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BGH Urteil zum Thema Preisänderung und Preissuchmaschinen

Arithmos

Erfahrener Benutzer
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06. Sep. 2007
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8
Ein sehr merkwürdiges Urteil wurde vom BHG gefällt:

Shop-Betreiber dürfen [...] den Preis im eigenen System erst dann erhöhen, wenn die Suchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen haben.

heise online - BGH-Urteil: Preissuchmaschinen müssen aktuelle Preise zeigen

Ich verstehe dieses Urteil nicht. Was, wenn der Shop in mehreren Preissuchmaschinen gelistet ist? Muss er dann warten, bis die letzte die Preise upgedated hat? Und was ist mit Suchergebnissen bei Google oder gar gecachten Seiten?
 
Was n das?

Die Mehrzahl der Shops hat doch Angebotsware und ist hier an bestimmte Fristen für den Einkauf gebunden bzw. gibt es im Elektro-Bereich doch eh Tagespreise. Einige Vergleiche haben ja sogar Gold im Angebot.....

Zumal es ja Fake-Preisvergleiche mit PP-Listen gibt.
Diese werden mit Glück einmal im Jahr bearbeitet.

In der Praxis müssen die Shops dies wohl einfach mit einkalkulieren.
Beachten kann diese Urteil ja personell kein Shop.

Sind halt 1-2 Abmahnungen mehr im Jahr.
 
Wenn die Preissuchmaschine zur unverzüglichen Aktualisierung verdonnert worden wäre, hätte ich es ja noch ansatzweise nachvollziehen können... aber so ?!?!!?
 
LOL - witz des tages.... hier eine kleine anleitung um sich den mitberwerb vom hals zu halten.....

a.) man baue eine preissuchmaschine
b.) man lese die daten des mitbewerbers ein
c.) man aktualisiert diese nicht mehr... oder nur noch zögerlich :p

super bgh :top:

ric
zivilrecht.ch
 
Ähem, das Urteil bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahre 2006.
Jedes vergangene Jahr seither ist der EDV doch ein Quantensprung.

Ahoi!
 
Um so schlimmer, dass man 2010 zu solch einem Urteil kommt! (oder was wolltest du damit sagen?)

Ohnehin lächerlich, wie man sich 4 Jahre lang über eine Preisdifferenz von 37 EUR streitet...
 
Da hat das System einen Teil meiner ergänzten Nachricht verschluckt.

Es ist in der Tat so, dass man nach dem (in meinen Augen strittigen) Urteil
(Pressemitteilung des BGH) auf die langsamste Preissuchmaschine warten
muss, bis die den neuen Preis aufgenommen hat.

Selbst Herr Steinhöfel (ja, genau, jener!), der Anwalt des Klägers, hält das
Urteil für praxisfern.

Es geht im Urteilsfall ja ausschließlich um jene Firmen, die ihre Artikel aktiv
bei Preissuchmaschinen bewerben. Dass die Suchmaschinenbetreiber nicht
aufrüsten, um dem Ansturm Herr zu werden, scheint verständlich, weil
kostenintensiv, nicht jedoch, dass der für den Service zahlende Händler die
Zeche alleine ausbaden darf.

Wenn ich also in meiner Tageszeitung von gestern eine Liste der
preiswertesten Tankstellen entdecke, dann zur günstigsten hinfahre und
einen teureren Preis entdecke, dann kann ich die rechtmäßig verklagen
(wegen 1,50 Euro). Da langt man sich doch an den Kopp, denn schon als
Kind lernte ich, dass nichts älter ist, als die Nachricht von gestern.

Ahoi!
 
Eine mögliche Lösung des Dilemmas wäre:

- Auswertung des Referrers
- falls von Preissuchmaschine: Echtzeit-Lookup der aktuell dort angegebenen Preise
- individuell angepasste Preisgestaltung, je nach Herkunft des Traffics
 
alternative: firma ins ausland..... und dann wundert sich deutschland warum
sie immer weniger steueraufkommen haben ?????

gruss ric
 
Hallo,

ich weiß nicht was an dem Urteil so schlimm sein soll. Es ist doch ein verbraucherfreundliches Urteil. Technisch umsetzbar wäre eine Preisänderung in den Portalen in Echtzeit ohne weiteres.

