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Mein Steuerberater hat mich heute per Zweizeiler angeschrieben, ob ich ab 01.01.2015 am sog. MOSS-Verfahren teilnehmen möchte.
So ganz durchblicke ich den Sinn und Zweck des Ganzen noch nicht, ich muss wohl noch mal tel. Rücksprache mit ihm halten.
Trotzdem die Frage in die Runde: Wer hat mehr Informationen zu diesem Thema und kann darüber berichten?
Ich bin beim BZSt zwar fündig geworden und habe ein paar Hintergrundinformationen darüber gefunden, danach sieht es so waus, als ob es hier nur um eine Verfahrenserleichterung geht (siehe Zitat unten), mein Stb schrieb aber, dass das auch Auswirkungen bei Verkäufen an Nichtunternehmer im europäischen Ausland hätte.
Zitat:
"...Innerhalb der Europäischen Union unterliegen ab dem 1. Januar 2015 Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh-und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Damit Unternehmen ihren Melde-und Erklärungspflichten nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzeln nachkommen müssen, wird die Verfahrenserleichterung des „Mini-One-Stop-Shop“ eingeführt..."
Links:
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Mini-One-Stop-Shop
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Pressemitteilungen
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Fragen & Antworten
Viele Grüße
Jens
So ganz durchblicke ich den Sinn und Zweck des Ganzen noch nicht, ich muss wohl noch mal tel. Rücksprache mit ihm halten.
Trotzdem die Frage in die Runde: Wer hat mehr Informationen zu diesem Thema und kann darüber berichten?
Ich bin beim BZSt zwar fündig geworden und habe ein paar Hintergrundinformationen darüber gefunden, danach sieht es so waus, als ob es hier nur um eine Verfahrenserleichterung geht (siehe Zitat unten), mein Stb schrieb aber, dass das auch Auswirkungen bei Verkäufen an Nichtunternehmer im europäischen Ausland hätte.
Zitat:
"...Innerhalb der Europäischen Union unterliegen ab dem 1. Januar 2015 Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh-und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Damit Unternehmen ihren Melde-und Erklärungspflichten nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzeln nachkommen müssen, wird die Verfahrenserleichterung des „Mini-One-Stop-Shop“ eingeführt..."
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Viele Grüße
Jens