LoneWolf
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Heftige Proteste wurden laut, nachdem erste Pläne der Ministerpräsidenten bekannt wurden, im Zuge der Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren auch für PCs mit Internet-Anschluss ab 2007 die GEZ-Gebühr zu erheben. Nun kommt eine Gebührenerhöhung um 88 Cent -- und auch die GEZ-Pflicht für Internet-PCs in Privathaushalten und Firmen ab dem 1. Januar 2007. Auch in Privathaushalten wird die Rundfunkgebühr nicht schon ab dem 1. April 2005 fällig, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung ursprünglich berichtete -- hier gilt ebenfalls der Termin 31. 12. 2006, zu dem die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Internet-fähige PCs abläuft, bestätigte der Rundfunkreferent der Landesregierung Sachsen gegenüber heise online. Abgesegnet werden müssen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten noch von den jeweiligen Parlamenten der Bundesländer. Anzeige
Die Gebühr soll nach den bisher bekannt gewordenen Plänen für jeden PC erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen kann. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird. Wer schon GEZ-Gebühren berappt, der muss für seinen Internet-PC nicht erneut bezahlen -- wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird künftig wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen, hieß es bereits im Entwurf des Beschlusses, soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden -- Unternehmen würde damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen, die Mitarbeiter im Unternehmen nutzen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982
Die Gebühr soll nach den bisher bekannt gewordenen Plänen für jeden PC erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen kann. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird. Wer schon GEZ-Gebühren berappt, der muss für seinen Internet-PC nicht erneut bezahlen -- wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird künftig wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen, hieß es bereits im Entwurf des Beschlusses, soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden -- Unternehmen würde damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen, die Mitarbeiter im Unternehmen nutzen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982