domainhengst
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- 20. Dez. 2004
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Hallo,
für einen eventuellen Widerspruch in einer Domainsache mit einstw. Verfügung vor dem LG Hamburg bräuchte ich kurzfristig eine Empfehlung für einen Anwalt/Anwältin.
Oder sehe ich dass falsch, dass wenn ich mir einen Anwalt aus einer anderen Stadt nehme, ich dann für die Reisekosten aufkommen darf (falls man nicht 100% gewinnt).
vg,
martin
für einen eventuellen Widerspruch in einer Domainsache mit einstw. Verfügung vor dem LG Hamburg bräuchte ich kurzfristig eine Empfehlung für einen Anwalt/Anwältin.
Oder sehe ich dass falsch, dass wenn ich mir einen Anwalt aus einer anderen Stadt nehme, ich dann für die Reisekosten aufkommen darf (falls man nicht 100% gewinnt).
vg,
martin