Dann würde endlich das lästige Getrickse aufhören. Was soll denn an einer Preissuchmaschine gut sein, bei der man den Preisen wie Fatamorganas hinterherläuft.

Grüße aus Rheinmain
 
Zitat:
"Hallo,

ich weiß nicht was an dem Urteil so schlimm sein soll. Es ist doch ein verbraucherfreundliches Urteil. Technisch umsetzbar wäre eine Preisänderung in den Portalen in Echtzeit ohne weiteres. (...)"

Das mit der einfachen technischen Umsetzbarkeit ist nicht richtig.
Ich bin mit dem Theme gut vertraut, da ich selbst Produktdatenpflege für einen bedeutenden Onlineshop bei großen Preisvergleichern betrieben habe.
Alle Preisvergleiche arbeiten anders. Maximal werden die Preise dreimal am Tag von den großen Seiten aktualisiert. Die Regel ist aber nur einmal täglich (meistens nachts).
Wenn es zu Problemen bei der Aktualisierung kommt (und das passiert häufiger als man denkt, Download-URL ist kurzzeitig nicht erreichbar, oder es gibt in einer Spalte eines Produktes ein Formatierungsfehler), kann es vorkommen, dass sämtliche Produktdaten des Shops mehrere Stunden, ja teilweise sogar mehrere Tage im Preisvergleich nicht gelistet sind.

Je häufiger also aktualisiert wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit das mal was schief geht. Dreimal täglich finde ich da praktisch schon problematisch.



Bei den Preisvergleichen die auf Affiliatebasis beruhen (dass sind nicht nur kleine Affiliateseiten, auch der eine oder andere große Preisvergleich arbeitet teilweise mit Affiliateproduktdaten von Affilinet, Zanox etc.) werden die Produktdaten sowieso nur einmal am Tag aktualisiert. Bzw. Affilinet, Zanox und co ziehen sich nur einmal am Tag die neuen Produktdaten welche dann an die Affiliates weitergegeben werden.
Selbst wenn ich als Affiliate minütlich meine Daten von Affilinet, Zanox etc. ziehen würde, würden sich die Daten eines Shops nur maximal einmal am Tag ändern.
 
Technisch wird es für einen Preisvergleichsdienst niemals umsetzbar sein, realtime alle Daten 1:1 synchron mit den Angaben aller Shops abzugleichen, zumindest nicht wenn der Preisvergleich hunderte oder gar tausende Shops beinhaltet.

Ganz konsequent weiter gedacht, unter der Annahme, dass nicht nur der Shopbetreiber sondern auch der Preisvergleich abgemahnt werden kann, wenn die Angaben nicht JEDERZEIT zu 100% korrekt sind:
Die Preisvergleicher werden Ihren Betrieb einstellen.

Von letzter Lösung profitiert dann KEIN User.
Jederzeit 100%ig korrekte Markttransparenz kann das Internet nicht bieten.
Wenn dies aber vom Gesetzgeber/Justiz so verlangt wird, führt dies dann am Ende zu 0%iger Markttransparenz aufgrund der Einstellung aller Vergleichsservices.

Die wahrscheinliche Lösung wäre aber: Alle relevanten Vergleicher ziehen beispielsweise um in die Schweiz.
 
@ JörgM

ist mir schon klar, dass das mit dem bisherigen System nicht machbar ist. Dann muss man es halt abschaffen und ein neues einführen, wo jeder Händler seine Preise über einen Account selbst verwalten kann. Schon wäre das Problem gelöst.
 
Laut dem Urteil ist die Preissuchmaschine ja aus der Verantwortung... Warum sollten die dann irgendwas neues einführen?
 
