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Abmahnung Europäische Parlament

man hat dort doch die möglichkeit, nichts einzutragen - "d" ist meines wissens nicht zwingend, es kann auch "i" oder "gn" usw... oder eben " ", stehen, vermute ich.. #genderwahnsinn
 
Das 3. Geschlecht war den Beamten/Erstellern dieses Formblattes seiner zeit wahrscheinlich noch nicht bekannt.
Oder EU-Beamten sind zuvor noch nicht umfassend "aufgeklärt worden" !:-)
 
übrigens etwas offtopic aber auch der schweizer bund (admin*ch) nimmt es mit dem datenschutzgsetzt nicht so genau:
https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html
" Letzte Änderung 08.08.2017 "

nichts über cookies, analytics, facebook etc...
habe sie mal per mail darauf aufmerksam gemacht, kam nur eine standardantwort zurück über datenschutzinfos.
 
Also selbst bei der Polizei ist das nicht angekommen.
Ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten, da heißt es wörtlich "Alle genannten Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Personen". :D

Gruß Jens
frauen.info
 
Also selbst bei der Polizei ist das nicht angekommen.
Ich habe heute einen Bußgeldbescheid erhalten, da heißt es wörtlich "Alle genannten Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Personen". :D

Gruß Jens
frauen.info

Also ganz klar den Bußgeldbescheid wegen Formfehler zurückweisen! :)
 
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