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Ebay problem

soundbites

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29. Jan. 2004
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1.403
Hi - ich habe folgendes Problem: Habe bei Ebay eine Domain verkauft. Käufer zahlt nicht und meldet sich auch nicht mehr auf meine Emails (Wir hatten direkt nach Auktionsende ein paar Mal hin- und hergeschrieben, da er vielleicht weitere Domains kaufen wollte). Hatte mich vertröstet er hätte so viel zu Tun, er meldet sich die nächsten Tage etc. noch weitere Fragen u.s.w. - Ich hatte Ihm Fristen zu bezahlen gesetzt, die er unbeantwortet/unbezahlt verstrichen lies. (Emails sind bei Ihm nicht mehr angekommen) Ich habe die Frist verlängert - keine Reaktion. Habe dann Ebay angerufen und die Sache erklärt - Ebay kann nichts machen - Sie haben Ihn angeschireben "Problem lösen" aber auch keine Antwort bekommen. Habe nun die Verkaufsprovision zurückerhalten. Ich möchte aber auf den Kaufvertrag bestehen.

Habe Ihm in Internet gesucht (Name und Adresse habe ich) - Die Email, die bisher als Kontakt genutzt worden ist funktioniert nicht mehr. Habe noch weitere Emails gefunden, und geschickt, jedoch auch da keine Reaktion. Er ist wie vom Erdboden verschluckt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Grüße
soundbites
 
kommt wohl auf den Preis an, wenn du sie gut verkauft hast, dann kannst du ja weitere Schritte einleiten.

Das kann aber auch eine Weile dauern, bevor du dann dein Geld hast. Aber wenn du die Privatadresse hast, dann schick ihm aufjednefall erstmal eine Rechnung. Wird die dann nicht bezahlt, kannst du die normalen Mahnstufen durch gehen.

Bist du sicher, dass du die richtige Person gefunden hast?
 
ja - die Person ist die Richtige. Er hat aber von Ebay schon die Rechnung erhalten - und von mir per Email meine Kontoverbindung etc. Hat auch erhalten (es waren seitdem noch weitere Emails mit Ihm).

Ich dachte mir ich beauftrage eine Inkassofirma...? oder?
 
ja - die Person ist die Richtige. Er hat aber von Ebay schon die Rechnung erhalten - und von mir per Email meine Kontoverbindung etc. Hat auch erhalten (es waren seitdem noch weitere Emails mit Ihm).

Ich dachte mir ich beauftrage eine Inkassofirma...? oder?

Es kommt auf den VK-Preis an. Aber wenn nichts finanziell bei dem Käufer zu holen ist, dann sind alle zusätzliche Mühen und Ausgaben für die Katz. Artikel neu einstellen und fertig. Erspart oft weitere graue Haare.
 
Schon mal darüber nachgedacht, den Käufer als Domaininhaber einzutragen und Ihm dann einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen zu lassen?
 
VK war 400,- Euro - Ich habe schon gedacht, es dem zweithöchsten Bieter anzubieten, was aber wenn derjenige dann kommt und die Seite doch noch haben will?

Als Domaininhaber eintragen - OK - Wie soll dann der Mahnbescheit aussehen?
 
gab es da nicht mal ein paar schlagzeilen bzgl. käufer der sich so 6-12 monate nicht meldet, dann auf einmal den artikel will da ja kaufvertrag und schadensersatz fordert (da artikel nicht mehr verfügbar)? müsste aber auch mal kurz recherchieren...
 
(Achtung, keine Rechtsberatung, nur allgemein in den Raum geworfen)
Ein Verkäufer kann seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält und erfolglos angemahnt worden ist.
Voraussetzung ist eine "akzeptable" Zahlungsfrist für den Käufer.

Bei 10 Verkäufen über eBay landen 5 meiner Kaufverträge unbezahlt nach einiger Zeit beim Inkasso, es ist traurig aber die Zahlungsmoral heute ist wirklich im Keller.

Ich arbeite mit einem Inkasso-Dienstleister zusammen, der lediglich bei Erfolg Gebühren berechnet, ergo = weniger Kopfschmerzen und wieder mehr Zeit für das richtige Geschäft.
(da spielt auch die Bonität des Schuldners erstmal keine Rolle, der Druck ist da)

Liebe Grüße
 
Ich arbeite mit einem Inkasso-Dienstleister zusammen, der lediglich bei Erfolg Gebühren berechnet, ergo = weniger Kopfschmerzen und wieder mehr Zeit für das richtige Geschäft.
(da spielt auch die Bonität des Schuldners erstmal keine Rolle, der Druck ist da)

Liebe Grüße

Schick mir bitte Kontaktdaten zu.
 
Ich arbeite mit einem Inkasso-Dienstleister zusammen, der lediglich bei Erfolg Gebühren berechnet, ergo = weniger Kopfschmerzen und wieder mehr Zeit für das richtige Geschäft.
(da spielt auch die Bonität des Schuldners erstmal keine Rolle, der Druck ist da)

Liebe Grüße

Da gibt es viele Anbieter. Der Erfolg ist aber geringer als bei der klassischen Arbeitsweise. Und die Schuldner interessieren sich kaum für ein Inkassobüro. Das Problem hier: Das Inkassobüro muss mit geringen Mitteln arbeiten, hat pro Fall nur ein begrenztes Budget (was sich auch nach der Bonibeurteilung richtet).
 
