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Äußerste Vorsicht beim "Parken" von domains !

gru

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27. Apr. 2006
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Zum einen habe ich durch das Domainparken eine Abmahnung auf dem Hals, weil ich mich, ohne das vorher irgendwie nachprüfen zu können, an einem Markennamen vergriffen habe, ohne dass mir dieser auch nur das geringste gesagt hätte (keine internationale Großfirma o.ä.). Hier ist übrigens das Anmeldedatum der Marke und nicht das Datum der Veröffentlichung relevant (sonst wäre ich wohl aus dem Schneider). Zum anderen will die Gegenseite einfach die Übertragung meiner entsprechenden .org domain im Rahmen der Abmahnung. Nach einer BGH Entscheidung, der von der Gegenseite widersprochen wird, wird jedoch nur die Rückgabe der domain erforderlich. Ohne mein Zutun zeigt sich nun nach Aufruf meiner früher geparkten domain nur noch ein weißer Bildschirm, was u.a. auch von mir schon vor Fristablauf von der Gegenseite gefordert wurde. Auf der ursprünglich von der domain parking Firma kreierten Angebotsseite fanden sich u.a. vorher sogar sponsored links der Firma, die mir meine .org domain wegnehmen will und mich abgemahnt hat.

Fazit: Vorsicht. Jeder muss selbst wissen wie er reagiert. Ich habe soeben alle meine bei der vorher genannten domain parking Firma geparkten domains (außer der streitigen) zurückgezogen. Bei letzterer muss ich mich noch mit meinem Anwalt besprechen.

Nach meiner inzwischen vorliegenden Rechtskenntnis ist es so, dass man kein Problem hat, wenn man eine domain besitzt, deren Namen irgendeinen Markenschutz hat, solange man diese nur sozusagen in der Schublade, sprich im Verzeichnis des providers hat. Parken allein und damit Anbieten stelle jedoch einen gewerblichen Vorgang dar und kann abgemahnt werden. Mein Anwalt riet mir (aus meiner Sicht unrealistisch) alle domain-Namen die ich verwende vor der Verwendung als Marke anzumelden und schützen zu lassen.

Einer kurzen Betrachtung wert dürfte es für die domain parker auch sein, mal den Ertrag, den sie mit dem Parken erzielen kritisch anzusehen. Ich bin, da ich diese ganzen Dinge ja wie wohl die meisten in diesem forum eher hobbymäßig betreibe über einen längeren Zeitraum nicht dazu gekommen das Klickverhalten und die Erträge zu überprüfen. In Anbetracht des jetzigen Ärgers tat ich das dann. Ich muss sagen, dass sich das Parken auch ohne die Abmahnung überhaupt nicht lohnt. Letztendlich kommt nichts dabei heraus obwohl ich tw. eine höhere zweistellige Zahl von domains über fast 2 Jahre geparkt habe. Bei anderen Personen mag das alles ganz anders sein. Für mich war das wirtschaftlicher Nonsens und auch die Informationen durch die Häufigkeit der Klicks hinsichtlich des möglichen Werts der domains waren eher gering.

Meine mail an den Forumsbetreuer der domain parking Firma, den ich fragte, ob ich den oben geschilderten Ablauf im forum der Firma darlegen dürfe, blieb bisher unbeantwortet (War wohl auch etwas blauäugig von mir, paßt allerdings ins Gesamtbild).

Für mich etwas erstaunlich war, dass sich die bisher von mir informierten Computerzeitschriften bis dato nicht für den Vorgang interessierten.
 
gru schrieb:
Nach meiner inzwischen vorliegenden Rechtskenntnis ist es so, dass man kein Problem hat, wenn man eine domain besitzt, deren Namen irgendeinen Markenschutz hat, solange man diese nur sozusagen in der Schublade, sprich im Verzeichnis des providers hat. Parken allein und damit Anbieten stelle jedoch einen gewerblichen Vorgang dar und kann abgemahnt werden.

