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zusammenfassende Meldung

domainklub

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Nábend Kollegen,

nachdem ich das Thema zusammenfassende Meldung zwar schon bereits des öfteren gehört (aber bisher mangels Nachfrage seitens der Finanzbehörden ignoriert ;-)) hatte, muss ich euch heute um Rat fragen, da ich jetzt diesen Wust für Q2 2010 nachreichen muss.

Was mich interessieren würde:

So wie ich iM informiert bin, gehts ja darum innergemeinschaftliche Geschäfte zwischen Unternehmern mit UStID aufzulisten und zu übermitteln.

1.) Was konkret muss alles in der ZM aufgeführt werden? Domainkäufe/verkäufe von/an andere Unternehmer mit UStID aus der EU, Einnahmen aus Adsense (Google, Irland), Amazon.de (weil Luxemburg wohl eher nicht), Registrierungsgebühren/Webhosting wenn es zB von einem ausländischen, innereuropäischen Registrar/Webhoster kommt?

--> idealerweise könnte mir jemand der die ZM bereits auszufüllen hat, hier noch ein paar exemplarische Beispiele geben, welche häufig bei uns Domainern/Webmastern auftretenden Einnahmen/Ausgaben da alles mit aufgeführt werden müssen

2.) Die Übermittlung der ZM muss ja auf elektronischem Wege (also per Elster) erfolgen. Da mein Lexware-Buchhalter leider immer noch nicht die Übermittlung der ZM unterstützt, muss ich mich wohl meines Wissens auf dem Elster-Portal anmelden und kann dann mit einem "Zertifikat" diese ZM übermitteln.

So wie ich es bis dato weiß kann die Übermittlung dort als "csv-Datei" erfolgen, Frage wäre dann wie diese csv-Datei auszusehen hat, bzw. welche Daten dort alles angegeben werden müssen?

reicht das alles mit ein paar Spalten a la: Datum, Rechnungssumme, Rechnungs/Leistungsempfänger/Schuldner, UStId des Rechnungs/Leistungsempfängers/Schuldners, whatever ???

Ich hoff dass mir der ein oder Andere, der bereits die ZM zu übermitteln hat, mit ein paar Tipps auf die Sprünge helfen kann!

Danke vorab + schönen Abend noch!

Gruß Stephan
 
Zuerst musst Du mal die sog. Teilnehmernummer beantragen, ohne die Du keine ZM abgeben kannst. Die Zuteilung dauert ca. 2 Wochen.
 
Bin ich der einzige der diese Gängelei mitmachen muss?

Sonst keiner mit der Materie betraut? Würde mich über jedweden Tipp/Hinweis/Linktipp freuen!

Gruß Stephan
 
zu 1)

Zu melden sind nur Lieferungen/Leistungen, Deine "Ausgaben" brauchst Du in der ZM nicht zu melden. (Sowas muß man nur melden, wenn man bestimmte Grenzen überschreitet - Stichwort: Intrahandelstatistik)

zu 2)

Wenn Du nicht allzu viele Posten hast, ist die Meldung über das OnlinePortal ganz praktisch und unkompliziert. (URL muß ich erst nachfragen - wird ergänzt)

Hier sind nur die kummulierten Summen der Lieferungen/Leistungen pro USt. ID anzugeben und die Art (Lieferung/sonst. Leistung)
Adsense/amazon = sonst. Leistung. Die Angaben müssen mit Deiner USt. Voranmeldung übereinstimmen. Da die die Daten wohl irgendwie
sowieso haben, kriegst Du sonst 'nen Brief mit der Bitte entweder Voranmeldung oder ZM zu korrigieren (hatten mal sonst. Leistungen als Lieferungen eingetragen).

