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Ärgernis mit Sedoverkäufer

Hallo!

Ich hab ein Problem mit einem Sedoverkäufer!

Die Domain die er angeboten hat, war für € 1111 VHB für eine .at angegeben und die die .de hat nun nur € 1000 gekostet.

Dabei handelt es sich um die Domain Tees! Ist zwar nicht das schöne Singular Keyword aber immerhin. Mit VHB eigentlich ganz angemessener Preis auch zum verhandeln. Nun hab ich eben für die AT eine Anfrage mit € 300 gesendet und das Gegengebot hat mich vom Sessel geworfen! Es kam ein Gebot mit €25000 zurück!

Inzwischen hab ich eben in Höhe von seine € 1111 das Gebot abgegeben, da ich mir eh gedacht habe, dass er nicht darauf einsteigt. Es ist mitunter sehr ärgerlich und enttäuschend so verarscht zu werden. Dazwischen war er so großzügig und hat € 23333 und nun sein letztes Gebot heute, tata: wieder höher mit € 24000 wieder!

Werde die Verhandlungen beim Gegengebot abbrechen! Mich ärgert das sehr und würd gerne Eure Meinung dazu höhren.

Was haltet ihr von solchen Praktiken und von solchen Domainern und kann man dagegen eigentlich über Sedo was machen? bringt das überhaupt etwas?

Wenn ich ein Angebot in einer gewissen höhe angebe kann ich doch nicht einfach einen 24 fachen Aufschlag machen.
Für den Betrag kann ich mir eine oder mehrere andere Top Keywords schon bei euch kaufen!

Aufregen bringt nichts - ich habe heute bei Sedo das Gleiche erlebt. Solange das bei Sedo erlaubt ist, wird dir das immer wieder passieren, aber mit der Zeit härtet das ab :-)
 
Also hätte ich eine Domain für einen Verhandlungspreis von 1.111,- Euro im Angebot,
würde ich mir verkohlt vorkommen, wenn jemand mit 300 Euro in die Verhandlung
gehen würde ohne weitere Erklärung, warum, wieso, weshalb.

Wozu habe ich schließlich meine Vorstellung hinsichtlich des Preises, wenn es den
ersten Interessenten Null interessiert?

Genau!


Ahoi!

Volle Zustimmung!

Ich komme mir vom Verkäufer verkohlt vor (es handelt sich nicht um den gleichen Verkäufer), wenn der Verhandlungspreis 500 Euro beträgt und ich genau diesen Preis biete und anschließend ein Gegengebot von 1000 Euro kommt - das habe ich erst vor ein paar Stunden erlebt.

Gruß Mario
 
Zuletzt bearbeitet:
Volle Zustimmung!

Ich komme mir vom Verkäufer verkohlt vor (es handelt sich nicht um den gleichen Verkäufer), wenn der Verhandlungspreis 500 Euro beträgt und ich genau diesen Preis biete und anschließend ein Gegengebot von 1000 Euro kommt - das habe ich erst vor ein paar Stunden erlebt.

Gruß Mario

Man sollte es eigentlich unterbinden, dass der Verkäufer auf einmal wieder höher bieten darf. Wenn ihm der angebotene Preis aus welchen Gründen auch immer auf einmal zu niedrig erscheint, dann könnte der Verkäufer ja auch die Verhandlung abbrechen und wenn der Interessent dann nochmals neu bietet, gleich einen höheren Preis angeben.

Ich kann mich auch irren, glaube aber, dass man bei Sedo als Interessent überhaupt nicht niedriger bieten kann als zuvor. Demnach wäre es ja nur fair, dass der Verkäufer auch diese Restrektionen hat und nicht höher bieten darf.
 
Man sollte es eigentlich unterbinden, dass der Verkäufer auf einmal wieder höher bieten darf. Wenn ihm der angebotene Preis aus welchen Gründen auch immer auf einmal zu niedrig erscheint, dann könnte der Verkäufer ja auch die Verhandlung abbrechen und wenn der Interessent dann nochmals neu bietet, gleich einen höheren Preis angeben.

