L
lawyer
Guest
Es stimmt, dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, wenn die Domain zu Verkaufszwecken registriert wurde und dies z.B. durch einen Eintrag in einer Domainbörse nachweisbar ist.
Nur: Mongostyle hat die Domain hier ja bisher nicht zum Verkauf angeboten. Was der Vorbesitzer getan hat, ist irrelevant.
Also: Derzeit steht nur eine Namensrechtsverletzung zur Debatte.
Nur: Mongostyle hat die Domain hier ja bisher nicht zum Verkauf angeboten. Was der Vorbesitzer getan hat, ist irrelevant.
Also: Derzeit steht nur eine Namensrechtsverletzung zur Debatte.