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Neuregelung des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

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12. Dez. 2008
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Ich habe gerade den folgenden Beitrag zwecks der Neuregelung des Widerrufsrechts gelesen. Hier wird besonders auch auf die möglichen Auswirkungen bei Domainregistrierungen hingewiesen (siehe Punkt 5 letzter Absatz).

Neuregelung Widerrufsrecht für Dienstleistung

Eine solche Regelung wäre ja für schnelles registrieren von Domains völlig ungeeignet.
Mal schauen wie sich das in der Praxis entwickeln wird.

Wer natürlich als Reseller bei einem Registrar gelistet ist, für den trifft das Widerrufsrecht allerdings ja ohnehin nicht zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansonsten kann der Kunde auch nach Inanspruchnahme von Diensten noch widerrufen und muss dann Wertersatz für die erhaltenen Leistungen erbringen.

Das klingt für mich so, also müsste der Kunde am Ende trotzdem zahlen - dann wär's ja egal... Auch wenn manche TLDs monatsweise abgerechnet werden können, ich kann mir schwer vorstellen, dass der Kunde darauf pochen kann, nur die inanspruchgenommenen Tage zu bezahlen

Aber wer weiss...
 
Das klingt für mich so, also müsste der Kunde am Ende trotzdem zahlen - dann wär's ja egal... Auch wenn manche TLDs monatsweise abgerechnet werden können, ich kann mir schwer vorstellen, dass der Kunde darauf pochen kann, nur die inanspruchgenommenen Tage zu bezahlen

Aber wer weiss...

Naja und damit es aber gar nicht dazu kommt, könnten die Anbieter z.B. dazu übergehen, erst eine Vorkasse-Zahlung zu kassieren, bevor eine Domainregistrierung durchgeführt wird.

Denn wenn man heute eine Domain registriert, wird diese ja innerhalb von Sekunden oder Minuten registriert. Nun könnte man aber bis zur Abbuchung den Vertrag noch widerrufen. Das würde aber bedeuten der Registrar würde auf den Kosten für die Domainregistrierung sitzen bleiben.
Darum geht ja trustedshops in seinem Beitrag davon aus, das die Registrare eventuell zukünftig Vorkasse verlangen könnten, bevor Sie die Domain tatsächlich registrieren.
Dies würde aber in der Praxis bedeuten, das die Wunsch-Domain die man regstrieren möchte, erst nach mehreren Tag registriert wird, wenn der Registar sein Geld hat. Und eventuell ist die Domain zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr frei.
Darum bleibt abzuwarten, wie sich das entwickeln wird.
Derzeit verwenden ja viele Registrare noch den Hinweis mit den Ausschluss des Widerrufsrechts bei sofortiger Registrierung.
 
Ich glaube nicht das Registrare eine Wartezeit dafür einbauen würden, das wäre schon stark Geschäftsschädigend und so groß ist das finanzielle Risiko bei Domains ja auch nicht.
 

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