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Dringed: Hilfe bei Markenrechtsverletzung !!!

chillman schrieb:
@Einige *GuckeKeinenAn*
wieso nehmt ihr das so persönlich? Ich kann mir das nur mit Missgunst, Neid oder Profilierung erklären. Es geht in diesem Thread um meinen Fall. Wenn Ihr Debatten übers Arschaufreißen oder um moralische Standpunkt führen wollt, eröffnet bitte einen anderen Thread!

Naja,von solchen Sachen ist am Ende jeder von uns betroffen.Jedesmal wenn Jemand mitbekommt das ich auch Domains verkaufe dann höre ich diese Rechtsverletzergeschichten.Daher kann ich nachvollziehen das es im Forum viele stört wenn Jemand über Rufausbeutung Gewinn machen will der dann auch zum Schaden aller ist.Wenn das mit System passiert juckt mich das auch stark.
 
Ich geh in diesem Fall davon aus, dass unserem Chilli-Mann hier tatsaechlich ein Versehen ohne boese Absicht unterlaufen ist. Warum sollte jemand einen minderwertigen Ableger einer minderwertigen Domain und Marke reggen? Macht keinen Sinn. In so fern finde ich manche Reaktionen hier ueberzogen.

Gruss,
Mac
 
jungfer schrieb:
Naja,von solchen Sachen ist am Ende jeder von uns betroffen.Jedesmal wenn Jemand mitbekommt das ich auch Domains verkaufe dann höre ich diese Rechtsverletzergeschichten.Daher kann ich nachvollziehen das es im Forum viele stört wenn Jemand über Rufausbeutung Gewinn machen will der dann auch zum Schaden aller ist.Wenn das mit System passiert juckt mich das auch stark.
Habe ich dich richtig verstanden? Du bist du gegen "Rufausbeutung" mit Gewinnabsicht?


Grüße Stefan
 
Hallo Mac,

MadMac schrieb:
Ich geh in diesem Fall davon aus, dass
unserem Chilli-Mann hier tatsaechlich ein Versehen ohne
boese Absicht unterlaufen ist.

Wenn Du dir seine bisherigen Domainvorstellungen
ansiehst wirst Du merken, daß unser "Chilli-Mann"
kaum auf den Kopf gefallen ist. Das Bürschchen weiss
genau was abgeht. Die scheinheilige Unschulds-Tour soll er sich
für seine Mama, Freundin oder "Boyfriend" sparen. ;-)

MadMac schrieb:
Warum sollte jemand einen minderwertigen
Ableger einer minderwertigen Domain und Marke reggen?
Macht keinen Sinn.

Ganz einfach: Risikobegrenzung. An z.B. IBM oder T-Online
schmarotzen zu wollen, kann verdammt teuer werden.
Die "Kleinen" zahlen oft eher, um die Zecke im Pelz
loszuwerden. Übrigens ist mir überraschenderweise
noch nie ein Markeninhaber begegnet, der dachte,
daß seine/ihre Marke und damit verbundene Domain
als "minderwertigen Ableger" zu verstehen wäre. :-)

Grüße

John
 
So die Antwort der generischen Anwaltes ist da.
Ich habe die von ihm gesetzte Frist am letzten Freitag eingehalten für meine Stellungnahme. Die Domain wurde gelöscht und ich habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Der eigentliche Abmahngrund ist daher nun Geschichte und es geht "nur" noch um die Kostennote über 1600 Euro, die mir den Anwalt in Rechnung gestellt hat.

Da ich ihm mitgeteilt habe, dass ich mich gegen diese Kostennote verwehre, weil ich zum einen den Streitwert nicht für angemessen halte (50.000 Euro) und zum anderen die Fristsetzung nicht für ausreichend empfunden habe, schreibt er mir jetzt folgendes:

"Ich setze letzmalige Nachfrist zur Bezahlung der von uns geltend gemachten Kosten bis spätestens Freitag, den 25.02.2005. nach Ablauf der Frist werde ich meinem Mandaten zur Einleitung gerichtlicher Maßnbahmen raten. Diese Frist ist nicht verlängerbar."

So wie ich das mit der Kostennote sehe, ist das wie eine Art Rechnung seitens des Anwaltes zu sehen. Er muss also ein Mahnverfahren einleiten, welches Zeit kostet und einige Kosten verursacht. Was ich wirklich verwunderlich finde, ist die Formulierung des Anwaltes. Es tut so, als handel er weiter im Interesse des Mandanten, was nach meinen Recherchen nicht stimmt: Es geht hier um seine Einnahmen in der Angelegenheit. Für den Mandanten kommt nur zum Tragen, dass er wenn ich nicht zahle oder nicht zahlen muss, die Anwaltskosten selbst tragen müsste. Das wäre aber beiweitem nicht diese Kostennote.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt: Die Sache aussitzen und abwarten (ich müsste im schlimmsten Fall etwas mehr als die 1600 Euro bezahlen und gewinne Zeit, viel Zeit sogar ) oder einen Kompromiss vorschlagen (vielleicht einigt man sich auf 50%).

