Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Adsense: URL-Sperren und gegen Geld wieder freigeben erlaubt?

Wettermann

New member
Registriert
24. Mai 2008
Beiträge
3.721
Reaktionspunkte
1
Eine Frage als Adwordsschaltender:

Ein Projekt steht zu einem bestimmten Key bei Google ganz oben.
Auf dem Projekt ist Adsense geschaltet.

Zu diesem Key gibt es zahlreiche Ads.
Der Adwordswerbende hat großes Interesse, dass seine Adwordswerbung auf dem Projekt erscheint.

Der Projektierer / Adsenseschaltende sperrt die Werbung einer bestimmten URL, kontaktiert die werbende Firma und bietet an, gegen Geld die Werbung wieder zu entsperren.

Frage: Verstößt das gegen irgendwelche Richtlinien seitens Google oder gar gegen geltendes Recht?
Freue mich über konkrete Argumente aus Sicht des Adwordswerbenden.

Gruß
Torsten
 
... ob das ausdrücklich geregelt ist, kann ich nicht sagen. Aber bei einer Nachricht an Google dürften die schon einen passenden Absatz in Ihren Regeln finden ;-) , da das kaum in Google's Sinn sein kann!

Ist meiner Ansicht nach ein Missbrauch des Systems und Erpressung (zumin. moralisch) - sollte imho entsprechend geandet werden: Adsense- Kontosperre.
 
Vermutlich hat er aber nicht schriftlich angefragt? Mich würde einmal interessieren, welche Summe für die Freischaltung im Raum stand?

Gruß monte
 
Ich könnte mir folgendes Szenario als legitim vorstellen:

Firma ist in Branche xy tätig, schaltet Adsense Werbung aber schließt Anzeigen eines bestimmten Konkurrenten aus.
Konkurrent meldet sich und bietet an, eine Summe x zu bezahlen, wenn seine Anzeigen nicht mehr blockiert werden.
Was immer da vereinbart wird, halte ich jedenfalls (unter Kaufleuten) für rechtens.
 
Ich habe auf die schnelle nichts gefunden. Klär das erstmal mit Google Adsense als „Was wäre wenn“-Szenario. Wenn sowas eine Kontosperrung nach sich ziehen würde, solltest du das dem "Erpresser" mitteilen, oder...

das Geld zahlen, Google den Fall melden und nach erfolgter Sperrung des Kontos dann auf Schadenersatz mit mindestens der doppelten Summe pochen ;-)
 
Du stellst manchmal Fragen. Du bist doch der Adsense Erpresser. :listen:

Bedenke: Der Werbende hat nur Interesse, solange die Rechnung finanziell aufgeht.
Wenn du nun also Geld für die "Freischaltung" verlangst, würde der schlaue Werber rechnerisch den CPC, bzw TKP anpassen. Leider weißt du nicht, wie lohnend die Schaltung auf deiner Seite für den Werbenden tatsächlich ist. Oder kennst du seinen ROI?

Aber ob google das erlaubt? Keine Ahnung. Denke eher nicht.
 
Du stellst manchmal Fragen. Du bist doch der Adsense Erpresser. :listen:

...
Wenn du nun also Geld für die "Freischaltung" verlangst,

Was soll so´n Scheiß?
Gibts hier nicht schon genug Streß im Forum oder warum machst Du sowas?
 
Hey, ganz ruhig. War doch nur Spaß. :five:
Außerdem ist es doch noch garnicht dazu gekommen?! Eine Antwort von Google würde mich aber dennoch interessieren.
 
Also gehts nicht um ne "werbetreibende Firma", sondern um nen e.V. der Adwords schaltet (was vermutlich unerheblich ist). Richtig? Und jetzt kommt der Betreiber der Seite, wo der e.V. seine Ads gerne sehen würde her, und sagt "Ätschdibätsch. Ich habe die Url gesperrt, aber gegen Betrag XYZ, schalte ich die URL frei und verdiene an Deinen Klicks und der Freischaltung"?

Habe ich das richtig erfasst? Das Betreiber-Schlitzohr will doppelt kassieren? Ist das so?

Ich würde den Affen mal bei Google melden und fragen, ob das legitim ist. Also im Prinzip wie lostLobster.com sagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder der:


  1. Kommunikation ausschließlich mit Google.Sie verpflichten sich, alle Mitteilungen bezüglich Ihrer Anzeige(n) oder Links, die im Zusammenhang mit Ihrem(n) Kundenobjekt(en) geschaltet werden, nicht an einen Inserenten oder eine sonstige dritte Person, sondern ausschließlich an Google zu richten.
 
Was immer da vereinbart wird, halte ich jedenfalls (unter Kaufleuten) für rechtens.

Wobei hier zu beachten ist:


  1. Verschiedenes.18.1 Dieser Vertrag unterliegt dem englischen Recht. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte jeden Streitfall oder Konflikt betreffend, der aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstanden ist oder entsteht.
Keine Ahnung, wie das unter englischem Recht ist...wollte das Detail nicht unerwähnt lassen, da es mir selber nicht bewusst war....Asche auf mein Haupt. Von englischer Gesetzgebung habe ich keinen blassen Schimmer.
 
