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Bringt das etwas...

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domainist

Guest
Immer häufiger lese ich auf Internetseiten meist im Impressum

"...bei Abmahnungen mit Kosten, ohne vorheriger Kontaktaufnahme zur Lösung des Konfiktes...zahlen wir nicht..."

Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine.
Hat das einen Vorteil wenn eine Abmahnung kommen sollte?
 
Für mich klingt das so:
"Ja ich weiß ich verwende widerrechtlich geschütztes Material, aber falls es Dir aufgefallen ist, kannst Dir jetzt davon alleine einen runter***"

Meiner Meinung nach völliger Unfug.
 
Ich habe gehört, dass im Einzelfall Gerichte schon entschieden haben sollen, dass eine erste Kontaktaufnahme nicht kostenpflichtig sein kann.

Verlassen würde ich mich darauf nicht.
 
Für mich klingt das so:
"Ja ich weiß ich verwende widerrechtlich geschütztes Material, aber falls es Dir aufgefallen ist, kannst Dir jetzt davon alleine einen runter***"

Meiner Meinung nach völliger Unfug.

So ist das natürlich nicht gemeint. Man liest ja in letzter Zeit immer mehr wegen ungerechtfertigte Abmahnungen usw. Das man keine urheberrechtliches Material verwenden soll, weiß jeder halbwegs gescheite Mensch, aber es kan auch vorkommen das du dir irgendwo Bilder ect. kaufst (mit Lizenz) und sich dann rausstellt das es doch einen anderen Rechtinhaber gibt.

Ich habe gehört, dass im Einzelfall Gerichte schon entschieden haben sollen, dass eine erste Kontaktaufnahme nicht kostenpflichtig sein kann.

Verlassen würde ich mich darauf nicht.

Wenn du was dazu finden solltest, kannst es ja posten. Ist bestimmt sehr interessant für jeden von hier.
 
Danke für den Link UrhG - Einzelnorm, habe ich vorher noch nicht gewusst.
 
Dem ersten Anschein nach sehr trocken anzuhören.
Aber dann sehr interessant. Sollte man unbedingt hören!

Danke dafür.

Unterm Strich ist die Frage dieses Threads damit beantwortet.

Nein.
 
Ein schöner Abschluss das Podcast.

Danke an alle für die nette Vormittagsrunde.
 
In diesem Thread gibt es ein Beispiel - welches allerdings nicht so ganz passt:

http://consultdomain.de/forum/internet-onlinerecht/35614-neues-urteil-fuer-forenbetreiber.html

Interessant ist grundsätzlich folgendes bei Abmahnungen:
UrhG - Einzelnorm

Demnach müsste eine Abmahnung mit mehr als 100,- Euro ja begründen, warum es kein "einfach gelagerter Fall" ist, oder?

gilt nur für private Webseiten. So bald Geld verdient wird (geschäftlich) gibt es keine Decklung.
 

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