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Jetzt anmelden!QuelleEine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält.
Die Frage ist natürlich, wie in der Praxis nachgewiesen wird, WER eine Rechnung letztlich ausgedruckt hat
(Ich meine aber gelesen zu haben, dass man über die Abschaffung dieser Pflicht diskutiert...)
Danke für den Link!
Sehr interessant, da es bei mir in der Firma hier in der Vergangenheit im Rahmen einer Steuerprüfung große Probleme hinsichtlich dieser Problematik gab, die Folge daraus war eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe.
Gruss Jens
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