=> Alles, was Du brauchst ist eine Liste mit folgenden Daten:

USt. ID des Kunden, Summe der Umsätze mit diesem Kunden im ZM Zeitraum, Art der Umsätze (Lieferung/sonst. Leistung)

Gruß
Carsten
 
Adsense/amazon = sonst. Leistung. Die Angaben müssen mit Deiner USt. Voranmeldung übereinstimmen.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Einnahmen sind immer mit USt. behaftet, die der Verkäufer an das FA abführen muss, es sei denn, der Käufer sitzt im europäischen Ausland und hat eine UID Nummer. So braucht der Verkäufer keine USt. auszuweisen und folgerichtig keine Steuer an das FA abführen.
Adsense/amazon sind Einnahmen, daher irrelevant für die ZM
Allerdings muss man dafür immer mit der normalen Meldung die USt. Abführen, auch wenn Google und Amazon diese nicht ausweisen.
Fazit: nur Einnahmen bei der ZM angeben, bei denen auf Grund der UID Nr. des Käufers auf die USt. verzichtet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
hier der Link:

Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ('freier Zugang')

...einfach auf den Link im ersten Absatz klicken, das ist dann schon das Formular für die Meldung.
Die eigentlichen Umsätze trägst Du auf Seite 2 des Formulares ein.
Den Link für den Antrag für eine Teilnehmernummer findest Du auch auf der Seite.

@domzilla

Ich denke wir reden hier von unterschiedlichen Dingen:

1) Wenn Du Anzeigen schaltest (adwords), mußt Du diese selbst versteuern
- sprich die entsprechende USt. zusätzlich ans FA abführen bzw. gegenrechnen.

2) Wenn Du Anzeigen einbindest (adsense) sind das "sonst. Leistungen auf elektronischem Weg"
- d.h. Du lieferst was ins EU Ausland an einen Abnehmer mit UID.
=> Angabe in der USt. Voranmeldung als Leistung/Lieferung an Abnehmer mit UID.
Zusätzlich detaillierte Angabe mit den jeweiligen UIDs in der ZM.

Diese Daten werden dann vermutlich mit den Angaben Deines Kunden ("google") abgeglichen,
die dieser in seiner USt. Voranmeldung zu seinen "innergemeinschaftlichen Erwerben" gemacht hat.

Klär das besser mal im Detail mit Deinem Steuerberater.
 
1) Wenn Du Anzeigen schaltest (adwords), mußt Du diese selbst versteuern
- sprich die entsprechende USt. zusätzlich ans FA abführen bzw. gegenrechnen.

hmm, adwords schalten bedeutet, ich gebe Geld aus.
Wenn der Geldempfänger keine USt. ausweist, kann ich auch keine VSt. geltend machen. Also irrelevant für die ZM

2) Wenn Du Anzeigen einbindest (adsense) sind das "sonst. Leistungen auf elektronischem Weg"
- d.h. Du lieferst was ins EU Ausland an einen Abnehmer mit UID.
hier bekomme ich eine Gutschrift ohne USt. Ausweis.
Allerdings wohne ich in Deutschland und ich liefere nicht ins Ausland, weil die adsense Anzeigen in Deutschland aufgerufen werden, ist der Ort der Leistung Deutschland (weil deutsche Domain und deutscher Server). Daher muss ich vom Betrag, den ich erhalte, USt. abführen, obwohl diese nicht ausgewiesen wird. Also auch irrelevant für die ZM

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in beiden Fällen keine Angaben in der ZM vonnöten sind.
 
Ich kann mich nur wiederholen: Klär das mal besser mit einem Steuerberater!

hmm, adwords schalten bedeutet, ich gebe Geld aus.
Wenn der Geldempfänger keine USt. ausweist, kann ich auch keine VSt. geltend machen. Also irrelevant für die ZM

Habe nie was anderes geschrieben: Ausgaben sind irrelevant für die ZM
Du solltest Dich bzgl. adwords und USt. Voranmeldung aber mal beraten lassen.
Stichpunkte "innergemeinschaftliche Erwerbe", "reverse charge" - so banal ist das mit dem
Wenn der Geldempfänger keine USt. ausweist, kann ich auch keine VSt. geltend machen.
in diesem Fall nicht. Es geht darum, dass Du grundsätzlich erstmal Umsatzsteuer auf den Erwerb zahlen mußt. Diese kannst Du dann aber auch gleich wieder in der selben Voranmeldung als geleiste Vorsteuer abziehen.

