Adomino
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Streit um Wetter-Apps: "wetter.de" unterliegt vor dem BGH | heise online
Betrifft zwar Apps, ist aber auch für Domains relevant. Stärkt die Position von beschreibenden Domainnamen.
Die haben das blöd ausgedruckt. Bei beschreibenden Domainnamen nimmt der BGH 50% für einen Bekanntheitsschutz an, bei nicht beschreibenden Domainnamen geht man von einem Prozentsatz von 30-35% aus. RTL hat das Verfahren verloren, da die nicht nachweisen konnten, dass 50% der User an RTL dachten, wenn sie an wetter.de denken. (Herkunftshinweis)
Betrifft zwar Apps, ist aber auch für Domains relevant. Stärkt die Position von beschreibenden Domainnamen.
Die haben das blöd ausgedruckt. Bei beschreibenden Domainnamen nimmt der BGH 50% für einen Bekanntheitsschutz an, bei nicht beschreibenden Domainnamen geht man von einem Prozentsatz von 30-35% aus. RTL hat das Verfahren verloren, da die nicht nachweisen konnten, dass 50% der User an RTL dachten, wenn sie an wetter.de denken. (Herkunftshinweis)
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