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Betrüger bei E-Bay

Registriert
25. Okt. 2004
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Ich habe gestern 2 datenbanken bei E-bay gekauf...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...2&ed=1099423793000&ssPageName=ADME:B:EOT:DE:3

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...6&ed=1099424339000&ssPageName=ADME:B:EOT:DE:3

Zum Glück habe ich noch nicht bezahlt :BigGrin:

Und Heute bekomme ich diese E-Mail:

Hallo

Sie haben in den letzten Tagen über das Auktionshaus eBay eine Datenbank für Swinger Clubs ersteigert.
Ich Teile Ihnen hiermit mit, das der Versteigerer keine Rechte für den Verkauf besitzt.
Es ist Ihnen deshalb Untersagt diese Datenbank im Internet zu Nutzen.

Die Urheberechte liegen ausschlieslich bei:

Rolf Rössel
Im Burgpesch 3
54528 Salmtal
Telefon: +49 (0) 65 78 - 9 84 99 40

Eine meldung an das eBay Sicherheitsteam ist bereits erfolgt.
Desweiteren ist die Datenbank in original Bestandteil von - http://www.swingertime.de- dessen Vertretungsberechtigte in Deutschland wir sind.

Der Verkäufer selbst besitzt lediglich eine Nutzungslizen dieses "alten" Datenbank Srciptes dessen Daten aus den Jahren 2002- 2003 Stammen und nicht mehr aktuell sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Benz
Tel: 0651 66273
SBHost IT-Servicemanagement Germany




Was soll ich jetzt machen???
:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, sowas könnt ich für swingerforum.org, swinger.li und swingerclubs.us auch gebrauchen.......... :BigGrin:

Könnt ich mir eigentlich die Adressen abschreiben und auch im Web listen ?
 
struunzi schrieb:
Hey, sowas könnt ich für swinger.li und swingerclubs.us auch gebrauchen.......... :BigGrin:

Könnt ich mir eigentlich die Adressen abschreiben und auch im Web listen ?

Ich denke schon ....
Die können doch nicht beweisen das du die kopiert hast :D
 
†AvToRiTeT†™ schrieb:
Ich denke schon ....
Die können doch nicht beweisen das du die kopiert hast :D

Ohjeeeeeee :rolleyes:
Nur so viel zu dieser doch sehr naiven Ansicht: Auch Datenbankwerke sind urheberrechtlich geschützt!
Hast Du aus Deinem E-Bay Erlebnis gar nichts gelernt?

Forsaken
 
Sowas findet man leicht raus.Ich baue in Datenbanken immer Fehler ein die nicht erkennbar sind sowie bestimmte Merkmale.Damit lässt es sich leicht beweisen.Das wird Teuer!
 
Na dann lass ich es lieber - aber hätt ich wohl eh nicht gemacht da auch mit Bildern nicht zu spassen ist, bei ner Adressenliste wärs wohl schlimmer :Sad:

.....is aber auch einleuchtend !
 
Jetzt hat es sich alles geklärt der Verkäufer bei E-Bay hat doch eine lizenz und darf die Datenbanken über E-Bay verkaufen!!!
 
Quatsch mit Sosse,


klar darfst du die Adressen ebenfalls "listen", es ist nur von nöten, das Du zuvor von "sämtliche" Swingerclubs die Erlaubnis einholst, schliesslich kann es unter umständen auch so sein, das gewisse Clubs "nicht" gelistet werden möchten.
Selbstverständlich solltest Du "nicht" einfach den Content kopieren auch wenn Dir hierbei nichts passiert auch wenn es geistiges Eigentum des Erschaffers ist, wer es noch nicht wissen sollte, selbst das sog. "rippen" von Webseiten wird "legalisiert", es wurden bereits zwei Gerichtsurteile durchgesetzt welche zu gunsten des Rippers ausgefallen sind mit absurden Vergleichen wie: Es fahren ja auch hunderte Mercedes mit der selben Ausstattung herum.Man will bis Jan/Feb. 2005 es durchbringen das rippen völlig legal ist.

Ich halte Euch da gerne auf dem laufenden "UND" werde mal die Quellen und Urteile zusammensuchen.

Für mich als Webdesigner ist das natürlich eine bittere Pille.

Aber was die Adressen angeht, "KEIN" Problem.Nur eben kurz bei den Swingerclubs anrufen oder per eMail Erlaubniss einholen.


Gruss
Alexander
 
www_bidvision_de schrieb:
Quatsch mit Sosse,


klar darfst du die Adressen ebenfalls "listen", es ist nur von nöten, das Du zuvor von "sämtliche" Swingerclubs die Erlaubnis einholst, schliesslich kann es unter umständen auch so sein, das gewisse Clubs "nicht" gelistet werden möchten.
Selbstverständlich solltest Du "nicht" einfach den Content kopieren auch wenn Dir hierbei nichts passiert auch wenn es geistiges Eigentum des Erschaffers ist, wer es noch nicht wissen sollte, selbst das sog. "rippen" von Webseiten wird "legalisiert", es wurden bereits zwei Gerichtsurteile durchgesetzt welche zu gunsten des Rippers ausgefallen sind mit absurden Vergleichen wie: Es fahren ja auch hunderte Mercedes mit der selben Ausstattung herum.Man will bis Jan/Feb. 2005 es durchbringen das rippen völlig legal ist.

