Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

bilanzbuchhalter(dot)com Drohung?

TimoP

New member
Registriert
11. Juni 2004
Beiträge
980
Reaktionspunkte
0
Hallo,

ich würde mich über Eure Einschätzung zu folgendem Fall freuen:

Ich habe die Domain bilanzbuchhalter(dot)com registriert und bei Sedo geparkt. Die Sedo-Parkingseite ist über ein embedded Frame eingebunden und es befinden sich darüber hinaus nur noch ein paar Links zu anderen Seiten von mir, sowie der Hinweis, dass die Domain zum Verkauf steht mit meiner Emailadresse auf der Seite.

Gestern bekam ich folgende Anfrage per Email:

--------------------

Guten Tag Herr xxx,

ich habe gesehen, daß Sie als Domaininhaber für o.g. Domain eingetragen sind
und Sie diese Domain über Sedo und auch über die Domain zu Kauf anbieten.

Für diese Domain würde ich Ihnen 200,00 EURO anbieten.

Besten Dank für Ihre kurzfristige Rückmeldung.

Viele Grüße

Joachim

--------------------

Ich habe daraufhin heute geantwortet:

--------------------

Hallo Herr xxx,

danke für Ihr Interesse und für Ihre Anfrage!

Sie können die Domain für 2000,- Euro erwerben.

Sollten Sie Interesse haben, freue ich mich auf Ihre Rückantwort.

Mit freundlichem Gruß

--------------------

Nun bekam ich darauf folgende Rückantwort:

--------------------

Guten Tag Herr xxx,

besten Dank für Ihr Angebot in Höhe von 2.000 EURO.

Sicherlich ist Ihnen bekannt das der Begriff "Bilanzbuchhalter" eine
Berufsbezeichnung ist.

Bei allem was ich jetzt schreibe, gehe ich davon aus, daß Sie nicht berechtigt
sind diese Berufszeichnung "Bilanzbuchhalter" zu tragen.

Ich jedoch bin berechtigt diese Berufsbezeichnung zu tragen!

Deshalb biete ich Ihnen an diese Domain für einen Betrag in Höhe von 500,00
EURO von Ihnen zu erwerben.

Sicherlich kennen Sie sich mit dem Namensrecht bei Domainnamen aus und können
nachvollziehen, dass der von mir gebotene Betrag bei dieser Rechtslage
ausreichend ist.

Auf das fehlende Impressum muß ich Sie sicherlich nicht Hinweisen.

Teilen Sie mir bitte mit ob Sie mein Angebot annehmen und wie der
weitere Ablauf
aus Ihrer Sicht aussieht (Vertrag, Zahlungsmodalität, Domainübertragung)

Mit freundlichen Grüße

xxx

--------------------

Ganz abgesehen vom schlechten Stil einer solchen Antwort, den vielen Rechtschreibfehlern und der Fragwürdigkeit des genannten Zusammenhanges zwischen Rechtslage und der Höhe des gebotenen Betrages würde mich natürlich interessieren, ob es bei Berufsbezeichnungen - hier speziell "Bilanzbuchhalter" - tatsächlich nötig ist, dass man diese Berufsbezeichnung trägt, um als rechtmäßiger Inhaber der Domain gelten zu können.

Hängt es in diesem Fall auch davon ab, wie man die Domain nutzt?

Was sicher stimmt, ist dass das Impressum fehlt. Das liegt an Sedo und gilt (noch) für fast alle Sedo-Parkingseiten (auch wenn Sedo gerade heute auf diese Thematik reagiert hat).

Ansonsten halte ich diese Antwort-Mail zumindest meinem rechtlichen Empfinden nach für sehr fragwürdig. Wer kann mir genauer sagen, wie es hier um die Rechtslage steht?

Zum Domain-"Interessenten":

Er heißt Joachim Leicht. In Deutschland gibt es mehrere Personen dieses Namens. Ich vermute allerdings, dass sich dahinter der Inhaber der Domains buchhalter.com und Domain2Trade.de verbirgt, der vor Jahren auch schon bei CD unter dem Nick kirschrother_lump gepostet hat.

