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Bewertung von Domains als Betriebsvermögen

plopp

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23. Jan. 2004
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Nabend,

ich hab mal ein Frage zur Bewertung von Domains als immaterielles Wirtschaftsgut.

Welchen Wert haben Domains als Betriebsvermögen, wenn ich die Domainhandel gewerblich betreibe.

Stehe vor der spannenden Frage, wie hoch dann das eigentlich Betriebsvermögen ist. Zählt nur der Wert, den ich für den Kauf bzw. die Registrierung der Domains bezahlt habe oder muss ich für jede Domain ein Wertgutachten erstellen lassen?

thx
plopp
 
Grundsätzlich gilt bei der Bilanzierung in Deutschland das Höchstwertprinzip, d.h. üblicherweise darf nur der tatsächliche Beschaffungspreis bilanziert und/oder verbucht werden.

Erst bei Realisierung eines höheren Wertes beim Verkauf kommt dieser in Form der Auflösung einer stillen Reserve buchhalterisch auch zum Tragen.

Ich mutmaße, dass dies bei Domains auch so sein wird und kann mir nicht vorstellen, dass es ausgerechnet hier anders sein soll. Da ich jedoch kein Steuerberater bin und dies darüber hinaus keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt, sondern lediglich meine Meinung zum Ausdruck bringt, empfehle ich die Konsultation eines Steuerberaters.
 
Danke für die Antwort!

Bedeutet dass, das wenn ich 20 Domains habe, die ich zu à 20€ gekauft habe, mein Betriebsvermögen in dem Fall 400€ beträgt?
 
Ja, gemäß dem Höchstwertprinzip wäre das so.
 
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