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- Registriert
- 12. Dez. 2008
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Ich habe gerade den folgenden Beitrag zwecks der Neuregelung des Widerrufsrechts gelesen. Hier wird besonders auch auf die möglichen Auswirkungen bei Domainregistrierungen hingewiesen (siehe Punkt 5 letzter Absatz).
Neuregelung Widerrufsrecht für Dienstleistung
Eine solche Regelung wäre ja für schnelles registrieren von Domains völlig ungeeignet.
Mal schauen wie sich das in der Praxis entwickeln wird.
Wer natürlich als Reseller bei einem Registrar gelistet ist, für den trifft das Widerrufsrecht allerdings ja ohnehin nicht zu.
Neuregelung Widerrufsrecht für Dienstleistung
Eine solche Regelung wäre ja für schnelles registrieren von Domains völlig ungeeignet.
Mal schauen wie sich das in der Praxis entwickeln wird.
Wer natürlich als Reseller bei einem Registrar gelistet ist, für den trifft das Widerrufsrecht allerdings ja ohnehin nicht zu.
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