Mein erster Eindruck ist: abwarten und "tea.in" trinken. So mache ich etwas mehr Erfahrung mit dem Domainrecht und muss evtl. sogar gar nichts zahlen. Ansporn dazu hätte ich jedenfalls. Ich lasse es drauf ankommen und steige in den "Ring"...

Was meint Ihr?
 
Diese Frage wurde doch schon beantwortet. Warte ab was kommt.

Gruss,
Mac
 
Hallo chillman,

wäre ich einer ähnlichen Situation wie du, wäre mich wichtig zu wissen, wie hoch in etwa meine Chancen sind, dass vor Gericht festgestellt wird, dass die Abmahnung nicht berechtigt war. Dann das wäre ja ein ziemlich guter Grund, dass die Kostennote nicht berechtigt ist :Wink:
Inwieweit andere Gründe vorliegen können, die die Kostennote nichtig werden lässt oder verringert, weiss ich nicht.
Zudem würde ich auch bedenken wie leicht ich die Kostennote & Gerichtskosen bei einem evtl. Scheitern vor Gericht bezahlen kann. Nicht das ich nachher deswegen ein paar Champagnerpartys auf meiner Yacht streichen muss. :Crunk:

Verwundern würde mich etwas, wenn mir eine Frist zur Zahlung der Kostennote vom Anwalt gesetzt wurde und ich dem nicht nachgekommen bin; warum ein Anwalt mir dann nicht gleich die 1. Mahnung zusendet, sondern noch eine Nachfrist setzt. Entweder ist er sich selbst nicht so sicher, dass die Kostennote berechtigt ist oder er hat wenig Interesse daran, die Kostennote einzuklagen. Oder er ist einfach ein netter Mensch :)

Schönen Gruss
Desverger
 
chillman schrieb:
So die Antwort der generischen Anwaltes ist da.
Ich habe die von ihm gesetzte Frist am letzten Freitag eingehalten für meine Stellungnahme. Die Domain wurde gelöscht und ich habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Der eigentliche Abmahngrund ist daher nun Geschichte und es geht "nur" noch um die Kostennote über 1600 Euro, die mir den Anwalt in Rechnung gestellt hat.

Da ich ihm mitgeteilt habe, dass ich mich gegen diese Kostennote verwehre, weil ich zum einen den Streitwert nicht für angemessen halte (50.000 Euro) und zum anderen die Fristsetzung nicht für ausreichend empfunden habe, schreibt er mir jetzt folgendes:

"Ich setze letzmalige Nachfrist zur Bezahlung der von uns geltend gemachten Kosten bis spätestens Freitag, den 25.02.2005. nach Ablauf der Frist werde ich meinem Mandaten zur Einleitung gerichtlicher Maßnbahmen raten. Diese Frist ist nicht verlängerbar."

So wie ich das mit der Kostennote sehe, ist das wie eine Art Rechnung seitens des Anwaltes zu sehen. Er muss also ein Mahnverfahren einleiten, welches Zeit kostet und einige Kosten verursacht. Was ich wirklich verwunderlich finde, ist die Formulierung des Anwaltes. Es tut so, als handel er weiter im Interesse des Mandanten, was nach meinen Recherchen nicht stimmt: Es geht hier um seine Einnahmen in der Angelegenheit. Für den Mandanten kommt nur zum Tragen, dass er wenn ich nicht zahle oder nicht zahlen muss, die Anwaltskosten selbst tragen müsste. Das wäre aber beiweitem nicht diese Kostennote.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt: Die Sache aussitzen und abwarten (ich müsste im schlimmsten Fall etwas mehr als die 1600 Euro bezahlen und gewinne Zeit, viel Zeit sogar ) oder einen Kompromiss vorschlagen (vielleicht einigt man sich auf 50%).

Mein erster Eindruck ist: abwarten und "tea.in" trinken. So mache ich etwas mehr Erfahrung mit dem Domainrecht und muss evtl. sogar gar nichts zahlen. Ansporn dazu hätte ich jedenfalls. Ich lasse es drauf ankommen und steige in den "Ring"...

Was meint Ihr?

Da kann man nur sagen, gehe zum Anwalt, falls Du es noch nicht warst. Sollte er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, kannst Du zwar jederzeit Einspruch einlegen, denoch kann es massiv auf Deine Bonitaet einwirken. Soetwas soltle man nicht auf sich ruhen lassen !!!!
 
danke für eure meinungen

Desverger schrieb:
wäre ich einer ähnlichen Situation wie du, wäre mich wichtig zu wissen, wie hoch in etwa meine Chancen sind, dass vor Gericht festgestellt wird, dass die Abmahnung nicht berechtigt war.

weniger hoch. aber ich würde auch hauptsächlich auf die senkung der kostennote pochen. würde also argumentieren, dass der streitwert nicht in der höhe anzusiedeln ist (ich weiss manche sagen das ist schwer, aber manche sagen auch, das ist einfach). es kommt auf das gericht an!

