Adomino
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Vielleicht mal zur Entwuselung der Kernfrage: Wieso kommst Du, Harry, zu dem Schluss, dass dies, was hinter den "Sternchen" steht zur Marke gehört - bzw. an die anderen: Wo entnehmt ihr, dass dies eben nicht Teil des Markeneintrages ist - unabhängig von Klasse 38 meine ich...
Danke
G
Ich bin kein Markenanwalt, habe aber durch meine 50+ Marken (EU, DPMA, AT, WIPO, US) schon reichlich Erfahrung gesammelt. Im Normalfall sieht man so etwas nur bei Wort/Bildmarken z.B. "A *M* H Advanced Master Healing".
Ich gehe davon aus das hier irgendwas bei der Anmeldung schief gegangen sein muss. Der Inhaber der Wort-Marke wollte vermutlich nur "YUP" anmelden und hat dann zur besseren Erklärung noch ein * zu YUP angefügt um zu erklären das YUP "Young Urban Products" bedeutet. Theoretisch kann es auch sein das der Inhaber vielleicht eine Wort/Bildmarke anmelden wollte aber der Anwalt dann nur eine Wortmarke angemeldet hat und nun alles in einem Text versehentlich drinnen steht. Bei einer Wort/Bildmarke hätte man z.B. das YUP groß schreiben können und darunter z.B. dann in Kleinbuchstaben "Young Urban Products" - ähnlich wie bei "A *M* H Advanced Master Healing".
Wie gesagt ich bin kein Markenanwalt aber nach meiner Erfahrung zählt der komplett eingetragene Markentext und nicht nur ein Teil davon. z.B. wollte mir der Verlag von "PC Games" ans Bein pinkeln da sie mir nicht nur meine pc-games.de wegnehmen wollten sondern auch noch meinten, das ich eine Markenschutzverletzung wegen derer ihrer jüngeren Wort/Bildmarke "PC Games Wissen, was gespielt wird" begangen habe und schadensersatzpflichtig bin. Nachdem mein Anwalt denen "aufklärende Worte" geschickt hat, habe ich nie wieder was von denen gehört....
Ich kann aber nächste Woche wenn mein Anwalt wieder vom Urlaub zurück ist ihm speziell auf diesen Fall ansprechen was er dazu sagt ob nur "YUP" geschützt ist oder der komplette Text.
Harry
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