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Abmahnung GettyImages / Amazon API

Eismann

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22. Apr. 2008
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Abmahnung durch GettyImages

Hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt:

Ich nehme am Amazon-Partnerprogramm teil.
Über die API werden mir aktuelle Verkaufsangebote eingespielt.

Gettyimages schickt mir eine Abmahnung, weil auf einer meiner Webseiten eine CD-Hülle mit geschütztem Bild zu sehen ist.
Mehrere Verkäufer bieten diese CD gebraucht an.

http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_no...s&field-keywords=Badewannen+Belcanto&x=6&y=15

Ich habe keinen Einfluss darauf, ob dieses oder andere Bilder jemals wieder auf einer meiner Webseiten eingeblendet werden.
Das gilt für alle, die am Partnerprogramm teilnehmen.

Amazon hat auf meine Anfragen zweimal schnell reagiert.

<<<<.... vielen Dank für Ihre Anfrage an das Amazon.de Partnerprogramm.

Wir bedauern, dass Inhalte Ihrer Website, die im Rahmen des Product Advertising API bezogen wurden bzw. auf die von Ihnen verlinkt wurde, Gegenstand einer Abmahnung sind.

Bitte beachten Sie aber, dass wir keinen Einfluss auf die auf der Amazon Website eingestellten Inhalte von Drittanbietern haben und nicht jedes Angebot vorab auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen können. Aus diesem Grund haben wir in unseren Lizenzbedingungen eine Haftung von Amazon für die Rechtmäßigkeit der im Rahmen des Product Advertising API bezogenen bzw. verlinkten Inhalte ausgeschlossen.

Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir das konkrete Angebot auf seine Rechtmäßigkeit kontrollieren und gegebenenfalls von der Website entfernen werden, um einen etwaigen weiteren Rechtsverstoß zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns hierzu noch die Umstände und die Begründung der Abmahnung zukommen, bzw. eine Kopie des Wortlauts der Abmahnung, damit wir den angeblichen Rechtsverstoß nachvollziehen können. >>>>>

Dieser Bitte habe ich entsprochen und das Schreiben an Amazon gefaxt.
Da das beanstandete Foto nach vier Tagen noch online ist (nicht bei mir, ich habe die Seite eschlossen) habe ich nachgefragt, ob ich davon ausgehen kann, dass Amazon überzeugt ist von der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung.
Antwort:
<<<< Der Sachverhalt wird von der zuständigen Abteilung noch bearbeitet.

Leider können wir Ihnen diesbezüglich keine andere Auskunft geben. >>>>>

Wer hat Erfahrung mit der beschriebenen Thematik?

Gruß
Reiner
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu der Kombination Getty Images / Amazon kann ich nicht viel sagen. Ein interessantes Forum zum Thema "Getty Images Abmahnungen" genereller Natur findest Du unter www*abmahnwelle*info.

Gruss
 
Wenn ich nicht irre, verlangt Amazon bei Seiten wie jener von Eismann einen Standardtext dieser Art im Impressum:
Werbeeinblendungen und Suchergebnisse
Verantwortlich für Produkteinblendungen, sofern eingebunden:
amazon.de
Amazon EU S.a.r.l.
5, Rue Plaetis
2338 Luxemburg, Luxemburg
Der Seitenbetreiber sollte demnach nicht verantwortlich sein für Markenrechtsverstöße, die sich aus Produkteinblendungen ergeben.

Auf der anderen Seite ist ein aktuelles BGH-Urteil erinnerlich, wonach SEDO nicht für Markenrechtsverstöße auf geparkten Seiten haftet. Wenn dies bei (zulässiger) analoger Anwendung bedeutet, dass auch Amazon vom Markenrechtsinhaber grundsätzlich nicht belangt werden kann, bleibt im vorliegenden Fall Getty Images nur die Möglichkeit, sich direkt an den Anbieter des den Markenrechtsverstoß verursachenden Produktangebotes zu wenden.
Der ist nach meinem Verständnis haftender "Händler" im Sinne des geposteten crn.de Links, und nicht der Seitenbetreiber, richtig?

Das ist Verständnis eines Laien, ein erfahrener Internetjurist gehört hierher. :fight:
 
Ich kann nicht nachvollziehen worin Getty hier eine Verletzung ihres Urheberrechtes sieht.

Es handelt sich doch um die Einblendung einer Produktabbildung und nicht um die Einblendung des Bildes von Getty. ...und die Produktabbildung wurde vermutlich auch eindeutig zur Bewerbung des Produktes bei amazon genutzt und nicht in anderem Kontext eingebunden. Wenn, dann hat meiner Ansicht nach Sony/BMG (vgl. Rückseite der CD) hier eine Rechtsverletzung begangen - das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Sollte es möglich sein, Shops/Händler wg. Produktabbildungen abzumahnen, weil sie Produkte bildlich in ihrer Umverpackung (die ggf. geschützte Bilder enthält) darstellen, hätte der gesamte Handel ein existenzbedrohendes Problem. Bei jedem Bild einer Umverpackung oder auch der realen Präsentation/Ausstellung in der Umverpackung müsste man sich vorab versichern wessen Rechte ggf. betroffen sind und sich ggf. eigene Rechte zur Präsentation beschaffen.

