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BGH Treuhand-Urteil

Adomino

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Ein "Hammer-Urteil" hat es wegen der Treuhandschaft gegeben.

Urteil: Freigabeanspruch gegen Domain-Treuhänder aus Namensrecht | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Interessant wäre die Frage, wie das mit den ganzen WHOIS-Protection-Services nun aussieht. ggf. auch
interessant für Domaininhaber die für ihre Kinder die Domain bereits "gesichert" haben.

Auch lesenswert:

Die Klägerin müsse sich nicht auf anderslautende Top-Level-Domains verweisen lassen. In Deutschland komme der .de-Domain besondere Bedeutung zu:

„Ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers wird regelmäßig dadurch erheblich beeinträchtigt, dass der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ‚.de‘ registriert wird, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internetadresse nur einmal vergeben werden kann und der berechtigte Namensinhaber so von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen wird.“


Da hat der BGH nicht die Registrierung von co.de berücksichtigt.

grit-lehmann.co.de ist heute noch frei. Also keine Spur davon, dass man unter .de keine "grit-lehmann" registrieren kann.
(auch wenn es nur eine Subdomain ist)

co.de - Subdomain registrieren

Ob das Urteil nun gut oder schlecht für Domainer ist, kann ich aktuell noch nicht wirklich beurteilen. Zumindest muss jetzt offengelegt werden, wer der eigentliche Inhaber ist. Wenn wie bei den Catchdiensten jedoch nicht "In Arbeit" sondern "Diese Domain wurde im Kundenaufrag registriert" stellt sich die Frage, wie das zu beurteilen ist, denn hierbei weiß der andere Berechtigte zwar, dass der aktuelle Inhaber nicht der Kunde ist, aber wer tatsächlich der Kunde ist, geht hierbei aber auch nicht hervor.
 
Da hat der BGH nicht die Registrierung von co.de berücksichtigt.

grit-lehmann.co.de ist heute noch frei. Also keine Spur davon, dass man unter .de keine "grit-lehmann" registrieren kann.
(auch wenn es nur eine Subdomain ist)

co.de - Subdomain registrieren

Man könnte sich auch einfach gdghrtfdhzrzfhrtzf.de registrieren und sich da die Subdomain grit-lehmann.gdghrtfdhzrzfhrtzf.de einrichten. :hmmmm::rofl:
 
Man könnte sich auch einfach gdghrtfdhzrzfhrtzf.de registrieren und sich da die Subdomain grit-lehmann.gdghrtfdhzrzfhrtzf.de einrichten. :hmmmm::rofl:

Das ist aber nicht das gleiche, denn bei co.de ist das eine "offizielle" Registrierungsstelle mit einem öffentlichem WHOIS. Das ist ja so ähnlich wie bei de.com, wo man auch bei einem Registrar die (Sub)Domain registrieren kann.

Offensichtlich weiß der BGH nicht, dass es auch Subdomain-Services (auch für .de Domains) gibt und die Argumente eigentlich nicht mehr greifen, da sie seit der Einführung der 1-2 stelligen .de Domains praktisch überholt sind. Zuvor gab es meines Wissens keinen "öffentlichen" Anbieter von Subdomains für .de Domains.
 
Du setzt ja selber "offizielle" und "öffentlich" in Klammern. Hinzu kommt nach meiner Auffassung auch das du bei so einer Subdomain wie .co.de oder .com.de immer einen Streuverlust hättest und es einfach nicht .de ist.

Ich will gar nicht wissen wie hoch der Streuverlust von einer E-Mail adresse ala [email protected] oder [email protected] an die [email protected] wäre. Imo ist das schon richtig wenn der BGH das außer acht lässt, auch wenn ich deinen Gedankengang durchaus nachvollziehen kann. Aber es ist eben ein sehr erheblicher Unterschied ob Top-Level oder Subdomain.

Ich finde es ehrlich gesagt auch gut, das da mal gegen die ganze "Treuhandservice"-Geschichte vorgegangen wird.
 
Ich finde es ehrlich gesagt auch gut, das da mal gegen die ganze "Treuhandservice"-Geschichte vorgegangen wird.

Denke auch, dass das gut ist, wenn nun auch angegeben werden muss, wer hinter dem Treuhänder steckt. Da wird sich wohl einiges in der nächsten Zukunft ändern müssen. Die Leute die sich nach wie vor hinter dem Treuhänder verstecken, riskieren dann eben den Verlust der Domain.
 
Harry,
gewöhn dich einfach mal daran, dass Bescheissen etwas schwieriger wird.
Aber das bekommst du schon hin, bist ja sehr flexibel...
 
Harry,
gewöhn dich einfach mal daran, dass Bescheissen etwas schwieriger wird.
Aber das bekommst du schon hin, bist ja sehr flexibel...