Sorry, aber ich kann mach2 nur zustimmen. Wenn es die derzeitigen Systeme nicht können, dann fehlt ihnen ein wichtiges Datenfeld: Ende der Gültigkeit des Angebotes.

Selbst bei Zanox bekomme ich mit den Produktdaten die Felder "ValidFromDate" und "ValidToDate". Was derzeit nicht gültig ist, sollte auch im Preisvergleich schlichtweg nicht auftauchen.

Das hat dann auch nichts mit dem Updatezyklus oder wasauchimmer zu tun, sondern nur mit der Datenbankabfrage beim Vergleich. Der Lieferant kann Wochen vorher das Datum (und die Uhrzeit) des Endes seines Angebotes eingeben und wenn er dann verpennt, ein neues Angebot einzutragen, ist sein Angebot halt im Preisvergleich nicht vorhanden.

Also: Nochmal sorry, wenn man (wirklich) will geht das problemlos. Leider scheint das wohl nicht im Sinn der Betreiber von Preisvergleichen zu sein, weil dort immer nur die Anzahl von Artikeln und der niedrigste Preis zählen. Ich finde das Urteil vollkommen ok und im Sinn von Verbraucher und eigentlich auch Anbieter, der auch keinen Spaß daran hat, sich mit dem Kunden zu streiten.
 
@coder:
Preisveränderungen werden aber nicht immer mit langer Vorausplanung erfolgen.
Amazon ändert seine Preise teilweise ja täglich.

Und selbst wenn man als Shopbetreiber alle Preisanpassungen lange vorausplanen kann, kann er trotzdem nicht sicherstellen, dass alle großen Preisvergleiche und vor allem auch alle Affiliates die Gültigkeit überhaupt mit ausspielen.
 
@coder:
Preisveränderungen werden aber nicht immer mit langer Vorausplanung erfolgen.
Amazon ändert seine Preise teilweise ja täglich...
Solange wir über technische Güter und nicht Energiekosten (oder Domains) reden, werden Preise für das gleiche Modell des gleichen Produktes vom gleichen Hersteller in der Regel fallen. Damit dürfte weder ein Mitbewerber noch der Kunde Probleme haben, er wird die ware gerne zum niedrigeren Preis abnehmen..

Die typische Ausnahme sind Sonderangebote, die in Menge oder Zeit begrenzt sind. Genau da passt die Möglichkeit, ein Enddatum zu setzen. Bei einer Berenzung in der Menge wird das zwar etwas komplizierter, aber dann gehört die Begrenzung halt in den Angebotstext.

... Und selbst wenn man als Shopbetreiber alle Preisanpassungen lange vorausplanen kann, kann er trotzdem nicht sicherstellen, dass alle großen Preisvergleiche und vor allem auch alle Affiliates die Gültigkeit überhaupt mit ausspielen.
Das stimmt. Dann muss der Anbieter halt die regelmäßige Aktualisierung bzw. die Beachtung des Verfallsdatums mit dem Preisvergleicher oder dem Affiliate vertraglich vereinbaren.
 
Solange wir über technische Güter und nicht Energiekosten (oder Domains) reden, werden Preise für das gleiche Modell des gleichen Produktes vom gleichen Hersteller in der Regel fallen.
Leider sieht die Realität anders aus (siehe vorliegender Fall) und es gibt ja eben doch mehr, als "technische Güter"...

Das stimmt. Dann muss der Anbieter halt die regelmäßige Aktualisierung bzw. die Beachtung des Verfallsdatums mit dem Preisvergleicher oder dem Affiliate vertraglich vereinbaren.

Nur wird es wohl in der Praxis schwierig, mit Google, Idealo etc. bei Kaffe und Kuchen Sonderkonditionen auszuhandeln.

Und warum sollen nicht Preissuchmaschinen dazu verpflichtet werden, für aktuelle Preise zu sorgen (auf welchem Wege auch immer)? Wäre das nicht "logischer"?
 
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