Schick mir bitte Kontaktdaten zu.
Sind raus!

@1Anna:
Ich habe bisher gute Erfahrungen mit meinem Inkasso-Partner gemacht, bisher wurden knapp 40% meiner Forderungen erfolgreich eingetrieben, natürlich kommt es letztendlich auch auf die Branche und die Zielgruppe an.
Erst wenn das Inkassoverfahren nicht gefruchtet hat, verschicke ich einen Mahnbescheid.

Inkasso-Dienstleister die auf Erfolgsbasis arbeiten, gewährleisten wenigstens, dass mir kein noch höherer Schaden entsteht.

Liebe Grüße
 
@cgmarketing
Habe jetzt mit denen telefoniert - die machen nur Ebay-Powerseller (laut Aussage) - in meinem Fall nicht ;-(

Hat noch jemand einen Inkassodienst, den er empfehlen kann?
 
@cgmarketing
Habe jetzt mit denen telefoniert - die machen nur Ebay-Powerseller (laut Aussage) - in meinem Fall nicht ;-(

Hat noch jemand einen Inkassodienst, den er empfehlen kann?

Kann ich nicht bestätigen, weder wird dort ein Mindestumsatz oder Mindestforderungen verlangt, noch Dein "Powerseller" Status abgefragt.

Ein Geschäftspartner von mir ist "Kleinunternehmer" mit weniger als 8.000€ Umsatz im Jahr, entsprechend wenig Forderungen (<10/Jahr) reicht er bei diesem Inkasso-Dienstleister ein, ohne Probleme!

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gute Erfahrungen mit Eurotreuhandinkasso und Mediafinanz gemacht. Beide berechnen nur bei Erfolg.
 
GUten Morgen - also ich denke inkasso ist doch nichts, da (so die Aussage von 2 weiteren Inkassounternehmen) ich den Artikel nicht verschickt habe.

Was mache ich jetzt? Der Typ meldet sich einfach nicht (verschiedene Emails verschickt, ein paar (bekannte) sind nicht mehr angekommen "fehler", seine Webseite läuft nicht mehr - im whois ist er aber noch eingetragen), andere Emails blieben unbeantwortet.

Jetzt stehe ich in der Luft. Habe den Artikel verkauft, aber dann irgendwie doch nicht.
Wenn ich jetzt den weiterverkaufe und der Typ meldet sich irgendwann - was dann?

Wenn ich jetzt die Seite Pushe und damit gut verdiene - und der Typ meldet sich irgendwann - was dann? (ist nun mehr Wert wie zu beginn)

Das kann doch nicht sein - oder?

Ideen?

Grüße
soundbites
 
Das Inkasso bringt meistens recht wenig. Am besten einfach auf klassischem Wege freundlich mit Einschreiben per Rückschein versuchen.
 
...

Jetzt stehe ich in der Luft. Habe den Artikel verkauft, aber dann irgendwie doch nicht.
Wenn ich jetzt den weiterverkaufe und der Typ meldet sich irgendwann - was dann?

Wenn ich jetzt die Seite Pushe und damit gut verdiene - und der Typ meldet sich irgendwann - was dann? (ist nun mehr Wert wie zu beginn)

Das kann doch nicht sein - oder?

Ideen?

Grüße
soundbites

Hallo,

den Käufer mit einer Mahnung (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine letzte Zahlungsfrist setzen, mit der gleichzeitigen Mitteilung dass Du bei Ablauf der Frist vom Kaufvertrag wegen vertragsbrüchigem Verhalten zurücktrittst.
Der Kunde verhält sich vertragswidrig, der Rücktritt ist Dein gutes Recht.
 
... am besten per Einschreiben mit Rückschein ...

Ich mag mich irren, aber ich selbst bevorzuge "Per Einwurfeinschreiben" (ggf. vorab per Telefax, soweit möglich), da so die Zustellung unabhängig vom Empfänger sofort erfolgt. Ferner kann man über das Onlineportal der "Deutsche Post AG" so eine Bestätigung über die erfolgte Zustellung abrufen, was ein wenig frickelig aber machbar ist.

Grüße

Oliver
 
Ich mag mich irren, aber ich selbst bevorzuge "Per Einwurfeinschreiben" (ggf. vorab per Telefax, soweit möglich), da so die Zustellung unabhängig vom Empfänger sofort erfolgt. Ferner kann man über das Onlineportal der "Deutsche Post AG" so eine Bestätigung über die erfolgte Zustellung abrufen, was ein wenig frickelig aber machbar ist.

Grüße

Oliver

Ist sicherlich einfacher. Die andere Version gibt aber mehr Einblick. Es muss ja nicht immer ein böswilliges Verhalten des Käufers vorliegen. Es kann sich ja auch um widrige Verhältnisse handeln.
 

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