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Anmeldung zum MOSS-Verfahren

webplanet

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Mein Steuerberater hat mich heute per Zweizeiler angeschrieben, ob ich ab 01.01.2015 am sog. MOSS-Verfahren teilnehmen möchte.
So ganz durchblicke ich den Sinn und Zweck des Ganzen noch nicht, ich muss wohl noch mal tel. Rücksprache mit ihm halten.

Trotzdem die Frage in die Runde: Wer hat mehr Informationen zu diesem Thema und kann darüber berichten?

Ich bin beim BZSt zwar fündig geworden und habe ein paar Hintergrundinformationen darüber gefunden, danach sieht es so waus, als ob es hier nur um eine Verfahrenserleichterung geht (siehe Zitat unten), mein Stb schrieb aber, dass das auch Auswirkungen bei Verkäufen an Nichtunternehmer im europäischen Ausland hätte.

Zitat:
"...Innerhalb der Europäischen Union unterliegen ab dem 1. Januar 2015 Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh-und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Damit Unternehmen ihren Melde-und Erklärungspflichten nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzeln nachkommen müssen, wird die Verfahrenserleichterung des „Mini-One-Stop-Shop“ eingeführt..."

Links:
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Mini-One-Stop-Shop
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Pressemitteilungen
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Fragen & Antworten

Viele Grüße
Jens
 
Das MOSS-Verfahren

Hallo Jens,

bisher war es so, dass Unternehmen bei Verkäufen an Privatpersonen ins EU-Ausland die Leistung im eigenen Land zu versteuern hatten. Also im Regelfall immer 19% Umsatzsteuer für digitale Dienstleistungen, unabhängig aus welchem EU-Land die Privatkunden kamen.

Das hat es den Unternehmen einfacher gemacht, aber auch gerade größeren Konzernen viele Möglichkeiten geschaffen Steuern zu "sparen". So verkauft Amazon beispielsweise seine eBooks europaweit über den Firmensitz in Luxemburg, wo nur 3% Umsatzsteuer auf den Verkauf digitaler Produkte anfallen. In Deutschland müssten sie 19% zahlen, in anderen Ländern noch mehr. Das ist natürlich auch ein großer Wettbewerbsvorteil, weil man Produkte für EU-Privatkunden günstiger oder mit höheren Margen anbieten kann, als die Konkurrenz in den jeweiligen Ländern der Käufer.

Dieses Steuerschlupfloch will die EU nun schließen und hat in einer Umsatztsteuer-Richtlinie festgelegt, dass ab dem 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland nicht mehr im Land des Verkäufers, sondern im Land des Kunden versteuert werden müssen. Das bedeutet im Fall von Amazon: Auch wenn sie weiterhin ihre eBooks über Luxemburg verkaufen, so müssen sie bei Lieferungen nach Deutschland 19% Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus abführen. Und nicht wie früher nur 3% an den luxemburger Fiskus.

Das ist aus der Sicht der Steuergerechtigkeit sicher der richtige Weg, bedeutet aber für Unternehmen in diesen Branchen nun einen deutlich höheren Aufwand bei der Steuererklärung und bei der Rechnungsstellung. So müsste man sich nun ab dem 01.01.2015 in jedem Land der EU, in dem man Privatkunden beliefert, separat zur Umsatzsteuer anmelden, regelmäßig Steuererklärungen einreichen und die Steuer bezahlen. Im schlimmsten Fall also 28 Steuererklärungen an 28 EU-Länder senden. :hmmmm2: Zusätzlich muss man für Leistungen an EU-Privatkunden nun die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen Steuersatz des Ziellandes berechnen.

Eine Liste der derzeit gültigen Steuersätze innerhalb der EU findet man hier:

Taxation Information and Communication


Um dieses umständliche Verfahren etwas zu erleichtern gibt es den Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Wenn Du Dich für das MOSS-Verfahren entscheidest, dann entfallen die einzelnen Anmeldungen in den anderen EU-Mitgliedsländern. Stattdessen muss man dann vierteljährlich eine Steuermeldung an die für den MOSS zuständige Stelle im eigenen Land senden. In Deutschland ist dies die KEA, die beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt ist. Die KEA zieht die anfallende Umsatzsteuer aus Lieferungen an EU-Privatkunden ein und verteilt sie für Dich an die Herkunftsländer der Kunden.

In den meisten Fällen dürfte das MOSS-Verfahren wohl die beste Wahl sein.

Viele Grüße aus Hannover

Manuel


Noch eine kleine Ergänzung:

Auf haufe.de gibt es einen ausführlichen Artikel zu MOSS. Dort wird unter anderem auch nochmal etwas ausführlicher erklärt, welche Unternehmen und Produkte betroffen sind und wie das MOSS-Verfahren im Einzelnen funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Manuel,

vielen Dank für Deine Erläuterungen und Ausführungen zu diesem Thema, der Begriff "MOSS-Verfahren" war für mich neu.
Damit hast Du mir weitergeholfen und "Licht ins Dunkel" gebracht.
Es ist doch immer wieder ein Lichtblick, wenn User wie Du, anderen Usern des Forums mit Rat und Tat zur Seite stehen und jeder einen Mehrwert aus den Beiträgen anderer ziehen kann. So soll es sein! Davon lebt ein Forum! Nochmal "Vielen Dank"!

Gruß Jens
 
Also ich hab jahrelang sogenannte "Samples" für Musikproduzenten in alle Welt verkauft, dafür war das MOSS ziemlich gut.

Für reine Domainverkäufe trifft das aber eher nicht zu oder?
 
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