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Markenanmeldung eure Erfahrungen sind gefragt

StartPhoenix

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Da hier ja sicherlich einige schon die ein oder andere Marke angemeldet haben wollte ich mich mal umhören wer eine Kanzlei für EU Markenanmeldungen empfehlen kann?

In meinem Fall sollte vorher auch geprüft werden ob eine Anmeldung überhaupt möglich bzw. Sinn macht.

Die tatsächliche geschäftliche Nutzung der Marke wird wohl erst innerhalb der nächsten 5 Jahre erfolgen, weshalb ich die Marke erstmal als Privatperson sichern möchte.

Würde mich freuen wenn Ihr eure Erfahrungen teilen würdet und ca. die Preise bei der jeweiligen Kanzlei angeben könntet. Die Anmeldegebühr ansich beträgt ja 850€.

Jetzt schon Danke für eure Antwort
 
ich empfehle dir den User forsaken (Christian) zu kontaktieren. Er ist da der Richtige.
 
Da hier ja sicherlich einige schon die ein oder andere Marke angemeldet haben wollte ich mich mal umhören wer eine Kanzlei für EU Markenanmeldungen empfehlen kann?

In meinem Fall sollte vorher auch geprüft werden ob eine Anmeldung überhaupt möglich bzw. Sinn macht.

Die tatsächliche geschäftliche Nutzung der Marke wird wohl erst innerhalb der nächsten 5 Jahre erfolgen, weshalb ich die Marke erstmal als Privatperson sichern möchte.

Würde mich freuen wenn Ihr eure Erfahrungen teilen würdet und ca. die Preise bei der jeweiligen Kanzlei angeben könntet. Die Anmeldegebühr ansich beträgt ja 850€.

Jetzt schon Danke für eure Antwort


Ich empfehle Dir zunächst eine kostengünstige und schnell anmeldebare DE Marke anzumelden und mit dem Zeitrang der DE Marke dann die EU-Marke anzumelden. Die Anmeldung der Unionsmarke kann wie in meinem Fall auch einige Jahre dauern wenn es aus irgend einen der 27 Mitgliedsstaaten einen Widerspruch gibt. Den Schutz hast Du sowieso erst, wenn die Marke eingetragen ist. Außerdem hast Du 5 Jahre Bestandsschutz d.h. Du musst erst nach 5 Jahren beweisen, dass Du ALLE (!) Dienstleistungen benutzt hast wenn Dich jemand (wie mich) wegen Nichtigkeit verklagt. Wenn Du das nicht beweisen kannst, bist Du die EU-Marke los. Dann hast Du wenigstens noch die DE-Marke. Hier müsste ein zweites Gerichtsverfahren vom Kläger beantragt werden. bzw. wenn Du die DE Marke verlierst, hast Du dann noch die Unionsmarke.
 
Danke für eure Antwort.

Wahrscheinlich ist es wirklich das Beste erstmal eine DE Marke anzumelden. Dann weis ich auch in wieweit überhaupt ein Schutz in den angestrebten Nizza Klassen möglich ist oder eben nicht.
 
Lass dich vorallem schon vorher beraten, wie später die Übertragung der Marke von dir privat an das Unternehmen geregelt wird. Das kann in der Bilanz ziemlich zuschlagen und so deine Kosten für Steuerberater und Co. in die Höhe treiben. Ein befreundeter Unternehmer lässt seinen Markennamen seit Jahren weiter privat auf sich laufen und aktiviert auch keine Lizenzen oä. im Unternehmen, weil er sich damit nur selbst reinlegen würde.

Ob eine Marke wirklich eintragungsfähig ist, kann dir ein Anwalt vorher nicht zu 100 Prozent sagen, zumindest bei als generisch anzusehenden Begriffen. Das obliegt erstmal der Entscheidung des Bearbeiters beim DPMA. Wenn der deiner Meinung nach falsch entschieden hat, stehen verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten offen, die allesamt langwierig sind. Habe ich leider auch schon durch - 16 Monate über eine Eintragung für eine Marke gestritten.
 
In meinem Fall ist es so das es im Grunde ein generischer Begriff ist bei dem der erste Buchstabe verändert wird. Der eigentliche generische Begriff wäre in den Klassen sicherlich nicht schützbar. Vielleicht ist einem ja eine Markenanmeldung bekannt wo das Szenario ähnlich ist und erfolgreich war oder eben nicht.
 
Wenn du IHK Mitglied bist, kannst du mal schauen, ob deine IHK dir eine kostenlose Erstberatung zu Marken und Patenten anbietet. Das empfehle ich eigentlich immer allen und nutze das Angebot selber auch. Für einen ersten groben Überblick über das Vorhaben reicht die Stunde Zeit aus.

Ich habe mal eine Markenanmeldung (nach anwaltlicher Beratung) für ein Wort, zusammengesetzt aus einer drei Buchstaben umfassenden Silbe eines englischen generischen Begriffs und einem weiteren englischen Begriff, eingereicht. Das neue Wort komplett klein und natürlich zusammen geschrieben. Der erste Bearbeiter beim DPMA wolte mir das Ding so ohne Widerstand eintragen, ist circa eine Woche vor entgültiger Eintragung allerdings krank geworden, sodass die Anmeldung die Kollegin auf den Tisch bekam. Tja, es folgten die besagten 15 Monate Streit und am Ende habe ich entnervt aufgegeben.

Es kommt auch immer drauf an, in welcher Leitklasse das Ding landet und dann selbst noch auf den Bearbeiter vor Ort. Meine letzte Wortmarkenanmeldung (zusammen gesetzt aus zwei englischen generischen Begriffen) ist sogar ohne beschleunigtes Verfahren nach sechs Wochen eingetragen worden. Nur eine Woche langsamer, als eine Wort-/Bildmarke kurz vorher.
 

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