Ich kann mich auch irren, glaube aber, dass man bei Sedo als Interessent überhaupt nicht niedriger bieten kann als zuvor. Demnach wäre es ja nur fair, dass der Verkäufer auch diese Restrektionen hat und nicht höher bieten darf.

Der Verkäufer sollte besser einen "Mindestpreis" angeben, wenn ihm seine eigene VHB zu gering erscheint, außerdem hat er ja auch die Chance einen VHB-Preis noch durch eine Auktion zu optimieren, anstatt in der Verhandlung zu verdoppeln.

LG
Thomas
 
Der Verkäufer sollte besser einen "Mindestpreis" angeben, wenn ihm seine eigene VHB zu gering erscheint, außerdem hat er ja auch die Chance einen VHB-Preis noch durch eine Auktion zu optimieren, anstatt in der Verhandlung zu verdoppeln.

LG
Thomas

Wenn man sehr viele Domains hat, dann ist es einfacher, wenn man keinen Mindestpreis angibt, denn wenn man einen Mindestpreis angibt, muss man sich bei jeder Domain vorher Gedanken machen wie hoch der Preis ist. Da ist es sicher einfacher, wenn man sich erst Gedanken macht, wenn man tatsächlich ein Gebot bekommen hat.

Wenn man z.B. 100 EUR Mindestpreis für jede Domain angibt, dann könnte der Interessent auf die Idee kommen, dass der Endpreis nur wenig über dem Mindestpreis ist. Das gleiche gilt für VHB.

Ich habe deshalb alle Mindestpreise wieder rausgeschmissen.
 
Wenn man sehr viele Domains hat, dann ist es einfacher, wenn man keinen Mindestpreis angibt, denn wenn man einen Mindestpreis angibt, muss man sich bei jeder Domain vorher Gedanken machen wie hoch der Preis ist. Da ist es sicher einfacher, wenn man sich erst Gedanken macht, wenn man tatsächlich ein Gebot bekommen hat.

Wenn man z.B. 100 EUR Mindestpreis für jede Domain angibt, dann könnte der Interessent auf die Idee kommen, dass der Endpreis nur wenig über dem Mindestpreis ist. Das gleiche gilt für VHB.

Ich habe deshalb alle Mindestpreise wieder rausgeschmissen.

Dann ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn der VHB-Preis auf einmal doppelt so hoch ist wie angegeben. Das kann es ja nicht sein!!
LG
Thomas
 
Wenn man sehr viele Domains hat, dann ist es einfacher, wenn man keinen Mindestpreis angibt, denn wenn man einen Mindestpreis angibt, muss man sich bei jeder Domain vorher Gedanken machen wie hoch der Preis ist. Da ist es sicher einfacher, wenn man sich erst Gedanken macht, wenn man tatsächlich ein Gebot bekommen hat.

Wenn man z.B. 100 EUR Mindestpreis für jede Domain angibt, dann könnte der Interessent auf die Idee kommen, dass der Endpreis nur wenig über dem Mindestpreis ist. Das gleiche gilt für VHB.

Ich habe deshalb alle Mindestpreise wieder rausgeschmissen.

Das sehe ich auch so.
Rein logisch betrachtet ist für mich der Mindestpreis = Verhandlungspreis. Welchen Sinn sollte der Mindestpreis sonst machen? Aber in meinem Fall war es der Verhandlungspreis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich auch so.
Rein logisch betrachtet ist für mich der Mindestpreis = Verhandlungspreis. Welchen Sinn sollte der Mindestpreis sonst machen? Aber in meinem Fall war es der Verhandlungspreis.

Das ehe ich aber anders: Der Mindestpreis soll eine zu niedrige Gebotsabgabe verhindern.

LG
Thomas
 
Das sehe ich auch so.
Rein logisch betrachtet ist für mich der Mindestpreis = Verhandlungspreis. Welchen Sinn sollte der Mindestpreis sonst machen? Aber in meinem Fall war es der Verhandlungspreis.

