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Abmahnung Vorschaubilder auf Faceook

  • Ersteller Ersteller manori
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M

manori

Guest
Hat ja auf Facebook schon einige Wellen geschlagen. Jetzt gibt es eine sehr verständliche Darlegung von RA Dr. Bahr, die nicht gerade im Sinne der User ist:
Abmahnungen wegen Facebook-Vorschaubildern - Kanzlei Dr. Bahr

Was mich noch interessieren würde: Weiß jemand, ob das auch Bilder betrifft, die man für die Webseite ordentlich lizenziert hat und dann selbst oder z. B. über einen RSS-Automatismus auf Facebook postet? Denn das würde ja eine ganze Menge von Facebookseiten unserer Forumuser hier betreffen.
 
der schwarze Peter liegt eigentlich bei Facebook, nur diese Abmahnschweine kommen an Facebook nicht heran oder scheuen das Prozessrisiko gegen den Giganten Facebook, ist doch simpel und wesentlich ertragsreicher gegen tausende, meist ahnungslose FB User vorzugehen;-)

ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob thumbnails, meist noch in erheblich minderer Qualität überhaupt so gewichtet werden können, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich begründet ist;-)

es handelt sich bei diesen Abmahnwellen ohne Zweifel um organisierte Kriminalität, der Gesetzgeber ist schon gefordert, diesen Abmahnhalunken endgültig das Handwerk zu legen, mit der Ahndung von Rechteverletzungen und den Erziehungseffekten zu besseren Usern hat das nichts mehr zu tuen.
 
Ich weiß nicht, ob es dazu eine Rechtssprechung gibt, aber ich denke, dass dieses auch bei einer "ordentlichen" Lizenzierung gefährlich ist, da in den AGB der Bilderdatenbanken meistens gefordert ist, dass die Bildquelle direkt am Bild selbst stehen muss bzw. es leicht nachvollziehbar sein muss, wer denn der Urheber ist.
 
Da ich hier eine kleine Facebook freie Zone betreibe, habe ich das nicht im Detail verfolgt.
Was mir daher unklar ist: geht es hier um Thumbnails von Bildern oder um Thumbnails von Webseiten, auf denen das/die Bilder eingebettet sind?

Denn in dem im OP verlinkten Artikel steht:

Vorgeworfen wird einem Nutzer, dass er aufgrund der Funktion "Link teilen" bei Facebook unerlaubt ein Vorschaubild der verlinkten Seite verwendet hat und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll.
 
Wichtig hier zu finde ich auch das Fotolia Bilder auch nicht im FB auftauchen dürfen.
 
das essentielle Problem ist, dass Facebook sich von allen hochgeladenen Medien Nutzungsrechte einräumt bzw der Nutzer einer Verwertung meines Wissens zustimmen muss, um diese Plattform überhaupt nutzen zu dürfen, d.h. bei vielen Bildern, wo Verwertungsrechte an Dritte ausgeschlossen sind,sind Urheberrechtsverletzungen damit unumgänglich;-) deswegen wird Fotolia und wahrscheinlich auch andere Microstocks die Nutzung auf solchen Social Media Plattformen untersagt haben. bei Pinterest und anderen Plattformen ist diese Problematik gleichsam -> das Urheberrecht kollidiert mit den besonderen Nutzungs/Verwertungsbestimmungen dieser Plattformen.

ich finde es interessant heraus zu finden, ob die abgemahnten User im Endeffekt als Mitstörer zu behandeln sind, wenn überhaupt und die eigentlichen Rechteverletzer bei den Betreibern solcher Plattformen zu suchen sind;-)
 
ich finde es interessant heraus zu finden, ob die abgemahnten User im Endeffekt als Mitstörer zu behandeln sind, wenn überhaupt und die eigentlichen Rechteverletzer bei den Betreibern solcher Plattformen zu suchen sind;-)

Das ist im Normalfall wohl sicher nicht so, denn der User kann das Foto wegklicken. Er hat also Einfluss. Anders sieht es bei automatisierten Verlinkungen über RSS-Feeds aus. Denn dort wird das Foto auch dann eingefügt, wenn der RSS dieses nicht zur Verfügung stellt.

Die Sache ist natürtlich fies und ein Grundsatzurteil wäre da gut. Allerdings bewegen sich wohl alle FBler von CD auf dünnem Eis, vor allem die mit eigenen Seiten zu ihren Projekten.

Arithmos: Ja, es geht um Thumbnails der Fotos.
 
Nachtrag:

Nach Rechtsanwälten erklärt nun heute mein Fotoportal auf Anfrage ebenfalls, dass auf Facebook geteilte oder gepostete Vorschaubilder für Artikel auf Webseiten gegen die AGB und damit die Lizenzierung verstoßen.

Auf Deutsch: Stockfotos dürfen nur auf der eigenen Webseite gepostet werden, nicht aber auf Plattformen Dritter (Ausnhamen je nach AGB möglich). Die Urheber/Fotografen und auch die Foto-Agenturen bzw. Stockfoto-Anbieter könn(t)en also zurecht abmahnen.

Wer also immer Artikel teilt oder per Hand oder automatisiert auf Facebook postet, sollte das Foto herauslöschen bzw. darauf achten, keins mitzuposten. Die Gefahr einer Abmahnung ist konkret und die Abmahnung selbst nach aktuellem Stand berechtigt.

Ich schreibe das nur noch einmal so deutlich, weil hier viele User auf Facebbok aktiv sind und die Gefahr einer Abmahnung unterschätzen.
 
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