Es geht in diesem Fall nicht um mich sondern um die Leute die Treuhänder vorgelagert haben. Ich verstehe dieses ganze WHOIS-Protection sowieso nicht warum das jemand macht.
 
vielleicht, weil der Fiskus solche Leute besonders lieb hat;-)

Ach so, ich dachte eigentlich rechtlich. Nun ist einiges klarer. Das wird auch der Grund sein warum die ganzen Leute escrow.com nehmen, denn dort bekommt man keine Rechnung vom Domaininhaber sondern nur die "Pseudo" Rechnung von escrow.com.
 
Bin auch der Meinung man sollte stärker gegen Leute vorgehen, die meinen "Fake"-Anschriften bei einer Domain zu hinterlegen.

cu
 
Man muß hier aber zwischen Fake Whois und Treuhandservice unterscheiden. Ein wirklicher Treuhandservice (oder Niederlassung, LTD, BVI) ist ein legaler Gestaltungsspielraum.
 
Man muß hier aber zwischen Fake Whois und Treuhandservice unterscheiden. Ein wirklicher Treuhandservice (oder Niederlassung, LTD, BVI) ist ein legaler Gestaltungsspielraum.

In diesem BGH-Urteil ging es aber gar nicht um ein Fake Whois, da es die Frau und den Treuhänder ja wirklich gab.

Durch das Urteil wird sich auch bei eine wirklichen Treuhandservice einiges ändern müssen. Problematisch könnte ggf. die aktuelle Vorgehensweise von Catcherfirmen sein wie z.B. catch.info, die die Domains nur Aufgrund von Interesse catchen und nachfolgend erst der Inhaber durch eine Auktion bestimmt wird. In diesem Zeitraum ist der Catchdienst eigentlich voll angreifbar, da nur der Catchdienst als Inhaber eingetragen ist.
 
In diesem BGH-Urteil ging es aber gar nicht um ein Fake Whois, da es die Frau und den Treuhänder ja wirklich gab.

Durch das Urteil wird sich auch bei eine wirklichen Treuhandservice einiges ändern müssen. Problematisch könnte ggf. die aktuelle Vorgehensweise von Catcherfirmen sein wie z.B. catch.info, die die Domains nur Aufgrund von Interesse catchen und nachfolgend erst der Inhaber durch eine Auktion bestimmt wird. In diesem Zeitraum ist der Catchdienst eigentlich voll angreifbar, da nur der Catchdienst als Inhaber eingetragen ist.

während die domain über den catchdienst läuft wird diese ja nicht von einem anderen genutzt - daher denke ich nicht dass das ein problem darstellt.
ob der catchdienst die domain selbst nutzt oder später an den meistbietenden weiterverkauft, steht ihm ja frei (wie jedem anderen domainbesitzer auch)
 
während die domain über den catchdienst läuft wird diese ja nicht von einem anderen genutzt - daher denke ich nicht dass das ein problem darstellt.
ob der catchdienst die domain selbst nutzt oder später an den meistbietenden weiterverkauft, steht ihm ja frei (wie jedem anderen domainbesitzer auch)

So einfach wie Du Dir das vorstellst, ist das rechtlich jedoch nicht. Immerhin wird auf der Domain Werbung für den Catchdienst gemacht und somit könnte auch eine Dienstleistung einer Marke verletzt werden.

Stell Dir mal vor, Google löscht unabsichtlich die Domain und ein Catchdienst registriert die Domain. Wie viel Werbung bekommt dann dieser Catchdienst, wenn Millionen Mal am Tag die Domain aufgerufen wird ? Es kann doch nicht sein, dass der Catchdienst sich hier rechtlich freihalten kann und behaupten kann, dass er auf der Domain so lange Werbung anzeigen darf, bis die Auktion zu Ende ist, der Auktionsgewinner bekannt ist und der Auktionsgewinner die Domain bezahlt und übertragen hat.

Ich denke nicht, dass so eine Vorgehensweise nach dem neuesten BGH Urteil dann noch Rechtens ist, da bis zur eigentlichen Übertragung der Domain ja der Catchdienst Inhaber der Domain ist und erst nach der Auktion die Domain an den Gewinner verkauft.
 
Das ist aber nicht das gleiche, denn bei co.de ist das eine "offizielle" Registrierungsstelle mit einem öffentlichem WHOIS. Das ist ja so ähnlich wie bei de.com, wo man auch bei einem Registrar die (Sub)Domain registrieren kann.

Wenn ich sowas lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Wie lang bist du nun in der Branche tätig?! .CO.DE ist alles andere, als eine offizielle Subdomain von .DE. Das ist nichts anderes als eine ganz normale .DE Domain, die einen Subdomainservice anbietet...
 
Wenn ich sowas lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Wie lang bist du nun in der Branche tätig?! .CO.DE ist alles andere, als eine offizielle Subdomain von .DE. Das ist nichts anderes als eine ganz normale .DE Domain, die einen Subdomainservice anbietet...

Bitte etwas genauer lesen. Aus diesem Grund habe ich das "offiziell" auch hervorgehoben. Es geht mir nicht darum, dass es eine normale .de Domain ist sondern darum, dass diese wie eine offizielle .de Domain öffentlich registrierbar ist und auch öffentlich ein WHOIS angeboten wird.

