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Ebay problem

Ich mag mich irren, aber ich selbst bevorzuge "Per Einwurfeinschreiben" (ggf. vorab per Telefax, soweit möglich), da so die Zustellung unabhängig vom Empfänger sofort erfolgt. Ferner kann man über das Onlineportal der "Deutsche Post AG" so eine Bestätigung über die erfolgte Zustellung abrufen, was ein wenig frickelig aber machbar ist.

Ich ergänze wie folgt: Einen unabhängigen Zeugen beim Eintüten des Schreibens und Abgabe bei der Post hinzuziehen, welcher den Vorgang zeitnah dokumentiert.
 
Alles klar - ich schicke das jetzt per Fax (habe 3 Faxnummern) und auch noch per Einschreiben zu. Mal sehen was passiert.

Danke & Grüße
soundbites

P.S:Werde berichten was dabei rausgekommen ist ;.-)
 
Also ich würde versuchen das Geld per gerichtlichem Mahnbescheid zu bekommen, ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten und das durch einen Gerichtsvollzieher überbringen lassen. Der hat es selbst eingetütet und protokolliert, was drin steht und die Welt kostet das bei dem Gegenstandswert auch nicht.
 
Also ich würde versuchen das Geld per gerichtlichem Mahnbescheid zu bekommen, ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten und das durch einen Gerichtsvollzieher überbringen lassen. Der hat es selbst eingetütet und protokolliert, was drin steht und die Welt kostet das bei dem Gegenstandswert auch nicht.


Ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit:

Kosten Mahnbescheid (bei 400 Euro) ca. 23,00 Euro
Kosten Vollstreckungsbescheid ca. 22,50 Euro
****Gefahr: Widerspruch, treibt Kosten deutlich in die Höhe. Prozesskosten um die 200,00 Eur.*****

Kosten GV für Pfändung (sehr unterschiedlich, je nach Bundesland) ca. 15 - 40 Euro
Vermögensauskunft ca. 33,00 Euro
Verhaftung ca. 39,00 Euro
 
Danke 1Anna, für die genauen Zahlen.

Den Gerichtsvollzieher würde ich diesmal jedoch gar nicht zum Pfänden hinschicken, sondern zum übermitteln eines Dokuments - in diesem Fall eben die Mitteilung über den Vertragsrücktritt. Natürlich entstehen dadurch Kosten, auf denen man sitzen bleibt, andererseits will es der TE aber so rechtssicher, wie nur möglich.

Bei den 400 Euro würde ich persönlich den bisherigen Kommunikationsweg (E-Mail) beibehalten. Wenn es tatsächlich so ist, dass die E-Mail-Adresse gelöscht wurde und auch die Website nicht mehr erreichbar ist, dann würde ich maximal einen Brief mit der Mitteilung über den Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreibeneinwurf los schicken. Wenn er dann nach drei Monaten wieder angewackelt kommt und sogar die Rechtskeule schwingt (wie wahrscheinlich wird das sein?!), würde ich ihn am langen Arm verhungern lassen - immerhin kann ich nachweisen, dass ich alles Verhältnismäßige unternommen habe, um ihn zu kontaktieren.
 
Sag mal

Wegen 400 Euro eiert ihr hier herum...

Jch dachte es handelt sich hier um zig tausende...

Ich hatte über ebay schon ein Domaiverkauf über 1200 euro
die nie bezahlt wurden.

Habe ich einfach so hingenommen und gut ist....

Das wäre mir zu Nervenaufreibend dieser Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verhaftung ca. 39,00 Euro

Kann man die auch ohne das ganze Gedöns vorher buchen? (rhetorische Frage) :rrolleyes: :Sheriff:

Den jenigen der das kalkuliert hat den würd ich ja echt mal gerne kennen lernen :argh:

"Guten Tag, ich nehm 2 mal die Verhaftung und 1 mal eine große Pfändung im Menü, bitte"
 
Damit ist wohl eher ein Haftbefehl gemeint, der nach einem erfolgreichem Titel möglich ist.

Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einer AVK versucht wird das Geld einzutreiben. Unser Staat ist mit Haftbefehlen ziemlich großzügig. Wenn ein paar unbezahlte Parksünden zusammen kommen, wird man bei der nächsten Verkehrskontrolle schnell mal festgesetzt. Wenn man nicht bar oder per EC zahlen kann, wird man - nach etwas Gegenwehr und der Androhung von (Selbst)gewalt - filmreif abgeführt.
 
Wenn ein paar unbezahlte Parksünden zusammen kommen, wird man bei der nächsten Verkehrskontrolle schnell mal festgesetzt. Wenn man nicht bar oder per EC zahlen kann, wird man - nach etwas Gegenwehr und der Androhung von (Selbst)gewalt - filmreif abgeführt.

Der Teil klingt so als wäre potenzial für einen Tripreport vorhanden, oder weist du das nur vom hörensagen eines Bekannten der es von einem Bekannten weis. :bbiggrin:
 
Der Teil klingt so als wäre potenzial für einen Tripreport vorhanden, oder weist du das nur vom hörensagen eines Bekannten der es von einem Bekannten weis. :bbiggrin:

Ich kann nur das sagen, was ich damals schon gesagt habe: "Ich sage nichts ohne meinen Anwalt. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich seit dem Grundschulalter verschiedenste Kampfsportarten betreibe und mein Körper darauf trainiert ist, instinktiv auf körperliche Gewalt zu reagieren." *fg

Sorry für den Off Topic.
 
OK - heute ist die Frist zur Bezahlung abgelaufen. Das Einschreiben (Mahnung) hat er erhalten, jedoch nicht darauf reagiert. Faxe sind nicht durchgegangen. Emails z.teil auch nicht oder wurden nicht beantwortet. Bei Ebay hat er sich einen neuen Namen zugelegt. Auch eine Nachricht über Ebay wurde nicht beantwortet.

Somit ist nun der Kauf nicht mehr gültig - oder?

Grüße
soundbites
 
Hast Du dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag nach Ablauf der Frist wegen vertragswidrigem Verhalten erklärt?
Falls ja, ist der Kaufvertrag nicht mehr gültig (Achtung: Keine Rechtsberatung).

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja - habe ich auf der Mahnung geschrieben. "wenn nicht bis zum.. Geld, dann Rücktritt vom Vertrag wegen vertragsbrüchigem Verhalten)
 
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