Hallo Rechtsathleten!
Gesten abend bekam ich kurz vor dem Weggehen (zur Arbeit, war in Eile) von einen Rechtsanwalt einen Anruf:
"...bevor ich die Angelegenheit dem Gericht vortrage ..., sie fragen, ob sie bereit wären die Domain zcm.de an meine Mandantin abzutreten, denn sie betreibt das ZfCM..."
http://www.zcm.de (provisorisch weitergeleitet)
Ich war erstaunt wie schnell ich mein Herz wieder in den geräumigen (weil leeren) Hosentaschen gefunden hatte, trotzdem habe ich im ersten Moment zugesagt: "n ... nat-natürlich". Das folgende Gespräch war jetzt freundlich auch von seiner Seite, jetzt bereuhe ich aber, dass ich nicht einfach gesagt habe: "...kann jetzt nicht, rufe zurück!"
Wir sind verblieben, dass ich die Domain für 25 € (Registrierungs- und Bearbeitungs-Gebühr) seiner Mandantin überlasse. Er schickt das heute raus, mit V-Scheck. Wenn mir das mit den anderen, neu erworbenen Dreistelligen passiert, werde ich kaum eine Rücklage ansparen können, für den Fall, dass der erste Kontakt eine Abmahnung inclusive Gebührennote ist.
Bitte beantwortet mir folgende Fragen:
1. Hat das Zentrum für Chinesische Medizin einen wirklichen Rechtsanspruch, den das Zentrum für Chirurgische Medizin oder die Zentrale für Creative Multimedia ... etc. ... nicht hat?
2. Wie sind nochmal die Links zum Überprüfen von Marken (DPMinfo.de?) und besonders für Firmennamen?
3. Der RA hat beim Gespräch noch einen Vorbesitzer erwähnt, gab es da schon einen Streit um die Domain und bleiben die Vorbesitzer "gebrauchter" Doms auch noch registriert?
4. Um ein Haar hätte es die dreistellige Domain getroffen welche ich für mich selbst verwenden möchte. Wie kann ich die anderen Domains (günstig) absichern.
5. Was kostet die Abmahnung + Gebührennote?
6. Wurden die Anwälte (neuerdings) verpflichtet vor dem Versand einer Abmahnung, den Domainbesitzer anzuhören? (Das wäre ja angenehm beruhigend!)
Herzlichen Dank, wünsche einen erfolgreichen Tag!
wooky!
Gesten abend bekam ich kurz vor dem Weggehen (zur Arbeit, war in Eile) von einen Rechtsanwalt einen Anruf:
"...bevor ich die Angelegenheit dem Gericht vortrage ..., sie fragen, ob sie bereit wären die Domain zcm.de an meine Mandantin abzutreten, denn sie betreibt das ZfCM..."
http://www.zcm.de (provisorisch weitergeleitet)
Ich war erstaunt wie schnell ich mein Herz wieder in den geräumigen (weil leeren) Hosentaschen gefunden hatte, trotzdem habe ich im ersten Moment zugesagt: "n ... nat-natürlich". Das folgende Gespräch war jetzt freundlich auch von seiner Seite, jetzt bereuhe ich aber, dass ich nicht einfach gesagt habe: "...kann jetzt nicht, rufe zurück!"
Wir sind verblieben, dass ich die Domain für 25 € (Registrierungs- und Bearbeitungs-Gebühr) seiner Mandantin überlasse. Er schickt das heute raus, mit V-Scheck. Wenn mir das mit den anderen, neu erworbenen Dreistelligen passiert, werde ich kaum eine Rücklage ansparen können, für den Fall, dass der erste Kontakt eine Abmahnung inclusive Gebührennote ist.
Bitte beantwortet mir folgende Fragen:
1. Hat das Zentrum für Chinesische Medizin einen wirklichen Rechtsanspruch, den das Zentrum für Chirurgische Medizin oder die Zentrale für Creative Multimedia ... etc. ... nicht hat?
2. Wie sind nochmal die Links zum Überprüfen von Marken (DPMinfo.de?) und besonders für Firmennamen?
3. Der RA hat beim Gespräch noch einen Vorbesitzer erwähnt, gab es da schon einen Streit um die Domain und bleiben die Vorbesitzer "gebrauchter" Doms auch noch registriert?
4. Um ein Haar hätte es die dreistellige Domain getroffen welche ich für mich selbst verwenden möchte. Wie kann ich die anderen Domains (günstig) absichern.
5. Was kostet die Abmahnung + Gebührennote?

6. Wurden die Anwälte (neuerdings) verpflichtet vor dem Versand einer Abmahnung, den Domainbesitzer anzuhören? (Das wäre ja angenehm beruhigend!)
Herzlichen Dank, wünsche einen erfolgreichen Tag!
wooky!