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Dringed: Hilfe bei Markenrechtsverletzung !!!

chillman

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24. Mai 2004
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2.085
Ich habe gestern ein ein Schreiben von der anwaltlichen Vertretung des Markeninhabers der Marke "Rock Box" bekommen. Ich selbst besitze die Domain www.rockbox.de. Leider habe ich es vor der Registrierung versäumt in das Markenregister zu schauen. Ich ging von einem bedenkenlosen Namen aus. Es was für mich ein Phantasiename, der auf den beschreibenden Begriff "jukebox" zurückzuführen ist.

Der Inahber der Marke hat im Vorfeld versucht die Domain über sedo.de für 60 Euro zu erwerben. Das habe ich abgelehnt, weil ich evtl. selbst was mit der Domain machen wollte. Am Montag (14.02.05) hat er dann ein Schreiben durch seinen Anwalt aufsetzen lassen, welches bei mir am Mittwoch (16.02.05) per Post eingegangen ist. Ein VorabFax kam bei mir wegen eine falschen Faxnummer in der Whois leider nicht an.

Nun zum eigentlichen Problem: Der Anwalt meint, ich würde die Markenrecht verletzen und fordert die Herausgabe der Domain. Ansich kein Problem und ohne Widerwehr auf meiner Seite. Er möchte zudem, dass ich bis zum 18.02.04 (12:00Uhr) eine "strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterschreibe. Angeblich ist das die einzige Möglichkeit, eine "Wiederholungsgefahr und auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte" auszuräumen. Das dicke Ende kommt jetzt in der Erklärung: Ich soll Schadenersatz (Anwalt- und Notarkosten) in Höhe von 1600,57 Euro zahlen (1,3% des Gegenstandswertes 50000 Euro). Die Rechnung liegt auch schon anbei. Erklärung und Zahlung der Rechnung soll beides bis zum 18.02.04 eingehen.

Nun meine Frage: Ist das so zulässsig, oder kann ich dagegen angehen. Wie gesagt, die Domain gebe ich gerne raus bzw. lösche Sie bei der Denic. Was meint Ihr? Die Erklärung unterschreiben wäre m.E. die schlechteste Lösung.

Ist die Fristsetzung denn überhaupt so OK und wer setzt den Gegenstandswert fest? (Immerhin habe ich mit 700 Euro auf das Gebot von 60 Euro geantwortet - Also wäre der Gengenstand eigentlich nur 700 Euro Wert)

Vielen Dank für Eure Hilfe
 
Ich bin kein Jurist, der dazu maßgeblich was sagen kann,
außer meiner persönlichen Meinung die da nicht weiterhilft.

Geh zuerst zu 'Deinem' Anwalt, bevor du was
unternimmst. Zur Not kann ich dir einen recht guten Internetanwalt empfehlen, der sich mit sowas als Spezialist auskennt. Der wird allerdings einige 100 km von dir entfernt sein.

Unabhängig davon, sollte schnellstens gesetzesmäßig und gebührenordnungsmäßig was geändert werden, das für das Schreiben solch eines nicht all zu langen "Briefchens" der gegnerischen (Anwalts-)Seite eine vierstellige Kostennote erhoben werden darf. Man sollte sich derenseits mal dringend klar machen, daß ordentliche
Arbeiter oder Angestellte diese "Kostennoten"höhen annähernd als Monatslohn verdienen.
 
Ich seh erstmal nur, dass das Schreiben sachlich falsch ist. Dir gehoert ja offensichtlich nicht die "therockbox.de" sondern "rockbox.de". Da ist Onkel Anwalt wohl ein Copy- und Paste-Fehler unterlaufen und Du kannst das insofern erstmal als Zeitgewinn verbuchen. Ich wuerde wie schon geschrieben diese Zeit nutzen und mich mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

Alternativ kannst Du natuerlich auch die Abmahnung unterschreiben, den Gegenstandswert auf 700 Euro korrigieren und die Forderung entsprechend anpassen. Danach wuerde ich umgehend die Domain loeschen, weil taugt eh nix. Und ruf ggf. mal den Tobias an, dem die "therockbox.de" gehoert (so es nicht der Feind ist ;)). Vielleicht liegt hier eine Serienabmahnung vor.