Das ist meines Erachtens nach falsch. Dein Anwalt sollte es Dir genauer erklaeren.

Mein Tipp: Vergiss die Zeitschriften, vergiss die Oeffentlichkeit (Du wirst eh keine Sympathie ernten). Such Dir einen Anwalt der auf Internet oder gewerbliche Schutzrechte spezialisiert ist und lass ihn mal mit der abmahnenden Seite reden und schlichten. Vor Gericht ziehen kann man immer noch.
 
@ gru

geht es um eine generische domain oder um einen phantasienamen?


Parken allein und damit Anbieten stelle jedoch einen gewerblichen Vorgang dar und kann abgemahnt werden

auch wenn die domain nur geparkt und nicht zum kauf angeboten wird, ist das imo eine kommerzielle nutzung und somit abmahngefährdet. ich kenne eine schoene domain mit x.xxx besucher im monat (name einer comic-figur von disney...). mit bindstrich. da wird in absehbarer zeit wohl erst mal nichts stattfinden :D

die domain ohne bindestrich liegt bei einem "grossgrundbesitzer" und wird schon seit längerer geparkt - mit (zur comic figur passenden) sponsored links.
sie wird nicht zum kauf angeboten. in meinen augen ist das höchst abmahngefärdet aber anscheinend kommt man damit wohl durch...

vg
zorron
 
zorron schrieb:
sie wird nicht zum kauf angeboten. in meinen augen ist das höchst abmahngefärdet aber anscheinend kommt man damit wohl durch...

durchkommen ist aber was anderes als nicht widerrechtlich! Der Ausgangsposter hatte die sache so dargestellt, als waere es seiner rechtsauffassung nach erlaubt.

genauer: das reine registrieren duerfte bereits problematisch sein, unabhaengig von der nutzung.

ich lasse mich aber (sehr gerne) vom gegenteil belehren
 
domainhengst schrieb:
Das ist meines Erachtens nach falsch. Dein Anwalt sollte es Dir genauer erklaeren.

Mein Tipp: Vergiss die Zeitschriften, vergiss die Oeffentlichkeit (Du wirst eh keine Sympathie ernten). Such Dir einen Anwalt der auf Internet oder gewerbliche Schutzrechte spezialisiert ist und lass ihn mal mit der abmahnenden Seite reden und schlichten. Vor Gericht ziehen kann man immer noch.


In dieser Phase ist der Anwalt gerade. Es schaut jedoch eher so aus, dass die Gegenseite auf Ihren Forderungen voll besteht. Hinsichtlich des domaintransfers besteht eine unterschiedliche Auffassung zwischen gegnerischem Anwalt und meinem Anwalt. Meiner ist der Ansicht, dass nach einer BGH Entscheidung die Rückgabe der domain an meinen provider reicht. Die Gegenseite wünscht darüber hinaus einen Transfer, bezieht sich dabei aber auf unter der BGH Ebene liegende Gerichtsentscheide. Vor Gericht ziehen muss man nicht, wenn die Bedingungen der Abmahnung erfüllt werden. Ein Nachgeben der Gegenseite auf dem Verhandlungswege ist bisher nicht erfolgt. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.
 
Moin Moin,
gru schrieb:
Zum einen habe ich durch das Domainparken eine Abmahnung auf dem Hals, weil ich mich, ohne das vorher irgendwie nachprüfen zu können, an einem Markennamen vergriffen habe,
Tja, sowas passiert nur dem, der die zu registrierende Domain nicht vorher auf eventuelle Rechte überprüft. Hinterher ist man immer klüger.
...Zum anderen will die Gegenseite einfach die Übertragung meiner entsprechenden .org domain im Rahmen der Abmahnung. Nach einer BGH Entscheidung, der von der Gegenseite widersprochen wird, wird jedoch nur die Rückgabe der domain erforderlich.
Welchen Unterschied macht das (Übertragung/Rückgabe) für dich?

