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BGH Urteil zum Thema Preisänderung und Preissuchmaschinen

Den Shops ist ja selbst an gültigen Preisen gelegen.
Würdet Ihr bei einem falschen Preis noch kaufen? Ich nicht.
Der Shop zahlt ja pro Klick an die Suchmaschine und da helfen nur zahlende Kunden. Shops auf den ersten Plätzen haben eine geringe Spanne und das kann mit "falschen" Besuchern auch in Auge gehen.

Ich kenne aus meiner Zeit im Handel fast keine festen Zeiträume für Einkaufspreise. ...sondern nur "Preis gilt solange vorhanden".

Ich muss allerdings gestehen das ich die Sache doch nicht mehr so eindeutig sehe.
Z. B ist ja Google eine echte Preissuchmaschine wogegen fast alle anderen Systeme nur gekaufte Werbung nach Preisen sortieren.
Werbung sollte halt auch halten was sie verspricht und dazu zählt auch der Preis.

Umsetzen kann es der Shopbetreiber aber nicht - selbst viele der großen Preissuchmaschinen bereiten die Preise nur einmal am Tag auf.
In der Praxis wird es wohl auch nur 2-3 Endkunden pro Jahr interessieren .....aber deutlich mehr Anwälte.

Grüße
 
... und die Schweizer gehen zum Spielen bald über die Grenze:

heise online - Schweizer "Killerspiel"-Verbot passiert Parlament

... oder sie greifen in den Besenschrank und treffen sich mit den Nachbarn:

Datei:Stgw 90.jpg ? Wikipedia

;-)

keine sorge, am schluss wird einfach das verbot an unter 18 jährige verschäfrt durchgesetzt. ganz verboten werden die games nicht, bin ich mir jetzt schon sicher.....

wetten nehme ich gerne entgegen ;-) - bis heute 24:00 Uhr.

Aber ich gebe dir insofern recht das es ein Witz ist: Wie du sagst hat bei uns jeder Dienstleistende und Ausgediente die Kanone zu Hause... ob Stgw oder Pistole... das wurde bisher nie abgeschafft, also warum zum teufel soll man denn killergames verbieten :-)

Gruss Ric
 

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