Gruss,
Mac
 
Hallo Chillmann,

es kommt beim Gegenstandswert nicht da-
rauf an, was Du für die Domain forderst,
was dir die Domain "wert wäre" zu ver-
kaufen, sondern wie hoch das Interesse
des Verletzten daran ist, dass du es unter-
lässt die Domain zu nutzen. Der Gegen-
stands- oder auch Streitwert genannt wird
vom Gericht nach eigenem Ermessen fest-
gesetzt, wobei zu berücksichtigen ist, ob
nur ein bürgerlicher Name (~5.000 Euro),
eine Marke oder ein Unternehmenskenn-
zeichen verletzt wurde und wie bekannt
dieses möglicherweise ist, wie intensiv und
lange die Verletzung andauerte und ähn-
liche Kriterien. 50.000 Euro Gegenstands-
wert sind für markenrechtliche Streitver-
fahren dabei nicht unbedingt zu hoch an-
gesetzt, die Fristsetzung zwar relativ kurz,
aber leider auch nicht ganz unüblich oder
gar unzulässig. "Rockbox" ist auch kein be-
schreibender Begriff, wurde zudem zum
Verkauf angeboten (=sittenwidrig; unlau-
terer Wettbewerb; ev. außerdem Marken-
rechtsverletzung).

Für solche Fälle gibt es keine Pauschal-
lösung, ich denke man könnte die Domain
freigeben, wenn sie einem nicht ganz
wichtig ist, die Unterlassungserklärung ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht für die
Rechtslage, aber rechtsverbindlich, abgeben,
dabei die Kostennote streichen und hoffen,
dass man nicht verklagt wird. Sollte dies
doch passieren ist der Streitwert nur noch
die entstandene Kostennote, die sich daraus
ergebenden Anwalts- und Gerichtskosten re-
lativ human und das beste: Die eigentliche
Rechtmäßigkeit der Abmahnung, die in der
Hauptverhandlung hätte geprüft werden
müssen, muss gleichwohl ebenfalls im Ver-
fahren um die Kosten geprüft werden. Also
im Grunde gleich viel Aufwand für einen
Bruchteil der Kosten, ob sich das für die An-
wälte lohnt ist fraglich, eventuell bieten sie
Dir auch keinen Kompromiss an (z.B. nur
50% der Kosten und keine Klage).

Eine Frage noch: Wieso Notarkosten oder
meinst Du ein Honorar für einen Patentan-
walt (das wäre zulässig, aber würde die
Kosten dann auf 3200 verdoppeln)?

Gruß
Sebastian
 
Nee, lieber nicht anrufen, denn der Mensch ist tatsächlich der Markeninhaber. Das die Domain falsch im Text benannt ist ändert meiner Meinung nach nix an der Tatsache, dass Du die Rechte der Marke mit der Domain verletzt hast. Gewerbliche Nutzung kann man aufgrund des Verkaufsangebotes auch zugrunde legen und damit hast Du grundsätzlich erstmal ein Problem. Ich würde die Sache also ernstnehmen und mich da nicht rausreden wollen. Versuch dem Anwalt am besten persönlich am Telefon die Situation zu erklären und mache dabei deutlich, dass Du nie wieder so was Schlimmes tun wirst. Vielleicht lässt er sich ja auf einen Handel ein, ansonsten denke ich dass da schon alles mit rechten Dingen zugeht. Vorher checken wäre halt besser gewesen. Inwieweit der Streitwert allerdings rechtens ist (und damit die Kosten für Dich) kann ich nicht beurteilen, da könnte eine Nachfrage bei einem am besten befreundeten Anwalt helfen. Die Frist würde ich aber einhalten.
Gruß,
Holger
 
vielen dank für eure meinungen.

habe soeben mit einer befreundenten Anwältin gesprochen. Ich werde die Unterlassungserklärung unterschreiben, die Kostennote in der Erklärung streichen und die Domain löschen. Es kommt dann nur noch auf den Streit bzgl. der Rechnungsstellung an. Von meiner Seite aus, wäre dabei zu prüfen, ob die Höhe der Kostennote angemessen ist. Das erforderd natürlich Zeit und ist nicht mehr im Kontekt der Markenverletzung zu sehen.
 
Sebastian schrieb:
50.000 Euro Gegenstandswert sind für markenrechtliche Streitverfahren dabei nicht unbedingt zu hoch angesetzt, die Fristsetzung zwar relativ kurz, aber leider auch nicht ganz unüblich oder gar unzulässig.

50.000 Euro sind sicherlich üblich, aber d.h. ja nicht, daß die übliche Vorgehensweise die seriöseste ist. Es kommt nach meinen Recherchen auf den Wert der Marke an. 50.000 Euro als Gegenstandswert sind schon im oberen Mittelfeld anzusiedeln. Da es sich hier nicht um "Mastercard" oder "Dr. Oettker", sondern nur um eine popelige MusikAgentur handelt, ist es fraglich, ob durch den "Missbrauch" der Marke ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro entstanden ist (TheRockBox.de hatte heute bisher 44 Zugriffe). Zu der Frist von vier Werktagen ist zu sagen, daß es sicherlich nicht unzulässig ist. In meinen Augen ist es aber doch perfide. Immerhin lässt mir diese Frist keine sachgemäße Prüfung der Rechtslage durch eine anwältliche Vertretung und die daruas resultierende Stellungsnahme zu. Beonders wichtig ist diese Punkt in Bezug auf die Kostennote (Auch hier wurde die Frist angewendet. Beachtet man den normalen Geldtransfer würde dies bedeuten, ich müßte nach zwei Tage schon die Rechnung überwiesen haben.)