...ich vermute, hier hat jemand bei Getty bzw. deren Erfüllungsgehilfen schlampig gearbeitet.

Ist ja echt geschäftsschädigend was die hier machen. Stellt Euch mal vor, Ihr lizensiert ein Bild von denen, nutzt es dann lizenzkonform für Eure Produktverpackung und die mahnen dann erstmal alle Eure Händler ab. Interessantes Geschäftsmodell!
 
Du solltest definitiv einen Anwalt in dem Fall einschalten, denn es ist nicht so einfach festzustellen, wer nun eigentlich haftet. Du bist zwar Seitenbetreiber, hast aber keinen Einfluss auf die Einblendungen. Amazon ist Seitenbetreiber der Handelsplattform und kann den Web Service beeinflussen und haftet nach §§8 bis 10 TMG für die Inhalte, die von Handelspartnern online gestellt wurden.

Außerdem steht noch das Problem mit dem Bild im Raum. Hier sind die eingeräumten Nutzungsrechte entscheident. Hat der Händler das Produkbild selbst angefertig bzw. wurde es in seinem Auftrag angefertigt, besteht - meiner Meinung nach - keine Rechtsverletzung i.S.d. UrhG. Wurde allerdings ein Produktbild einfach nur irgendwo runtergeladen, und anschließend für den eigenen Verkauf benutzt, ohne das die Nutzungsrechte laut Vereinbarung oder Lizenz erteilt wurde, liegt auf alle Fälle eine Rechtsverletzung vor. Die hast du - meiner Meinung nach - nicht zu verantworten.

Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung bringst du dich selbst in Teufels Küche. Du kannst die Wiederholungsgefahr nicht ausräumen, da du keinen Einfluss auf die Inhalte des Web Service hast, es sei denn, du nimmst nicht mehr am Partnerprogramm teil.

Wie gesagt: Geh lieber zum Anwalt.
 
Mir liegen zwei "Abmahnungen" direkt von Getty Images aus UK vor. Eine behandelt ein auf der Webseite eingebundenes fremdes Youtube Video in dem ein Bild von Getty gezeigt wird (etwa 2 Sekunden lang). Die andere Abmahnung behandelt ein von Amazon geliefertes Bild eines Bucheinbandes (also ähnlich der CD von oben).

Ich habe bereits in einem anderen Fall die Ansprüche eines Verlages, der aber auch von Waldorf (auch die RAe von Getty) vertreten wird, erfolgreich abgewehrt. Auch in diesem Fall kam das Bild über die Amazon API.

Hast Du ein Schreiben von Getty aus UK oder von Waldorf?

Du solltest auf keinen Fall etwas unterzeichnen, bevor Du die Sache mit Deinem RA besprochen hast.

Ciao
Forsaken
 
Vielen Dank für Eure Tipps!

Natürlich werde ich den Sachverhalt durch einen Anwalt klären lassen. Zusätzlich habe ich den Kontakt zu Amazon und Sony/BMG aufgenommen.

Zur Zeit kann jeder von Euch, der die Amazon API oder auch andere Werbemittel von Amazon mit Suchfeld eingebunden hat, in den "Genuß" dieser Abmahnung kommen. Sollte es weitere Fälle geben, bitte bei mir melden!

@Forsaken
Danke, die Abmahnung kommt direkt aus UK. Details per PM.
 
Das scheint eine Welle zu sein. Wir haben auch 2 solcher Schreiben (jeweils eines pro Kanzlei) und unser Webdesigner ebenfalls eine.

Bei unserem Webdesigner ist es so, dass der ein von Coca Cola produziertes Werbevideo auf Youtube in seine Seite embeddet hat wo auch für einige Sekunden ein angeblich geschütztes Bild aufgetaucht ist :stupid:

#räuberpistole

Heiko
 
Hallo,
wie geschrieben habe ich Ghetty, Amazon und Sony/BMG über den Sachverhalt (Produktabbildung, Einbindung über amazon API, Produkt von Sony/BMG) informiert.
Was im Hintergrund gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Amazon hat das Bild jedenfalls entfernt. Nach einigen Tagen erhielt ich dann die Info, dass der Fall abgeschlossen ist.

...

Vielen Dank für die Zusendung der Informationen.

Wir haben den Fall geschlossen und werden diesen nicht weiter verfolgen.
...
Ghetty Images
 
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