The-Domainhunter
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- Registriert
- 07. Apr. 2007
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Nehmen wir mal an Herr X trägt am 27.03. eine Wortmarke ein und herr Y registriert sich 2 Tage später eine Domain, die diese Wortmarke enthält. Herr Y hat auf der Seite der DPMA eine Markenregisterüberprüfung gemacht und die Marke war noch nicht eingetragen.
Nun sieht Herr Y, dass laut DPMA seit dem 27.03 eine Wortmarke unter diesem Namen gibt. Er hat die Domain also am 29.03. registriert. Muss er die Domain nun löschen oder kann er sie auch verkaufen ohne eine Abmahnung zu bekommen?
Nun sieht Herr Y, dass laut DPMA seit dem 27.03 eine Wortmarke unter diesem Namen gibt. Er hat die Domain also am 29.03. registriert. Muss er die Domain nun löschen oder kann er sie auch verkaufen ohne eine Abmahnung zu bekommen?