Sebastian schrieb:
Für solche Fälle gibt es keine Pauschallösung, ich denke man könnte die Domain freigeben, wenn sie einem nicht ganz wichtig ist, die Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Rechtslage, aber rechtsverbindlich, abgeben, dabei die Kostennote streichen und hoffen, dass man nicht verklagt wird. Sollte dies doch passieren ist der Streitwert nur noch die entstandene Kostennote, die sich daraus ergebenden Anwalts- und Gerichtskosten relativ human und das beste: Die eigentliche Rechtmäßigkeit der Abmahnung, die in der Hauptverhandlung hätte geprüft werden müssen, muss gleichwohl ebenfalls im Verfahren um die Kosten geprüft werden. Also im Grunde gleich viel Aufwand für einen Bruchteil der Kosten, ob sich das für die Anwälte lohnt ist fraglich, eventuell bieten sie Dir auch keinen Kompromiss an (z.B. nur 50% der Kosten und keine Klage).

genau das sagt meine befreundete Anwältin auch. Studierst Du Jura?


Sebastian schrieb:
Eine Frage noch: Wieso Notarkosten oder meinst Du ein Honorar für einen Patentanwalt (das wäre zulässig, aber würde die Kosten dann auf 3200 verdoppeln)?

Ich meinte die Anwaltskosten, die aus der Beratung und der Durchführung der Interessen des Markeninhaber entstanden sind und mir in Rechnung gestellt wurde. Da ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 Euro festgelegt wurde, ergibt sich der Rechnungsbetrag ohne MwSt. aus einem Faktor (hier 1,3). Nebenbei sei angemerkt, daß das Vorgehen, der Faktor und der Gegenstandswert am oberen Limit anzusiedeln ist und sich insgesamt der Eindruck des schnellen Geld verdienens aufdrängt.
 
50.000 Euro sind sicherlich üblich, aber d.h. ja nicht, daß die übliche Vorgehensweise die seriöseste ist.

Chillyman, wenn willst Du hier eigentlich verarschen??
Ich hätte Dir gegönnt, dass man Dir den Arsch bis nach Norwegen aufreisst...!! Und hoffentlich fliegst Du noch über die gestrichene Kostennote..!!!!

Mit Marken hast Du es die ganze Zeit ja nicht so, Grabber.... und bei der Domain hast Du mit Sicherheit auch nicht an einen "Phantasiebegriff" gedacht.... sondern auf Kosten anderer kalkuliert....

Ich hoffe jedenfalls, dass ich Dich demnächst mal richtig derbe erwischt....

grüsse,
engel
 
Genau... und hoffen wir, dass es diesem Rechtsstaat gelingt, auch Windhunden wie Dir das Fell abzuziehen...!

grüsse,
engel
 
Ich finde die Vorgehensweise völlig normal und üblich,man hätte Dich auch verklagen können aber es wurde der günstigere Weg der Abmahnung gewählt. Ob diese Rechtens ist oder nicht klärt man dann ja. Also sowas passiert jeden Tag und ist völlig normal.

Es gibt welche die haben einige Domains im Portfolio die nicht ganz Koscher sind,die bekommen sowas mehrmals im Monat.Die mittelständigen Unternehmer sind halt fiter wie früher und verteidigen Ihre Rechte besser als noch vor 1-2 Jahren wo man nur Probleme mit Konzernen bekam.

Verwundert mich deine Aussage denn Du bist ja nun auch ne Weile dabei und müsstest das eigentlich Wissen und einkalkulieren.Aber die erste Abmahnung ist immer die schmerzhafteste... ;-)
 
Hallo chillman,

>genau das sagt meine befreundete
>Anwältin auch. Studierst Du Jura?

Ja. :)

>Es kommt nach meinen Recherchen
>auf den Wert der Marke an.

Richtig, das ist ein Kriterium, allerdings
kann 50.000 und mehr - je nach
Gericht - sogar bereits bei ungenutz-
ten, völlig unbekannten Marken ange-
nommen werden, auch abhängig da-
von, wie weit der Schutzumfang der
Marke reicht, nach oben bei genutzten
und bekannten Marken unbegrenzt,
kann es also leider auch bis mehrere
Millionen gehen. Eine Marke ist gegen-
standsmäßig immer gleich "viel mehr"
als die bloße Verletzung eines unbe-
kannten bürgerlichen Namens.

Gruß
Sebastian
 
finde den ton etwas rüde für ne normale Anfrage... kann leider nichts dazu sagen, da ich juristisch ne null bin...

mfg pyro
 
jungfer schrieb:
..,man hätte Dich auch verklagen können aber es wurde der günstigere Weg der Abmahnung gewählt.