Ich denke, der Mindestpreis soll Spaßbieter abhalten die nur z.B. 60 EUR bieten für eine Domain die viel mehr wert ist. z.B. macht es ja wenig Sinn auf ein 60 EUR gebot für die autos.de zu antworten. Da könnte man den Mindestpreis z.B. auf 100.000 EUR setzen und wenn jemand schon so viel bietet, weiß man, dass es ein ernsthafter Bieter ist.
 
Das ehe ich aber anders: Der Mindestpreis soll eine zu niedrige Gebotsabgabe verhindern.

LG
Thomas
Ein Domainer weiß das, aber jemand zum ersten Mal bei Sedo eine Domain kaufen möchte, wird keinen Unterschied zwischen Mindestpreis und Verhandlungspreis sehen, deshalb habe ich geschrieben - rein logisch betrachtet.
 
Dann ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn der VHB-Preis auf einmal doppelt so hoch ist wie angegeben. Das kann es ja nicht sein!!
LG
Thomas

Ganz ehrlich, die Preise ändern sich am Markt und somit auch der VHB Preis. Bei mehreren Tausend Domains komme ich nicht zum regelmäßigen Update, bei mir stehen sicherlich noch etliche VHB Preise aus 2010 und älter bei Sedo im System. Ich bin nur noch wenig in der Sedo Plattform unterwegs und bei meiner "to-do"-Liste steht so ein Punkt ganz weit hinten. Es ist ja kein veralteter Festpreis, das wäre gravierender, sondern ein alter VHB Preis und den würde ich wenn nun nach 4 Jahren mal ein Gebot über Sedo eingehen würde, halt mit einem höheren Gegengebot "anpassen" bzw. updaten. Und da würde ich auch nicht ausschließen, dass ich dann meinen Gebotspreis auf einmal verdoppeln müsste, da ich z.B. speziell bei dieser Domain ggfs. aufgrund neuer Marktentwicklungen einen höheren Preis ausrufen müsste. Und wie ich schon sagte, VHB ist unverbindlich und die Regel mit plus/minus 10% unter Kaufleuten ist mir bzw. war mir ehrlich gesagt nicht bekannt.

Gruß Jens
ernährung.at
 
Ganz ehrlich, die Preise ändern sich am Markt und somit auch der VHB Preis. Bei mehreren Tausend Domains komme ich nicht zum regelmäßigen Update, bei mir stehen sicherlich noch etliche VHB Preise aus 2010 und älter bei Sedo im System. Ich bin nur noch wenig in der Sedo Plattform unterwegs und bei meiner "to-do"-Liste steht so ein Punkt ganz weit hinten. Es ist ja kein veralteter Festpreis, das wäre gravierender, sondern ein alter VHB Preis und den würde ich wenn nun nach 4 Jahren mal ein Gebot über Sedo eingehen würde, halt mit einem höheren Gegengebot "anpassen" bzw. updaten. Und da würde ich auch nicht ausschließen, dass ich dann meinen Gebotspreis auf einmal verdoppeln müsste, da ich z.B. speziell bei dieser Domain ggfs. aufgrund neuer Marktentwicklungen einen höheren Preis ausrufen müsste. Und wie ich schon sagte, VHB ist unverbindlich und die Regel mit plus/minus 10% unter Kaufleuten ist mir bzw. war mir ehrlich gesagt nicht bekannt.

Gruß Jens
ernährung.at

@Jens das ist für mich kein Problem. Aber bei der Argumentation ist es auch nicht verwunderlich, dass es zu solchen Querelen kommt, wie es hier einige User (Verdoppelung des VHB-Preises) beschreiben. Dann sollte man als Domainer das wissen und sich nicht beschweren.

