domainmike
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Weiß jemand, wie es sich mit der Rechtslage bei der Registrierung von de-Domains verhält, wenn es sich um Rechtschreibfehlerdomains oder auch korrekte Domains von Stars handelt ??
z.B.
www.robbywilliams.de
www.kielyminoque.de
usw usw ??
Der Star selbst hätte in Deutschland wohl keine Chance oder ??
Wer könnte wie solche Domains einklagen, wenn sie z.B. auf Pornoseiten oder CD-shops gelinkt werden ??
Mike
z.B.
www.robbywilliams.de
www.kielyminoque.de
usw usw ??
Der Star selbst hätte in Deutschland wohl keine Chance oder ??
Wer könnte wie solche Domains einklagen, wenn sie z.B. auf Pornoseiten oder CD-shops gelinkt werden ??
Mike