Noch günstiger wäre ein Telefonanruf gewesen. Wenn dann wirklich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und sich der Inhaber der rechtsverletzenden Domain uneinsichtig zeigt, kann man immer noch eine Abmahnung veranlassen.

Der Abmahnungsweg wird wohl oft deshalb gleich gewählt, weil in Deutschland, dem Abgemahnten die Gebühren dafür auferlegt werden können.
Denn an einem Telefonanruf des Markeninhabers an den Rechtsverletzer, kann der Anwalt des Markeninhabers auch schlecht etwas verdienen.

So denke ich mir das.

Tschau
Desverger
 
Wenn Du mal paar Marken hättest die Du ab und an verteidigen müsstest würdest sowas nicht schreiben.So blöd war ich anfangs auch anzurufen,nur Theater und Stress.Das tue ich mir nicht mehr an,ich ruf jetzt Anwalt an und keine Arbeit..keine Kosten und gut.Ausserdem gibt es Fälle wo einem klar ist was der Domainregistrierer wollte.Rufausbeutung bei völlg unüblichen Begriffen,was anderes gibts da nicht zur Auswahl.
 
chillman schrieb:
Ich ging von einem bedenkenlosen Namen aus.
Es was für mich ein Phantasiename, der auf den beschreibenden
Begriff "jukebox" zurückzuführen ist....Das habe ich abgelehnt,
weil ich evtl. selbst was mit der Domain machen wollte...Ich will hier
keinen verarschen...

Meines Erachtens nach hast Du den Markeninhaber,
die Teilnehmer des Forums hier und den Domainhandel
allgemein mir Deinem Bullshit vera....t. "Domain schnell löschen"
bringt übrigens nichts. Zudem liegt meiner Meinung nach
insbesondere in Deinem Fall ohnehin ein hoher Grad der
"Wiederholungsgefahr" vor (lass Dir von Deiner
RA-Tante erklären was das rechtlich ist).

chillman schrieb:
...sondern nur um eine popelige
MusikAgentur handelt ...

Nicht jeder kann leider so "erfolgreich" sein wie Du.
 
Desverger schrieb:
Noch günstiger wäre ein Telefonanruf gewesen. Wenn dann wirklich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und sich der Inhaber der rechtsverletzenden Domain uneinsichtig zeigt, kann man immer noch eine Abmahnung veranlassen.

Der Abmahnungsweg wird wohl oft deshalb gleich gewählt, weil in Deutschland, dem Abgemahnten die Gebühren dafür auferlegt werden können.
Denn an einem Telefonanruf des Markeninhabers an den Rechtsverletzer, kann der Anwalt des Markeninhabers auch schlecht etwas verdienen.

Genau das ist das Ding. Päffgen oder Syndikus sind sehr gute Besipiele in der AbmahnSzene. Es geht hier ganz klar auch ums Geldverdienen bei Anwälten aus meiner Sicht. Der Faktor 1,3 ist übrigens das Maximun, den ein Anwalt ohne Begründung erheben darf. Das Perverse dabei ist zudem, dass auch der verteidigende Anwalt an dem Gegenstandswert gemessen wird und dieser in der Regel gar kein Interesse an einem niedrigen Gegenmstandswert bzw. eines fairen Prozentsatzes hat, weil er dann auch weniger verdient. Sicherlich hat auch Jungfer recht damit, wenn er sagt, dass so der Inhaber wenig Stress hat wenn es öfters vorkommt. Aber ein Anruf oder eine Mail und die Sache wäre vom Tisch. Zumal der Markeninhaber, ja 2 Gebote über sedo.de abgegeben hat und seine Bemühungen in der Sache nachweislich am 23.11.04 begonnen haben.

@Einige *GuckeKeinenAn*
wieso nehmt ihr das so persönlich? Ich kann mir das nur mit Missgunst, Neid oder Profilierung erklären. Es geht in diesem Thread um meinen Fall. Wenn Ihr Debatten übers Arschaufreißen oder um moralische Standpunkt führen wollt, eröffnet bitte einen anderen Thread!
 
chillman schrieb:
@Einige *GuckeKeinenAn*
wieso nehmt ihr das so persönlich? Ich kann mir das nur mit Missgunst, Neid oder Profilierung erklären. Es geht in diesem Thread um meinen Fall. Wenn Ihr Debatten übers Arschaufreißen oder um moralische Standpunkt führen wollt, eröffnet bitte einen anderen Thread!

Meine bescheidene Meinung: Wenn Du Person X um seine Meinung fragst (und das machst Du, wenn Du in einem öffentlichen Forum nachfragst), mußt Du auch mit Dir nicht passenden Antworten rechnen.
 

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