal an Herr X trägt am 27.03. eine Wortmarke ein und herr Y registriert sich 2 Tage später eine Domain, die diese Wortmarke enthält. Herr Y hat auf der Seite der DPMA eine Markenregisterüberprüfung gemacht und die Marke war noch nicht eingetragen.

Nun sieht Herr Y, dass laut DPMA seit dem 27.03 eine Wortmarke unter diesem Namen gibt. Er hat die Domain also am 29.03. registriert. Muss er die Domain nun löschen oder kann er sie auch verkaufen ohne eine Abmahnung zu bekommen?
 
Ein Löschungsanspruch wegen Marken gibt es bei der derzeitigen Rechtssprechung in Deutschland fast garnicht mehr.

Wenn der Domaininhaber allerdings nachweislich böswillig registriert hat, kann es durchaus eng werden.

Abgemahnt werden kann man dennoch, wenn man die Domain in dem Bereich benutzt, wo die Marke eingetragen wurde.

Im Einzelfall kommt es sicherlich auch auf dem Markennamen an.

Wie immer sollte man die Risiken und Chancen abwägen und ggfs. einen (guten) Anwalt konsultieren.


Grüsse

123meins
 
Ein Löschungsanspruch wegen Marken gibt es bei der derzeitigen Rechtssprechung in Deutschland fast garnicht mehr.


Abgemahnt werden kann man dennoch, wenn man die Domain in dem Bereich benutzt, wo die Marke eingetragen wurde.



Grüsse

123meins

danke für die Antwort. Und wenn man die Domain nun einfach bei sedo oder ebay verkauft? Also es handelt sich um eien Domain, die folgendermassen aussieht: wortmarke-forum.de (und .com) Also die Wortmarke ist 2 x bei DPMA eingetragen, mehrere Klassen und mit Rechtsanwalts-Angaben.
 
danke für die Antwort. Und wenn man die Domain nun einfach bei sedo oder ebay verkauft? Also es handelt sich um eien Domain, die folgendermassen aussieht: wortmarke-forum.de (und .com) Also die Wortmarke ist 2 x bei DPMA eingetragen, mehrere Klassen

Was hälst Du davon einen Anwalt zu konsultieren?

und mit Rechtsanwalts-Angaben.

Ja, normal. Mit was sonst, Telefonsex-Hotlinenummer oder Ferienhausanschrift des Markeninhabers?
 
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