Adomino
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Ein "Hammer-Urteil" hat es wegen der Treuhandschaft gegeben.
Urteil: Freigabeanspruch gegen Domain-Treuhänder aus Namensrecht | Kanzlei Stefan Loebisch Passau
Interessant wäre die Frage, wie das mit den ganzen WHOIS-Protection-Services nun aussieht. ggf. auch
interessant für Domaininhaber die für ihre Kinder die Domain bereits "gesichert" haben.
Auch lesenswert:
Die Klägerin müsse sich nicht auf anderslautende Top-Level-Domains verweisen lassen. In Deutschland komme der .de-Domain besondere Bedeutung zu:
Da hat der BGH nicht die Registrierung von co.de berücksichtigt.
grit-lehmann.co.de ist heute noch frei. Also keine Spur davon, dass man unter .de keine "grit-lehmann" registrieren kann.
(auch wenn es nur eine Subdomain ist)
co.de - Subdomain registrieren
Ob das Urteil nun gut oder schlecht für Domainer ist, kann ich aktuell noch nicht wirklich beurteilen. Zumindest muss jetzt offengelegt werden, wer der eigentliche Inhaber ist. Wenn wie bei den Catchdiensten jedoch nicht "In Arbeit" sondern "Diese Domain wurde im Kundenaufrag registriert" stellt sich die Frage, wie das zu beurteilen ist, denn hierbei weiß der andere Berechtigte zwar, dass der aktuelle Inhaber nicht der Kunde ist, aber wer tatsächlich der Kunde ist, geht hierbei aber auch nicht hervor.
Urteil: Freigabeanspruch gegen Domain-Treuhänder aus Namensrecht | Kanzlei Stefan Loebisch Passau
Interessant wäre die Frage, wie das mit den ganzen WHOIS-Protection-Services nun aussieht. ggf. auch
interessant für Domaininhaber die für ihre Kinder die Domain bereits "gesichert" haben.
Auch lesenswert:
Die Klägerin müsse sich nicht auf anderslautende Top-Level-Domains verweisen lassen. In Deutschland komme der .de-Domain besondere Bedeutung zu:
„Ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers wird regelmäßig dadurch erheblich beeinträchtigt, dass der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ‚.de‘ registriert wird, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internetadresse nur einmal vergeben werden kann und der berechtigte Namensinhaber so von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen wird.“
Da hat der BGH nicht die Registrierung von co.de berücksichtigt.
grit-lehmann.co.de ist heute noch frei. Also keine Spur davon, dass man unter .de keine "grit-lehmann" registrieren kann.
(auch wenn es nur eine Subdomain ist)
co.de - Subdomain registrieren
Ob das Urteil nun gut oder schlecht für Domainer ist, kann ich aktuell noch nicht wirklich beurteilen. Zumindest muss jetzt offengelegt werden, wer der eigentliche Inhaber ist. Wenn wie bei den Catchdiensten jedoch nicht "In Arbeit" sondern "Diese Domain wurde im Kundenaufrag registriert" stellt sich die Frage, wie das zu beurteilen ist, denn hierbei weiß der andere Berechtigte zwar, dass der aktuelle Inhaber nicht der Kunde ist, aber wer tatsächlich der Kunde ist, geht hierbei aber auch nicht hervor.