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Bedeutung des Textes in der Überweisung relevant?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Ein gewerbetreibender Endkunde (falls es eine Rolle spielt: er ist Kleinunternehmer, keine eingetragene Firma) kauft nach telefonischer Einigung von mir (gewerbetreibende Einzelperson ohne Kleinunternehmerregelung; beide Parteien deutsche in Deutschland)) eine generische .de-Domain.

Die Domain hat einen Umlaut (idn). Am Telefon sind sich beide Parteien darüber eindeutig einig.
Es gibt keinen extra schriftlichen Vertrag.
Die Verabredung lautet: Ich stelle eine Rechnung, Käufer überweist und erhält nach Zahlungseingang den Authcode. Er übernimmt die Domain. Fertig.

Vereinbarungsgemäß stelle ich die Rechnung. Darauf steht die Domain in Schreibweise mit dem Umlautbuchstaben (nicht mit xn--...).

Käufer überweist nun den Rechnungsbetrag. In der Überweisung bezieht er sich nicht auf die Rechnung sondern schreibt "Kauf der Domain..." jetzt folgt die Domain in none-idn-Schreibweise!

Vermutlich ohne böse Absicht und nur weil er es auf dem Bankformular nicht anders schreiben kann.
Wenn er aber Böses will - könnte daraus für mich ein Problem entstehen? Könnte ich irgendwie verpflichtet sein die none-idn zu liefern wenn ich das nicht richtigstelle? (die none-idn hat der Wettbewerber des Käufers - das weiß der Käufer sehr genau).

Oder ist das völlig Wurscht was auf der Überweisung steht wenn die Zahlung exakt meiner einzigen Forderung gegen diesen Geschäftspartner entspricht?
 
Ein gewerbetreibender Endkunde (falls es eine Rolle spielt: er ist Kleinunternehmer, keine eingetragene Firma) kauft nach telefonischer Einigung von mir (gewerbetreibende Einzelperson ohne Kleinunternehmerregelung; beide Parteien deutsche in Deutschland)) eine generische .de-Domain.

Die Domain hat einen Umlaut (idn). Am Telefon sind sich beide Parteien darüber eindeutig einig.
Es gibt keinen extra schriftlichen Vertrag.
Die Verabredung lautet: Ich stelle eine Rechnung, Käufer überweist und erhält nach Zahlungseingang den Authcode. Er übernimmt die Domain. Fertig.

Vereinbarungsgemäß stelle ich die Rechnung. Darauf steht die Domain in Schreibweise mit dem Umlautbuchstaben (nicht mit xn--...).

Käufer überweist nun den Rechnungsbetrag. In der Überweisung bezieht er sich nicht auf die Rechnung sondern schreibt "Kauf der Domain..." jetzt folgt die Domain in none-idn-Schreibweise!

Vermutlich ohne böse Absicht und nur weil er es auf dem Bankformular nicht anders schreiben kann.
Wenn er aber Böses will - könnte daraus für mich ein Problem entstehen? Könnte ich irgendwie verpflichtet sein die none-idn zu liefern wenn ich das nicht richtigstelle? (die none-idn hat der Wettbewerber des Käufers - das weiß der Käufer sehr genau).

Oder ist das völlig Wurscht was auf der Überweisung steht wenn die Zahlung exakt meiner einzigen Forderung gegen diesen Geschäftspartner entspricht?

LOL.. Torsten, Torsten.. :)

Also zumindest bei meinem Onlinebanking funktionieren keine Ä's, Ö's und Ü's :)
Und ich glaube nicht, dass er xn-- ... schreiben wollte bzw. diese Schreibweise überhaupt kennt.
Sei nicht immer so "unsicher" und warte doch einfach mal ab.. ;)
Wird sicher keine Probleme geben.

Grüße
 
Ich würde das Problem so lösen:

Ich würde das auf jedenfall schrifltich dokumentieren. Falls es E-Mails zu dem Verkauf davor gab, sowie jetzt bevor ich den Authcode vergebe dem Käufer per E-Mail freundlich darauf hinweisen und um kurze Klärung schriftlich per E-Mail bitten. So hätte ich auch nur für den Fall der Fälle etwas vor Gericht in der Hand, denn falls bis jetzt alles telefonisch abgelaufen ist fehlt dir zum Schluß etwas handfestes auf Papier.

lg
romario
 
Danke @ Romario.
@ René: Ich denke auch, dass es vermutlich keine Probleme im aktuellen Fall geben wird aber ich hätte diese Frage gern grundsätzlich geklärt um zu wissen, ob ich nächstes mal irgendwas anders formulieren muss oder ob sowas juristisch völlig unrelevant ist.
 
...
Vereinbarungsgemäß stelle ich die Rechnung. Darauf steht die Domain in Schreibweise mit dem Umlautbuchstaben (nicht mit xn--...)...


Abnehmer hat somit auf die Rechnung überwiesen. Bezugspunkt für den Vertrag, der mündlich geschlossen wurde, ist damit die Rechnung. Damit ist die Sache erledigt.

Gruß



Anna

PS: Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Verkauf!
 
Der Verwendungszweck einer Überweisung hat keine rechtliche Bedeutung, sondern dienst einzig und alleine als Information für die an der Transaktion beteiligten Personen. Sprich, damit du als Zahlender nach zwei Monaten auch noch weißt, warum du den Empfänger 13,99 Euro überwiesen hast. Auf der Empfängerseite dient der Verwendungszweck der Zuordnung der Zahlung - was auch oft automatisiert passiert, weswegen eine gewisse Vorgabe des Verwendungszweck gewünscht wird, um ein manuelles Eingreifen nicht nötig zu machen, und die Zahlung richtig einordnen zu können.

Grundlage der Zahlung ist, wie bereits richtig gesagt, die Rechnung. Nur darin enthaltene Leistungsbeschreibungen sind bindend.
 
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