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Meine erste Abmahnung was nun ?

Was ich nicht verstehe, was ihr meint mit den hohen kosten.

Wenn der Rechtsanwalt mit dem Streitwert abrechnet sind das die normalen kosten.

Schaut euch mal den Roland Prozesskostenrechner an, dort kann man ausrechnen, was es kosten wird.

Denke mal er hat einen Streitwert von 40.000€?
Dann wird nach RVG abgerechnet, kostet ca. 7000€ in der 1. Instanz.

So und nun das Risiko eingehen würde ich nicht machen, klar essen ist generisch aber essen51 ist fraglich. Gab es da mal nicht eine Klage mit Sport1 oder so ähnlich?

:rofl:

Finde nur ich es lustig wenn die Person die noch vor ein paar Monaten den eigenen Prozess für FC.de als spendenwürdiges Charityprojekt angepriesen hat von "normalen Kosten" spricht?

Das die Rechnung schon stimmen wird, nach den gesetzlichen Vorgaben, da sollte man dann nun wirklich bei einem Rechtsanwalt von ausgehen. Anwälte sind in der Regel nicht grenzdebil, nur manchmal etwas asozial.

Beim Streitwert können sie ja eh würfelt wie sie wollen. Wenn der Projektstarter so "schlau" war die Domain nicht zu reggen bevor er an die Presse ging, kann der Wert auch nicht so wahnsinnig hoch sein! Und ich bin mir ebenfalls ziemlich sicher das die mögliche Forderung des aktuellen Domaininhabers sicherlich nicht so hoch gewesen wäre...

Aber stimmt, die Rechnung mit den 1600 Euro ist schon ziemlich plausibel, wie ich schon sagte: irgendwie müssen die Felgen für den Porsche ja bezahlt werden.
 
:Beim Streitwert können sie ja eh würfelt wie sie wollen. Wenn der Projektstarter so "schlau" war die Domain nicht zu reggen bevor er an die Presse ging, kann der Wert auch nicht so wahnsinnig hoch sein! Und ich bin mir ebenfalls ziemlich sicher das die mögliche Forderung des aktuellen Domaininhabers sicherlich nicht so hoch gewesen wäre...

Ganz gefinkelte Firmen melden sich z.B. zuerst in den USA eine Marke an, dann lauchnen sie das Projekt in Europa und Deutschland. Danach schauen sie, wer welche Domains registriert haben, melden eine Unionsmarke mit der Priorität der US-Marke an und somit haben die dann auch die Markenrechte vor dem Launch des Produktes und können gegen den Domaininhaber vorgehen.
 
Meinte eigentlich damit das Streitwerte bei Domains in Höhe von 50.000€ normal sind.

Ob dies ein 'normaler' Preis ist meinte ich so damit nicht.


Geht es erst ab einem Streitwert von 50.000 ans LG?
 
Ganz gefinkelte Firmen melden sich z.B. zuerst in den USA eine Marke an, dann lauchnen sie das Projekt in Europa und Deutschland. Danach schauen sie, wer welche Domains registriert haben, melden eine Unionsmarke mit der Priorität der US-Marke an und somit haben die dann auch die Markenrechte vor dem Launch des Produktes und können gegen den Domaininhaber vorgehen.

du bist ja ein richtiger Wissenspool in diesen Angelgenheiten!
Auf so Vorgehensweisen muss man erst einmal kommen.
Ich finde es gut, dass du dieses Wissen teilst!
 
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Ganz gefinkelte Firmen melden sich z.B. zuerst in den USA eine Marke an, dann lauchnen sie das Projekt in Europa und Deutschland. Danach schauen sie, wer welche Domains registriert haben, melden eine Unionsmarke mit der Priorität der US-Marke an und somit haben die dann auch die Markenrechte vor dem Launch des Produktes und können gegen den Domaininhaber vorgehen.

es ist sowieso dumm zu versuchen mit Domains auf Kosten der Markeninhaber schnelles Geld zu machen. Hände weg von Marken und Schluss, ansonsten zahlt man nur Lehrgeld....