Wobei hier zu beachten ist:


  1. Verschiedenes.18.1 Dieser Vertrag unterliegt dem englischen Recht. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte jeden Streitfall oder Konflikt betreffend, der aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstanden ist oder entsteht.
Keine Ahnung, wie das unter englischem Recht ist...wollte das Detail nicht unerwähnt lassen, da es mir selber nicht bewusst war....Asche auf mein Haupt. Von englischer Gesetzgebung habe ich keinen blassen Schimmer.

Gut aufgepasst, allerdings bezieht sich die Rechtswahl (englisches Recht) nur auf das Rechtsverhältnis des Websitebetreibers zu Google, denn zwischen diesen beiden Parteien ist der Vertrag dem die AGB zugrunde liegen zustande kommen.

Ich könnte mir folgendes Szenario als legitim vorstellen:

Firma ist in Branche xy tätig, schaltet Adsense Werbung aber schließt Anzeigen eines bestimmten Konkurrenten aus.
Konkurrent meldet sich und bietet an, eine Summe x zu bezahlen, wenn seine Anzeigen nicht mehr blockiert werden.
Was immer da vereinbart wird, halte ich jedenfalls (unter Kaufleuten) für rechtens.

Die Vereinbarung zwischen Firma (Betreiberin der Website) und Konkurrent unterliegt dann wiederum deutschem Recht, vorausgesetzt beide haben ihren Sitz in DE.

Untereinander können beide vereinbaren was sie wollen, aber bezogen auf den Sachverhalt hat m.E. der Seitenbetreiber mit der Aktion klar gegen die Adsense Vertragsbedingungen in den Google AGB gehandelt.

Der Projektierer / Adsenseschaltende sperrt die Werbung einer bestimmten URL, kontaktiert die werbende Firma und bietet an, gegen Geld die Werbung wieder zu entsperren.

In der Kontaktaufnahme und dem Angebot die Sperrung gegen Geld wieder aufzuheben liegt der Verstoß gegen die zitierten Regelungen in den AGB.

  1. Kommunikation ausschließlich mit Google.Sie verpflichten sich, alle Mitteilungen bezüglich Ihrer Anzeige(n) oder Links, die im Zusammenhang mit Ihrem(n) Kundenobjekt(en) geschaltet werden, nicht an einen Inserenten oder eine sonstige dritte Person, sondern ausschließlich an Google zu richten.

Erst wenn Google (nach Mitteilung durch das "Erpressungsopfer") jetzt das Konto dicht machen und sich der Websitebetreiber dagegen juristisch zur Wehr setzen würde, käme das englische Recht zur Anwendung.
 
...ist es nicht vollkommen egal, welches Recht hier gilt?

Sofern der kreative Adsense Partner nicht zu den gaaaaaanz großen Spielern gehört, zählt ohnehin nur Googles Ansicht zu diesem Vorgehen - und die dürfte nicht wohlwollend ausfallen.

Beisse niemals die Hand, die Dich füttert!
 
Erstmal vielen Dank für die konstruktiven Ansätze.

Was ich anfangs nicht bedacht habe:
Wenn ich mich bei Google beschwere, hat der Webseitenbetreiber möglicherweise bald kein Adsense mehr. Das bringt mir dann zwar sowas wie Racheerfolg, aber mein eigentliches Ziel, bei ihm meine Adwordsanzeige erscheinen zu lassen verfehle ich damit.

Als "Gegendrohung" sind die hier aufgelisteten Argumente jedoch erstmal nicht schlecht.
 
Denke auch, dass bei dem "Erpresser", die Gier das Hirn gefressen hat.

Lösungsvorschlag: Du antwortest ihm, dass das ein klarer Regelverstoss gegen die Adsenserichtlinien ist und Du überlegst, Google darauf hinzuweisen.

Man könnte aber auch darauf verzichten, wenn der Betreiber zur Vernunft kommt und Dich kostenlos freischaltet und ein halbes Jahr nen gut plazierten Banner auf die Main installiert. Kostenfrei natürlich. Um den Schaden gutzumachen, der Dir durch die Nichtschaltung entstanden ist.

So wäre das elegant aus der Welt.

Das grösste Risiko dabei wäre alledings, dass er nach nem halben Jahr wieder die e.V.-Url sperrt - allerdings ohne ne Forderung monetärer Art....

Wenn Du eher pazifisch bist: Dann weise ihn halt auf den Regelverstoss hin...ohne sein Spiel mitzuspielen (Verzicht auf Banner on the top). Der soll Dich wieder freischalten ohne Brimbamborium und gut ist.


PS: Chris: Interessant, Dein Beitrag da oben. Stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das grösste Risiko dabei wäre alledings, dass er nach nem halben Jahr wieder die e.V.-Url sperrt - allerdings ohne ne Forderung monetärer Art....

Das wäre mir egal. Für mich / uns ist es eigentlich nur aktuell und in den nächsten Tagen/ Wochen interessant. Die Anzeige wird nicht lange laufen.
 
Dann versuche direkt deine Anzeigen bei ihm zu buchen. Prinzipiell gibt es die Funktion "URLs blockieren" nicht umsonst. Wenn ich nicht will, dass X oder Y auf meiner Seite angezeigt wird, dann will ich das so, davon unberührt bleibt auch ersteinmal der Fakt, dass hier versucht wird die Freischaltung zu verkaufen. Mit irgendwelchen Ideen ala "Banner on the top for free" als Entschädigung würde ich dem mal gar nicht kommen...
 
Zurück
Oben