Eine .co.de vergleiche ich mit einer .de.com. Es ist kaum zum glauben, wie viele Firmen derzeit bereits unter .de.com unterwegs sind.

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=site:.de.com
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst das offiziell in Klammern zu setzen ist für einen solchen Dienst wie .CO.DE noch zu hoch gegriffen. Zum einen ist .CO.DE keine bei der IANA registrierte SDL und zum anderen bieten sie keinen Whois-Server, sondern nur eine Whois-Abfrage. Des Weiteren wird - anders als bei bspw. .DE.COM - keine Schnittstelle zur Registrierung angeboten. Rein rechtlich gesehen ist der Inhaber der .CO.DE für alle Subdomains unterhalb seiner Domain verantwortlich - bestenfalls nur als Dienstanbieter ab Kenntnisnahme, schlechtestenfalls als Störer. Ich konnte alle Probleme, die ich mit Seiten unterhalb dieser Domain hatte, mit einem halbseitigen Brief an das Osnabrücker Unternehmen klären und die Seiten so abschalten lassen. Die Denic und andere Registrierungsstellen lassen sich rein aus ihrer rechtlichen Position auf sowas gar nicht ein.
 
Selbst das offiziell in Klammern zu setzen ist für einen solchen Dienst wie .CO.DE noch zu hoch gegriffen. Zum einen ist .CO.DE keine bei der IANA registrierte SDL und zum anderen bieten sie keinen Whois-Server, sondern nur eine Whois-Abfrage. Des Weiteren wird - anders als bei bspw. .DE.COM - keine Schnittstelle zur Registrierung angeboten. Rein rechtlich gesehen ist der Inhaber der .CO.DE für alle Subdomains unterhalb seiner Domain verantwortlich - bestenfalls nur als Dienstanbieter ab Kenntnisnahme, schlechtestenfalls als Störer. Ich konnte alle Probleme, die ich mit Seiten unterhalb dieser Domain hatte, mit einem halbseitigen Brief an das Osnabrücker Unternehmen klären und die Seiten so abschalten lassen. Die Denic und andere Registrierungsstellen lassen sich rein aus ihrer rechtlichen Position auf sowas gar nicht ein.

Interessante Infos. Aber glaubst Du, wenn man das dem Gericht so wie ich vorträgt, dass die gegnerische Seite das so wie Du auch weiß ? Richter können/sollten auch noch so entscheiden, was beide Parteien vortragen, außer die Sache ist gerichtsbekannt oder so bekannt, dass es auch ein Richter selbst weiß. Ich glaube nicht bzw. es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich die BGH-Richter sich so gut wie Du auskennen. Rein rechtlich ist auch der Inhaber der .de.com für alle Subdomains verantwortlich. Der Inhaber der .de.com (CentralNIC) sitzt in London, ist also auch über das EuGH "greifbar" im Vergleich zu den meisten (auch neuen) Registrys, die in den USA sitzen. Weißt Du, ob die .de.com bei der IANA eine registrierte SDL ist ? Die Frage ist, ob es rechtlich wirklich notwendig ist, dass man einen WHOIS-Server anbietet oder eine WHOIS-Abfrage ausreicht. Es geht doch eigentlich rechtlich nur darum, dass man öffentlich herausfinden kann, wer der Inhaber der Subdomain ist. Genauso reicht es ja dem BGH sogar, wenn man auf der Webseite hinschreibt, wer der eigentliche Inhaber der Domain ist auch wenn im WHOIS nur ein Treuhänder steht. Die Webseite ist auch kein WHOIS-Server sondern rechtlich gesehen, auch mit einer normalen WHOIS-Abfrage bei co.de vergleichbar. Es geht doch eigentlich nur darum, das man SELBST herausfinden kann, wer der eigentliche Inhaber der Domain ist.
 
Mal davon abgesehen, dass du mit der Richterthematik wahrscheinlich recht hast, aber wenn ich über etwas urteilen will, dann muss ich mich damit auseinandersetzen. Aber das ist ein anderes Thema. Damit der Richter das auch ohne Eigeninitiative versteht, ist halt der Vortrag der Anwälte wichtig.

Das Anbieten einer Schnittstelle oder einem Whois Server ist natürlich keine Voraussetzung, um als Registrierungsstelle anerkannt zu werden; rechtlich notwendig ist es auch nicht - sonst hätte die DENIC ihre Whois-Ausgabe 2010 über whois.denic.de nicht so beschnitten.

Eine wirkliche Garantie, dass dir eine Domain unterhalb von .CO.DE gehört, so wie eine echte .DE Domain hast du nicht. Derartige Anbieter müssen sich nicht an die ICANN Richtlinien halten und können - so gesehen - mit ihren Kunden tun und lassen, was sie wollen. Die .DE.COM ist auch keine offizielle SDL. CentralNic zieht das Ganze allerdings etwas seriöser auf und stellt entsprechende Geschäftsbedingungen und Richtlinien bereit, wie das richtige Registrierungsstellen das auch tun.
 
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