chillman
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Ich habe gestern ein ein Schreiben von der anwaltlichen Vertretung des Markeninhabers der Marke "Rock Box" bekommen. Ich selbst besitze die Domain www.rockbox.de. Leider habe ich es vor der Registrierung versäumt in das Markenregister zu schauen. Ich ging von einem bedenkenlosen Namen aus. Es was für mich ein Phantasiename, der auf den beschreibenden Begriff "jukebox" zurückzuführen ist.
Der Inahber der Marke hat im Vorfeld versucht die Domain über sedo.de für 60 Euro zu erwerben. Das habe ich abgelehnt, weil ich evtl. selbst was mit der Domain machen wollte. Am Montag (14.02.05) hat er dann ein Schreiben durch seinen Anwalt aufsetzen lassen, welches bei mir am Mittwoch (16.02.05) per Post eingegangen ist. Ein VorabFax kam bei mir wegen eine falschen Faxnummer in der Whois leider nicht an.
Nun zum eigentlichen Problem: Der Anwalt meint, ich würde die Markenrecht verletzen und fordert die Herausgabe der Domain. Ansich kein Problem und ohne Widerwehr auf meiner Seite. Er möchte zudem, dass ich bis zum 18.02.04 (12:00Uhr) eine "strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterschreibe. Angeblich ist das die einzige Möglichkeit, eine "Wiederholungsgefahr und auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte" auszuräumen. Das dicke Ende kommt jetzt in der Erklärung: Ich soll Schadenersatz (Anwalt- und Notarkosten) in Höhe von 1600,57 Euro zahlen (1,3% des Gegenstandswertes 50000 Euro). Die Rechnung liegt auch schon anbei. Erklärung und Zahlung der Rechnung soll beides bis zum 18.02.04 eingehen.
Nun meine Frage: Ist das so zulässsig, oder kann ich dagegen angehen. Wie gesagt, die Domain gebe ich gerne raus bzw. lösche Sie bei der Denic. Was meint Ihr? Die Erklärung unterschreiben wäre m.E. die schlechteste Lösung.
Ist die Fristsetzung denn überhaupt so OK und wer setzt den Gegenstandswert fest? (Immerhin habe ich mit 700 Euro auf das Gebot von 60 Euro geantwortet - Also wäre der Gengenstand eigentlich nur 700 Euro Wert)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Der Inahber der Marke hat im Vorfeld versucht die Domain über sedo.de für 60 Euro zu erwerben. Das habe ich abgelehnt, weil ich evtl. selbst was mit der Domain machen wollte. Am Montag (14.02.05) hat er dann ein Schreiben durch seinen Anwalt aufsetzen lassen, welches bei mir am Mittwoch (16.02.05) per Post eingegangen ist. Ein VorabFax kam bei mir wegen eine falschen Faxnummer in der Whois leider nicht an.
Nun zum eigentlichen Problem: Der Anwalt meint, ich würde die Markenrecht verletzen und fordert die Herausgabe der Domain. Ansich kein Problem und ohne Widerwehr auf meiner Seite. Er möchte zudem, dass ich bis zum 18.02.04 (12:00Uhr) eine "strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterschreibe. Angeblich ist das die einzige Möglichkeit, eine "Wiederholungsgefahr und auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte" auszuräumen. Das dicke Ende kommt jetzt in der Erklärung: Ich soll Schadenersatz (Anwalt- und Notarkosten) in Höhe von 1600,57 Euro zahlen (1,3% des Gegenstandswertes 50000 Euro). Die Rechnung liegt auch schon anbei. Erklärung und Zahlung der Rechnung soll beides bis zum 18.02.04 eingehen.
Nun meine Frage: Ist das so zulässsig, oder kann ich dagegen angehen. Wie gesagt, die Domain gebe ich gerne raus bzw. lösche Sie bei der Denic. Was meint Ihr? Die Erklärung unterschreiben wäre m.E. die schlechteste Lösung.
Ist die Fristsetzung denn überhaupt so OK und wer setzt den Gegenstandswert fest? (Immerhin habe ich mit 700 Euro auf das Gebot von 60 Euro geantwortet - Also wäre der Gengenstand eigentlich nur 700 Euro Wert)
Vielen Dank für Eure Hilfe