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Ärgernis mit Sedoverkäufer

Die Antwort ist natürlich c.) Geht nicht, da die Preise, die ausgezeichnet sind, gültig sind.

LG
Thomas




Der Preis ist zwar gültig kann aber selbst noch im Laden nachverhandelt werden. Erst wenn der Kunde mit dem Preis einverstanden ist, das geschieht ja auch meist durch Stillschweigen, wird gezahlt.
Man hat grundsätzlich das Recht als Verbraucher den Preis nachzuverhandeln, bis lt. BGB zwei übereinstimmende Willenserklärungen zum Preis abgegeben wurden !

Gruß


Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei geht es nicht darum, was gesetzlich erlaubt ist, sondern um die allgemeine verkaufspsychologische Wirkung bei einer Verdopplung von dem Preis - deshalb lautet meine Antwort b.)


Gruß Mario

In der Sache muss ich Dir natürlich Recht geben. Aber offensichtlich ticken im Domainhandel die Uhren (leider) anders. Auch scheint man nur mit Resellern als potentielle Kunden zu rechnen, da man die abschreckende Wirkung auf Endkunden durch nicht aktualisierte Preise nicht einkalkuliert.

LG
Thomas
 
Ich Lache mich gerade im Hintergrund kaputt..

Müsst ihr euch mal vorstellen alle Waren im sb Markt
Vb was glaubt ihr was da los wäre... Smile...
 
Ich Lache mich gerade im Hintergrund kaputt..

Müsst ihr euch mal vorstellen alle Waren im sb Markt
Vb was glaubt ihr was da los wäre... Smile...


Geh ins Internet hol dir den günstigten Preis zum Beispiel von einem TV-Gerät der unter Media-Markt liegt und geh dann zum Medai-Markt und sag dem Verkäufer, du bist bereit zu diesem Tiefstpreis auch dieses Gerät beim Media-Markt zu kaufen, der überlegt dann nicht lange und korrigiert den Preis nach unten!

Gruß


Erwin
 
Der Preis ist zwar gültig kann aber selbst noch im Laden nachverhandelt werden. Erst wenn der Kunde mit dem Preis einverstanden ist, das geschieht ja auch meist durch Stillschweigen, wird gezahlt.
Man hat grundsätzlich das Recht als Verbraucher den Preis nachzuverhandeln, bis lt. BGB zwei übereinstimmende Willenserklärungen zum Preis abgegeben wurden !

Gruß


Erwin
Bevor ich mich hier einer Falschaussage schuldig mache, ich weiß, dass man auch bei falsch etikettierter Ware als Kunde kein Recht auf den niedrigeren Preis hat. Der Kaufmann muss mir die Ware nicht verkaufen.
 
Er muss die Ware zwar nicht verkaufen bei Falschauspreissung aber er darf..


Habe ich selbst schon erlebt.....
 
Bevor ich mich hier einer Falschaussage schuldig mache, ich weiß, dass man auch bei falsch etikettierter Ware als Kunde kein Recht auf den niedrigeren Preis hat. Der Kaufmann muss mir die Ware nicht verkaufen.




Mein Beitrag bezog sich auf normale Ware, nicht auf Produkte die falsch etikettiert sind, darüber habe ich auch nichts geschrieben, da musst du irgendwas verwechselt haben ?!
 
Mein Beitrag bezog sich auf normale Ware, nicht auf Produkte die falsch etikettiert sind, darüber habe ich auch nichts geschrieben, da musst du irgendwas verwechselt haben ?!
Dein Beitrag bezog sich nicht darauf, aber meiner! Wir waren im konstruierten Fall davon ausgegangen, dass der Kunde mit einer Ware zur Kasse kommt und dort auf einmal das Doppelte des ausgezeichneten Preises verlangt wurde. Aber um Endlosdiskussionen mit Dir aus dem Wege zu gehen, ist für mich auch alles gesagt!
 

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