MfG,
Cumaru
 
es ist sowieso dumm zu versuchen mit Domains auf Kosten der Markeninhaber schnelles Geld zu machen. Hände weg von Marken und Schluss, ansonsten zahlt man nur Lehrgeld....

MfG,
Cumaru
ich glaube Harry hat da einen anderen Sachverhalt beschrieben...
 
Wenn die Seite nicht kommerziell genutzt wurde bzw. gegen deren Klassen die als Marke geschützt ist nicht verstoßen hat, kann man doch keinen Anspruch auf Markenrecht machen?

Das Namensrecht ist fraglich, da essen generisch ist aber weil es ja essen51 ist kann ich es nicht sagen...

180€ und der Rechtsanwalt prüft es...
 
Wenn die Seite nicht kommerziell genutzt wurde bzw. gegen deren Klassen die als Marke geschützt ist nicht verstoßen hat, kann man doch keinen Anspruch auf Markenrecht machen?

Das Namensrecht ist fraglich, da essen generisch ist aber weil es ja essen51 ist kann ich es nicht sagen...

180€ und der Rechtsanwalt prüft es...

so sei es!
 
Das Namensrecht ist fraglich, da essen generisch ist aber weil es ja essen51 ist kann ich es nicht sagen...

180€ und der Rechtsanwalt prüft es...

Raus geschmissenes Geld!

Du solltest wirklich in Ruhe überlegen ob du die Anwälte füttern willst, denn die werden in jedem Fall gewinnen. Der Erste Verlust ist immer der Beste.
 
Meinte eigentlich damit das Streitwerte bei Domains in Höhe von 50.000€ normal sind.

Ob dies ein 'normaler' Preis ist meinte ich so damit nicht.


Geht es erst ab einem Streitwert von 50.000 ans LG?


Kannst eine Null weglassen, bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist in der Regel das AG die erste Instanz, bei einem Streitwert darüber ist das LG zuständig.
 
Firmen scheuen Konflikte und Prozesse wenn diese für 1.000 Euro bis 5.000 Euro die gewünschte Domain erwerben können. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat die Gegenseite jetzt schon mindestens 1000 Euro gekostet. Wenn du große Angst hast, biete an, die Domains sofort an die Gegenseite zu übertragen, wenn diese Ihre Kosten komplett übernimmt. 99% stimmen dem zu. Sind es Konfliktfreudige Gegner dann frage doch einen guten Marken und Patent Anwalt nach deinen Chancen. Wenn du einen guten Anwalt beauftragst kannst du einiges herausholen. Firmen möchten nicht in öffentlichen Prozessen verhandeln, denn der Konsument vergisst nie und er verzeiht nie. Und Abmahnfälle werden in der Branche später auch noch Jahre danach in Blogs "nach besprochen". Meistens einigen sich die Anwälte unter einander ohne das es zu einem Prozess kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute habe ich per Mail (Einschreiben folgt) eine Abmahnung erhalten.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe am 05.10. eine Domain mit zwei Endungen registrieren lassen.
essen51 de u. com

Ich soll eine Unterlassungserklärung abgeben indem steht das ich nicht nur dem Kläger die Domains kostenlos überlassen soll, sondern auch das ich mich verpflichte keine weiteren Domains mit dieser Nennung zu reggen. Und zudem soll ich noch 1600,00 Anwaltsgebühr bezahlen.

Wie ist die Sache ausgegangen?

Und: Ein Rechtsanspruch auf Übertragung einer Domain besteht nach meinen Infos bei Verletzung der Rechte Dritter niemals, immer nur der Anspruch auf Löschung.

Wenn Du auf Krawall gebürstet wärst, könntest Du den Gegner wegen der durch kein Recht begründeten Forderung anwaltlich und kostenpflichtig auf Unterlassung derselben abmahnen (oder gleich eine Einstweilige Verfügung schicken, wie es der Inhaber einer DSDS-Domain erfolgreich gemacht hatte).
Das ändert aber alles nichts an der grundlegenden Thematik mit den beiden Domains.
 
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