Wettermann
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- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Ein gewerbetreibender Endkunde (falls es eine Rolle spielt: er ist Kleinunternehmer, keine eingetragene Firma) kauft nach telefonischer Einigung von mir (gewerbetreibende Einzelperson ohne Kleinunternehmerregelung; beide Parteien deutsche in Deutschland)) eine generische .de-Domain.
Die Domain hat einen Umlaut (idn). Am Telefon sind sich beide Parteien darüber eindeutig einig.
Es gibt keinen extra schriftlichen Vertrag.
Die Verabredung lautet: Ich stelle eine Rechnung, Käufer überweist und erhält nach Zahlungseingang den Authcode. Er übernimmt die Domain. Fertig.
Vereinbarungsgemäß stelle ich die Rechnung. Darauf steht die Domain in Schreibweise mit dem Umlautbuchstaben (nicht mit xn--...).
Käufer überweist nun den Rechnungsbetrag. In der Überweisung bezieht er sich nicht auf die Rechnung sondern schreibt "Kauf der Domain..." jetzt folgt die Domain in none-idn-Schreibweise!
Vermutlich ohne böse Absicht und nur weil er es auf dem Bankformular nicht anders schreiben kann.
Wenn er aber Böses will - könnte daraus für mich ein Problem entstehen? Könnte ich irgendwie verpflichtet sein die none-idn zu liefern wenn ich das nicht richtigstelle? (die none-idn hat der Wettbewerber des Käufers - das weiß der Käufer sehr genau).
Oder ist das völlig Wurscht was auf der Überweisung steht wenn die Zahlung exakt meiner einzigen Forderung gegen diesen Geschäftspartner entspricht?
Die Domain hat einen Umlaut (idn). Am Telefon sind sich beide Parteien darüber eindeutig einig.
Es gibt keinen extra schriftlichen Vertrag.
Die Verabredung lautet: Ich stelle eine Rechnung, Käufer überweist und erhält nach Zahlungseingang den Authcode. Er übernimmt die Domain. Fertig.
Vereinbarungsgemäß stelle ich die Rechnung. Darauf steht die Domain in Schreibweise mit dem Umlautbuchstaben (nicht mit xn--...).
Käufer überweist nun den Rechnungsbetrag. In der Überweisung bezieht er sich nicht auf die Rechnung sondern schreibt "Kauf der Domain..." jetzt folgt die Domain in none-idn-Schreibweise!
Vermutlich ohne böse Absicht und nur weil er es auf dem Bankformular nicht anders schreiben kann.
Wenn er aber Böses will - könnte daraus für mich ein Problem entstehen? Könnte ich irgendwie verpflichtet sein die none-idn zu liefern wenn ich das nicht richtigstelle? (die none-idn hat der Wettbewerber des Käufers - das weiß der Käufer sehr genau).
Oder ist das völlig Wurscht was auf der Überweisung steht wenn die Zahlung exakt meiner einzigen Forderung gegen diesen Geschäftspartner entspricht?