Ich halte Euch da gerne auf dem laufenden "UND" werde mal die Quellen und Urteile zusammensuchen.

Für mich als Webdesigner ist das natürlich eine bittere Pille.

Aber was die Adressen angeht, "KEIN" Problem.Nur eben kurz bei den Swingerclubs anrufen oder per eMail Erlaubniss einholen.


Gruss
Alexander

Hallo Alexander,

über Urteile lesen und sie verstehen ist offensichtlich ein Unterschied. Wie ich aus Deinem obigen Text rauslese fehlt hier bereits das Verständnis, was Datenbankwerke überhaupt sind, bzw. wie das Urheberrecht funktioniert. Hier geht es nicht darum eine Datenbank SELBST zusammenzustellen, indem man Daten sammelt und in eine Datenbank einfügt (wobei hier auch noch datenschutzrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen), sondern ein bereits bestehendes Werk zu kopieren und zu verwerten.
Deine Ausführung zu der "Legalisierung" des "Rippens" lasse ich mal bewußt unkommentiert und gebe Dir die Gelegenheit Dein Posting noch einmal durchzulesen.

Ciao

Forsaken
 
Hallo,

ich wüsste "nicht" was ich überdenken sollte.Meine Aussagen beziehen sich nicht unbedingt auf die Datenbankwerte ( Wobei mir sicherlich das Wissen gegeben ist, zu verstehen was gemeint ist) "sondern" ich habe lediglich aufgezeigt das er es eben auf anderem Wege tuen kann, indem er sich die Daten aus dem Script zu nutzen macht und die Firmen anschreibt, was sollte ich daran überdenken ?

Was mein "rippen" angeht, werde ich das morgen im Laufe des Tages belegen anhand der mir vorliegenden Urteile, im weiteren sind diese auch online abrufbar und ich krame dann mal die URL raus.Es wurden bereits hitzige Diskussionen im I-NET darüber geführt z.B c-cramer.de , gfx-designer.net & Co.Wenn dieses Gesetzt verabschiedet wird, "juuudde Nacht".

Naja soviel von mir, deinen Text @ Forsaken, verstehe ich nicht, bzw. was Du mir versucht hast zu sagen.Ich habe dies NICHT auf oder über Deine Argumente gestellt, sondern lediglich einen Weg aufgezeigt welcher "legal" ist.
 
forsaken schrieb:
Hallo Alexander,

(wobei hier auch noch datenschutzrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen),

Forsaken

NACHTRAG, WEITERES SIEHE OBEN:

Also das ist ebenfalls kein greifendes Argument, denn wenn er "WIE VON MIR BESCHRIEBEN" sich die nötigen Rechte einholt bei den eigentlichen Betreibern der Clubs, dann liegt hier garnichts vor.Zum Rest siehe oben.
 
@www_bidvision_de,

Wäre es nicht klüger sich erst selbst schlau zu machen
(wie im Vorfeld Deinerseits schon angekündigt bzw. von Dir
"gedroht wurde") ehe Du Dein kulinarisch vielleicht schmackhaftes
"Quatsch mit Soße Rezept" vorstellst?
Kapiere was eine Datenbank ist wäre wie bereits von
Forsaken angemerkt auch meine freundliche
Empfehlung. Brauchbares peripherales Keyword dazu:
"Schöpfungshöhe".
 
www_bidvision_de schrieb:
Selbstverständlich solltest Du "nicht" einfach den Content kopieren auch wenn Dir hierbei nichts passiert auch wenn es geistiges Eigentum des Erschaffers ist, wer es noch nicht wissen sollte, selbst das sog. "rippen" von Webseiten wird "legalisiert", es wurden bereits zwei Gerichtsurteile durchgesetzt welche zu gunsten des Rippers ausgefallen sind mit absurden Vergleichen wie: Es fahren ja auch hunderte Mercedes mit der selben Ausstattung herum.Man will bis Jan/Feb. 2005 es durchbringen das rippen völlig legal ist.

Ich beziehe mich auf diese Aussage. Deine pauschale Aussage dass "Rippen" legalisiert werden würde ist einfach falsch. Du vermischst IMO richterliche Rechtsfortbildung mit Gesetzen. Im nächsten "Korb" des UrhG sollen die Dinge sogar noch verschärft werden (Stichwort Privatkopie). Denkst Du unter Zugrundelegung dieser Tatsachen wirklich, dass gewerbliche Kopien legalisiert werden könnten? Überdies sind die von Dir (wohl?!) gemeinten Urteile immer nur Einzelfallentscheidungen und sollten nicht als Freibrief genommen werden, nun wild hemmungslos fremde Werke zu kopieren und gar gewerblich zu verwerten (genau das lese ich aber aus Deinem Posting). Ich habe jetzt gerade nur düster eine Entscheidung im Kopf in der es um eine "Computergrafik" im Header einer Webseite ging. Dass hier das Gericht seiner Entscheidung technisches Unverständnis und IMHO eine doch sehr fragwürdige Auslegung des Urheberrechts zugrundegelegt hat, heisst nicht, dass das Urteil in einer höheren Instanz nicht noch abgeändert werden kann, oder anders gelagerte Fälle anders entschieden werden können.

Ich hoffe für Aufklärung gesorgt zu haben und verbleibe

mfg

Forsaken
 
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