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Abmahnung einer Subdomain möglich?

Guest

Gesperrt
Registriert
14. Juni 2004
Beiträge
1.255
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0
Hallo Domtreff,

als neues Mitglied habe ich eine Frage an Euch:

Wie sieht es mit der Abmahngefahr bei Subdomains aus? Mir gehört z.B. "Rasenmaeher.de", könnte ich wegen "mercedes.rasenmaeher.de" abgemahnt werden? Oder habe ich hier nichts zu befürchten da sich eine Subdomain doch leicht ändern läßt?

Jetzt schon mal DANKE für Eure Antworten.

gez.
Donnervogel
 
Also einklagen kann mercedes sie schonmal nicht!  ;D

Das ist ne gute Frage. Du bekommst auf jeden Fall Ärger wenn Du die Domain so bewirbst. Ob es auch schon verboten ist sie einfach nur zu besitzen weiss ich nicht. Ich denke schon. Immerhin ist deswegen ja der Markenschutz. My favorite Book hat von der Telekom Ärger bekommen weil sie die Farbe Mangenta benutzten.

Gruß, Jens

( Aber ich habe ja sowieso keine Ahnung ;D )
 
Ich habe meinen Account geändert da "Donnervogel" wohl etwas unpersönlich klingt.

Lieber Admin, tut mir leid wenn ich dir damit zusätzliche Arbeit gemacht habe.

@ Jens,

Danke für deine schnelle Antwort. Aber gibt es eventuell noch jemanden hier im Forum der vielleicht etwas genaueres weis?

Donna Vogel
(ehemals Donnervogel)
 
Auf der Nokia-Website stand diesbezüglich mal ein netter Beitrag. Leider hab' ich diese Seite nicht mehr gefunden. Sie bezog sich auf Subdomains (nokia.xxx.xx) und andere Bestandteile des Namens NOKIA in Domains.

Vielleicht hast du mit dem Suchen ja mehr Glück!

Gruß
Falke  ;)
 
Leider habe ich auf der Nokiaseite auch nichts gefunden.

:-/
Donna Vogel
 
Würde ich nicht machen. Ist abmahngefährdet!

BEgründung: Schon die Aufnahme eines geschützten Begriffes in die Codewort-Liste, ins Impressum, oder die Anmeldung mit einem geschützten Begriff bei Suchmaschinen ("Wenn Mercedes gesucht wird, will ich auch aufgelistet werden...") hat bisher ausreichend Aussicht auf eine Abmahnung gehabt und die war (fast) immer von Erfolg gekrönt.

Sicher, eine Subdomain kann nicht vom Namensinhaber eingeklagt werden, aber der Namensinhaber kann gegen eine mißbräuchliche Verwendung seines Gutes klagen.

Meine Meinung, aber keine Rechtsberatung!

Das
MH!
 
Na dann werde ich wohl lieber die Finger davon lassen. Geld zu verschenken habe ich keines. Und den Stress damit möchte ich mir auch gern ersparen. War eben nur so eine Idee von mir.

Donna Vogel
 
Hier ist eine Abmahnung sicher, da eine offenkundige Wettbewerbswidrigkeit (Behinderungswettbewerb) vorliegt. Aus § 1 UWG ergeben sich Unterlassungsansprüche.

Gegen generische Subdomains, um z.B. Suchmaschinen anzulocken, z.B. www.rechtsberatung.advo24.de, ist dagegen - natürlich - nichts einzuwänden.
 
mercedes.rasenmaeher.de
Währe Abmahngefärdet,wenn es was mit der Firma Mercedes zu tun hätte,da du das Markenrecht verletzt und eine eine Unterlassungsklage ist unausweichlich(wettbewerbsbehinderung),ausser,du bekommst die schriftliche Erlaubnis von Mercedes(achte aber auf das Datum!).
Wenn die Seite aber deine Schwester vorstellt,die mit Vornamen Mercedes heisst ist das kein Abmahngrund es sei denn,die Seite könnte mit der Firma Mercedes verwechselt werden(zB:Layout ist gleich oder die Schrift und Farbe usw.).
 
Sofern es sich tatsächlich um Mercedes handelt,
ist eine Gefahr nur theoretisch wahrscheinlich, da
bei Daimler-Chrysler lediglich 3 Leute mit
Abmahnungen im Internet beschäftigt sind, die
zur Zeit mit mehr als 2000 Domains, die den Namen
Mercedes enthalten, überfordert sind. Und bei
den 2000 sind die Subdomains nicht mal enthalten.

:-)
 
Außer du stehst durch Zufall auf Platz 1 der langen Liste!  ;)
 
@ TomCat,

ist mir trotzdem zu joker. Wie ich schon sagte: . "Geld zu verschenken habe ich keines. Und den Stress damit möchte ich mir auch gern ersparen."

Donna Vogel
 
P.S.: Die Abmahnungen von Daimler-Chrysler sind
     z.Zt. immer noch kostenfrei, da sie durch
     die eigene Rechtsabteilung erfolgen, die
     bei "Ersttätern" keine Rechungen erstellt.

     (Nur für den, der`s nicht lassen kann :- )

 
 
Sollte man ausnützten. So billig kommt man nie wieder davon! ;)
 
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