<schnipp>

Ahoi, DON HARMS
 
Paul_Kuhn schrieb:
Moin Moin,

Tja, sowas passiert nur dem, der die zu registrierende Domain nicht vorher auf eventuelle Rechte überprüft. Hinterher ist man immer klüger.

Welchen Unterschied macht das (Übertragung/Rückgabe) für dich?

<schnipp>

Ahoi, DON HARMS

Hinter der besagten domain Rechte zu vermuten, war wegen des aus meiner Sicht nicht gerade als Marke zu erwartenden Namens nicht gerade naheliegend. Sie könnten mir weiterhelfen mit links, mittels derer ich eine sichere Prüfung auf Rechte durchführen kann. Mir sind zwar Möglichkeiten bekannt, aber vielleicht sind Ihre Informationen besser oder zusätzlich von Nutzen.
 
hunter1212 schrieb:
Ach ja, der Link:
https://dpinfo.dpma.de/index.html

da wird man in der Regel fündig


Vielen Dank. Und nun die Überraschung: "kein Treffer bei der Suche nach: "..........."

Was kann noch sein ? Argumentiert wird von der Gegenseite mit Anmeldung auf irgendeiner Europäischen Ebene. Muss dann eigentlich das Deutsche Patent- und Markenamt dies nicht auch veröffentlichen ? Falls die Gegenseite Recht hat ist ja nun die Frage, wo man sonst noch überall suchen soll. Mir kommt dies alles immer mehr wie ein Dschungel vor. Da ich mir - schon auf Grund meines Alters - auch ohne Schaden zu nehmen meine Internetauftritte alle abschmincken kann ohne vermutlich auch nur einen Taler weniger zu verdienen, motiviert mich dies sehr stark dazu, alle meine domains zurückzugeben und auch alle meine provider aus Ihren Diensten zu entlassen, denn unter solchen Bedingungen macht dies einfach keinen Spaß mehr.
 
Tja, so einfach ist Domainhandel einfach nicht. Mal eben irgendwas registrieren und viel Gewinn einstreichen. Man muss natürlich alles prüfen.
Hier kannst Du mehr als die reinen deutschen Marken abprüfen:
http://www.backorder.de/info.php

Eine europäische Marke steht nicht als deutsche Marke drin, weil es eben keine deutsche Marke ist. Es gelten verschiedene Regeln usw für jedes Markenamt.
In der Regel den Begriff vorher bei Google eingeben ob eine anderes Unternehmen bereits unter den Namen auftritt oder Produkte vertreibt, denn eine Marke ist nicht allein ein Recht was Dich zum Verklust einer Domain bringen kann. Es gibt sehr viele mögliche Rechte, man kann ja nicht von jeden Unternehzmer verlangen jeden Begriff...jedes Produkt usw als Marke sich schützen zu lassen.
 
gru schrieb:
Mein Anwalt riet mir (aus meiner Sicht unrealistisch) alle domain-Namen die ich verwende vor der Verwendung als Marke anzumelden und schützen zu lassen.

Über so was kann ich nur den Kopf schütteln, ich würde ernsthaft überlegen, den Anwalt zu wechseln. Ich weiss jetzt natürlich nicht in welchem Zusammenhang er Dir das geraten hat, aber wenn Parking schon im Gespräch war und Du ihm gesagt hast, dass Du 10-1000 (?) Domains hast, dann ist es nicht wirklich sachdienlich Dir zu raten für _ALLE_ Deine Domains eine Marke für 300 EUR (zzgl. seinen Anwaltsgebühren) pro Stück anzumelden.

Ciao
Forsaken
 
gru schrieb:
Mein Anwalt riet mir (aus meiner Sicht unrealistisch) alle domain-Namen die ich verwende vor der Verwendung als Marke anzumelden und schützen zu lassen.

LOL, und selbstverständlich sollst Du die Anmeldung durch Ihn
durchführen lassen.. hahaha :D :D :D
 
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