Desverger schrieb:
Zudem würde ich auch bedenken wie leicht ich die Kostennote & Gerichtskosen bei einem evtl. Scheitern vor Gericht bezahlen kann.

unabhängig von meine Möglichkeit ist festzustellen, dass es nur noch um die kostennote geht. dadurch werden die gerichtskosten nicht sehr hoch sein. anwaltlich lasse ich mich wahrscheinlich nicht vertreten

Desverger schrieb:
Verwundern würde mich etwas, wenn mir eine Frist zur Zahlung der Kostennote vom Anwalt gesetzt wurde und ich dem nicht nachgekommen bin; warum ein Anwalt mir dann nicht gleich die 1. Mahnung zusendet, sondern noch eine Nachfrist setzt. Entweder ist er sich selbst nicht so sicher, dass die Kostennote berechtigt ist oder er hat wenig Interesse daran, die Kostennote einzuklagen. Oder er ist einfach ein netter Mensch :)

Genau das verwundert mich auch. Entweder ist das heutige Schreiben schon die erste Mahnung oder der Typ macht was falsch. Insgesamt denke ich, es ist ihm nicht so wichtig, weil er natürlich auch ein Arbeits/Einkunftsverhältnis aufstellt. Vorher hat er für ein Schreiben und einer Beratung des Mandaten 1600 Euro gefordert. Wenn er jetzt ein Mahnverfahren und eine Gerichtsverhandlung mit dem ganzen Schriftverkehr vor sich sieht, ist die Frage ob sich dieser Mehraufwand für 1600+300 (oder was in der größenordung) überhaupt lohnt. Da könnte er doch lieber den nächetn abmahnen und mit einem Schreiben 1600 Euro kassieren. Wenn er sich anstrengt hat er in der Zeit schon 10 bezahlte Rechnungen über 1600 Euro neben seinem normalen Geschäftsbetrieb ;)
 
Es ist so, dass der Anwalt nun ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten muß / kann. Sollte er dies tun, wird Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt. Gegen den legst Du einfach Widerspruch ein. Nutze die Fristen ruhig aus. Damit ziehst Du es schön in die Länge. Dann kannst Du ihm noch mal die 40% anbieten. Auf keinen Fall 50%. Sollte er nämlich die 40% verwehren, kannst Du ihm immer noch 50% bieten. Nebenbei erwähnst Du, das Du dann ein gerichtliches Urteil vorziehst. Solltest Du wenig Geld haben, kannst Du vielleicht noch einen Streitwertbegünstigungsantrag stellen. Inwieweit dies vor dem Amtsgericht anwendbar ist, kann ich im Moment nicht sagen. Sicherlich haben die armen Amtsrichter etwas besseres zu tun als solch einen Antrag zu prüfen. Vor allem wegen 1.600 Euro.

Außerdem kannst Du bei Niederlage noch in die Berufung einlegen und in die nächsthöhere Intanz gehen. LG, wobei die vielleicht auch nicht richtig urteilen. Dann brauchst Du spätestens einen Anwalt. Den am LG ist Anwalt Pflicht.

Beim Amtsgericht bestellst Du Dir die Antragsschrift. Dann kannst Du Dir seine Argumentation verinnerlichen und Deine Strategie aufbauen.

Auch solltest Du Dich erkundigen, mit wem Du es zu tun hast. Wenn es nur ein "Wald und Wiesen" RA ist, kannst Du ja noch viel gelassener an die Sacher herangehen. Zumal Du hier immer gute rechtliche Beartung bekommst.

Alles im allen, ist fraglich, ob dieser besagte RA wegen 1.600 € diesen Aufwand erbringen möchte.

Schöne Grüße

PS: Nur mal so als Stichwort: Prozesskostenhilfe
 
Hallo,

eine solche Erinnerung vor Klage-
erhebung ist natürlich üblich und
wenn der Abmahnanwalt wegen 266
Euro plus Auslagen und Umsatzsteuer
(so hoch wäre sein Honorar, wenn er
für seinen Mandanten die Abmahn-
kosten einklagen sollte) nicht extra
selbst vor Gericht gehen möchte, dann
finden sich sicher mit großen Freuden
100 weniger hochbezahlte Kollegen
vor Ort, die ihm das gerne abnehmen
würden, so schätze ich die Auftrags-
lage zumindest ein. Für viele wäre das
ein normaler oder überdurchschnitt-
licher Tageslohn und das für vielleicht
2h Zeitaufwand. Da diese Entscheidung
aber nicht beim Anwalt liegt sondern
bei seinem Mandanten und dieser im
Falle der Uneinbringbarkeit der For-
derung oder falls er es nicht einklagen
möchte bei solch hohen Streitwerten
oft nur 1/4 der eigentlichen Summe
zahlen muss (wenn so vorher verein-
bart), wird sich der Anwalt wohl auch
auf 50% der Summe einlassen, beson-
ders wenn du noch ein wenig jam-
merst, dass Dich der Betrag schwer
treffen würde usw.

Gruß
Sebastian
 

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