LG
Thomas
 
Ganz ehrlich, die Preise ändern sich am Markt und somit auch der VHB Preis. Bei mehreren Tausend Domains komme ich nicht zum regelmäßigen Update, bei mir stehen sicherlich noch etliche VHB Preise aus 2010 und älter bei Sedo im System. Ich bin nur noch wenig in der Sedo Plattform unterwegs und bei meiner "to-do"-Liste steht so ein Punkt ganz weit hinten. Es ist ja kein veralteter Festpreis, das wäre gravierender, sondern ein alter VHB Preis und den würde ich wenn nun nach 4 Jahren mal ein Gebot über Sedo eingehen würde, halt mit einem höheren Gegengebot "anpassen" bzw. updaten. Und da würde ich auch nicht ausschließen, dass ich dann meinen Gebotspreis auf einmal verdoppeln müsste, da ich z.B. speziell bei dieser Domain ggfs. aufgrund neuer Marktentwicklungen einen höheren Preis ausrufen müsste. Und wie ich schon sagte, VHB ist unverbindlich und die Regel mit plus/minus 10% unter Kaufleuten ist mir bzw. war mir ehrlich gesagt nicht bekannt.

Gruß Jens
ernährung.at

Sicherlich kannst du so vorgehen, aber der Bieter kommt sich bei 100% Aufschlag mächtig verkohlt vor.

Stell dir vor, du bist im Supermarkt und an der Kasse wird dir gesagt, die Preise für Butter haben sich um 100% erhöht, obwohl ein anderer Preis ausgezeichnet ist.
Wie würdest du das dann aus Kundensicht sehen?

a.) du hast Verständnis dafür

oder

b.) Abzocker, das ist Wucher


Gruß Mario
 
Wenn eine Domain als VHB gelistet ist, biete ich fast immer niedrig, weil ich nur so sehen kann, ob der Verkäufer bei Sedo einen Mindestbetrag eingestellt hat. Natürlich ist mir klar, dass ich die Domain nicht unbedingt zum Mindestbietbetrag erhalte, aber es ist oft schon ein guter Anhaltspunkt.

Ich finds immer schade, wenn auf niedrige Gebote gar keine Reaktion kommt. Wenn die Domain als VHB gelistet ist, muss man halt komplett ins Blaue raten, das ist nicht die leichteste Ausgangsposition und da liegt es auf der Hand, dass man eher niedrig als zu hoch starten möchte. Deswegen verstehe ich auch die Verkäufer nicht, die sich dann "zu schade" sind, wenigstens mit ihrer Preisvorstellung zu antworten, auch wenn sie noch so weit auseinander liegt. Glaube kaum, dass der Zeitaufwand hier mit einem normalen Gegenangebot zu antworten zu hoch ist...

Und ich kann ja nur für mich sprechen, aber ich hab selber schon einige Male mit 100 € begonnen und am Ende für gute Viersteller gekauft.
 
Der Vergleich hinkt:

a) Butter ≠ Domains
b) Wird die Ware im Supermarkt nicht mit VHB ausgezeichnet. (= Das ist der entscheidende Punkt)
Auf einem Flohmarkt läuft es ja auch anders ab.
(PS: Stelle mir das gerade an der Kasse vor, wenn alle Kunden bei jedem Produkt noch mal an der Kasse nachverhandeln.)
c) Liegen die Waren im Supermarkt i.d.R. nicht unbeobachtet 4 Jahre im Regal.

Irgendwie kann man das nicht vergleichen.

Gruß Jens
 
Zuletzt bearbeitet:
Stell dir vor, du bist im Supermarkt und an der Kasse wird dir gesagt, die Preise für Butter haben sich um 100% erhöht, obwohl ein anderer Preis ausgezeichnet ist.
Wie würdest du das dann aus Kundensicht sehen?

a.) du hast Verständnis dafür

oder

b.) Abzocker, das ist Wucher


Gruß Mario

Die Antwort ist natürlich c.) Geht nicht, da die Preise, die ausgezeichnet sind, gültig sind.

LG
Thomas
 
Die Antwort ist natürlich c.) Geht nicht, da die Preise, die ausgezeichnet sind, gültig sind.

LG
Thomas

Dabei geht es nicht darum, was gesetzlich erlaubt ist, sondern um die allgemeine verkaufspsychologische Wirkung bei einer Verdopplung von dem Preis - deshalb lautet meine Antwort b.)


Gruß Mario
 

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