Ist aber tatsächlich verboten. Wenn man das beweisen kann (und das ist der "tricky part") ist die Ausübung des Rechts missbräuchlich, und dann bekommt der Rechtsinhaber "sein Recht" doch nicht zugesprochen.[...] Schikane gegenüber dem Anspruchsgegner? Das soll tatsächlich vorkommen.
Zum Rest sag' ich nix.