hier bekomme ich eine Gutschrift ohne USt. Ausweis.
Allerdings wohne ich in Deutschland und ich liefere nicht ins Ausland, weil die adsense Anzeigen in Deutschland aufgerufen werden, ist der Ort der Leistung Deutschland (weil deutsche Domain und deutscher Server). Daher muss ich vom Betrag, den ich erhalte, USt. abführen, obwohl diese nicht ausgewiesen wird. Also auch irrelevant für die ZM

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in beiden Fällen keine Angaben in der ZM vonnöten sind.

Dein Vertragspartner ist seit einiger Zeit vermutlich nicht mehr Google USA sondern Google Irland (vgl. UID in Gutschrift :-)). An die lieferst Du Deine Werbeflächen, von denen bekommst Du Dein Geld und die weisen auch die USt. in Irland aus (reverse charge).

Vgl.: https://www.google.com/adsense/support/bin/answer.py?answer=64176&topic=148

=> ZM und die entsprechende Angabe (sonstige Leistung an Unternehmen in EU mit UID) in der Voranmeldung


Der Fall, den Du beschreibst (Steuer aus Gutschriftsbetrag abführen), kann ich mir nur vorstellen, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist,
jedoch KEINE Umsatzsteuer ID hast. In diesem Fall solltest Du Dir schnell eine UID besorgen. Du verschenkst vermutlich Geld!

Gruß Carsten
 
habe mich nun mal ein wenig in das thema hineingelesen und eigentlich klingt es ja garnicht so schwer. ich werde es jetzt folgendermaßen machen:

1. teilnehmernummer beantragen, da noch nicht geschehen
2. dann hier -> https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 das formular online ausfüllen mit USt.-IdNr und Teilnehmernummer, die ich hoffentlich in den nächsten 2 Wochen zugeschickt bekomme.
3. auf seite 2 gebe ich in meinem fall folgendes an:

Google Ireland Ltd. USt-ID: IE 6388047V
Amazon EU S.a.r.l, Luxemburg USt-ID: LU 20260743
Art der Leistung: Sonstige Leistung

+ Summe für den Zeitraum der Bemessung.

ich hoffe, dass dies damit getan ist.

gruss,
andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Thread hier leider erst jetzt gefunden.

Ich habe auch Probleme mit der zusammenfassenden Meldung. Nach meinen Recherchen ist bei Ist-Versteuern hinsichtlich der zusammenfassenden Meldung nicht maßgebend, wann man das Geld erhalten hat (wie bei der Umsatzsteuer), sondern wann man die Leistung ausgeführt hat.

Problem dabei:
Die gängigen Buchhaltungsprogramme erfassen allerdings bei Ist-Versteuern auch diese Beträge bei der USt-Voranmeldung erst bei Zahlung.

Hat jemand das gleiche Problem?

Besten Gruß
Thomas
 
Hmm, ja, auch das ist richtig. Du führst auch keine Waren oder Leistung aus, sondern erbringst eine Vermittlungsleistung im Ausland. Unabhängig davon, wo der Server steht (eigentlicher Vermittlungsort) gilt der Zeitpunkt vom Zahlungseingang an deinem inländischen Wohnsitz.
 
Hmm, ja, auch das ist richtig. Du führst auch keine Waren oder Leistung aus, sondern erbringst eine Vermittlungsleistung im Ausland. Unabhängig davon, wo der Server steht (eigentlicher Vermittlungsort) gilt der Zeitpunkt vom Zahlungseingang an deinem inländischen Wohnsitz.

Gerade nicht. Es kommt auf die Ausführung der Leistung an, nicht auf den Zahlungseingang (auch bei Ist-Versteuerern). Das ist ja gerade das Problem.
 
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