Wie schon geschrieben wäre ich sehr dankbar für Hinweise:

(1) natürlich vorrangig, wie die rechtliche Lage in diesem Fall tatsächlich aussieht
(2) was Ihr von einer solchen Mail haltet (mich hat vor allem die scharfe Formulierung geärgert)
(3) wie Ihr in diesem Fall vorgehen würdet (Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage vorausgesetzt)

Danke für Eure Hinweise!

Gruß
Timo
 
Zuletzt bearbeitet:
Keinen Kopf machen und für die freche Drohung die Domain nicht an den Interessenten verkaufen und die Person ignorieren.
 
Ja ist doch Käse... wenn Leute bei mir mit deratigen Anfragen kommen, kostet die Domain erstmal mind. doppelt so viel... Ich hatte letztens einen recht lustigen Anfruf wegen Geldspeicher[.]de. Die Domain habe ich vor ca. 2 Monaten gesnappt. Der Mensch am Telefon meinte ganz schlicht ich hätte seine Domain und wie wir das mit der Übertragung regeln... als ich lachenderweise gesagt habe, dass die Denic irgendwie mich als Inhaber anzeigt und das die Übertragung wohl vorraussichtlich auch mit Kosten über den Registrierungsgebühren verbunden sein wird, hat er empört geschnaubt und einfach aufgelegt... Es gibt immer Leute die mit irgendeinem Schwachsinn versuchen günstig an Domains ranzukommen. Bilanzbuchhalter als Keyword ist eindeutig generisch, da kann er sich ein Bein ausreissen meiner Meinung nach...genau wie Jungfer sagt, Strafe muss sein :D

Gruss,
Boris
HAHAHA.at
 
Ach Gott, die habe ich regelmäßig. Mich rufen oft Handwerker an, die meinen Meisterbrief sehen wollen. Dann verweise ich immer darauf, dass ich als Säugetier trotzdem die Domain Zierfisch.com besitze :D
 
Hallo Timo,

keine Sorge, solange Du DICH nicht als Bilanzbuchhalter bezeichnest und DEINE Leistungen anbietest, sollte es kein Problem sein. Bzgl. des Impressums (mal unabhängig von rechtlichen Erwägungen) verstehe ich es nicht, warum Du es nicht selbst einbindest, Die Seite liegt ja auf Deinem Server (?) (Sedo nur als Frame), sollte also technisch kein Problem sein.

Ciao
Forsaken
 
ich frage mich gerade ob ich das recht habe die sklaventreiber.ch zu besitzen. vielleicht sollte ich mir doch noch ein paar selbige zulegen, damit ich die domain auf sicher habe. ;-)

cool bleiben timo

ric
schreinerei.net
 
Ich würde den Burschen ein bisschen verwirren ;)
Schreib einfach, dass Dir die Rechtslage nicht bekannt war und Du jetzt ein wenig recherchiert hast. Dabei bist Du auf das Urteil zu Rechtsanwaelte.de (LG München I, 16.11.2000, AZ 7 O 5570/00) gestossen, in dem entschieden wurde dass die Benutzung dieser Domain durch einen Rechtsanwalt zu einer unlauteren Behinderung anderer Kanzleien führt.
Daher kann nun ein Bilanzbuchhalter leider auch nicht mehr Inhaber der Domain bilanzbuchhalter.com werden. Dann bedankst Du Dich nett für den Hinweis und teilst noch mit, dass Du von einem Verkauf an ihn unter diesen Umständen leider Abstand nehmen musst und das natürlich sehr bedauerst :)

Ansonsten solche Spinner einfach ignorieren und alternativ für jeden versuchten Trick den Kaufpreis um 500€ erhöhen...
Gruss,
Holger
bilanzbuchhalter*org
 
Ich würde den Burschen ein bisschen verwirren ;)
Schreib einfach, dass Dir die Rechtslage nicht bekannt war und Du jetzt ein wenig recherchiert hast. Dabei bist Du auf das Urteil zu Rechtsanwaelte.de (LG München I, 16.11.2000, AZ 7 O 5570/00) gestossen, in dem entschieden wurde dass die Benutzung dieser Domain durch einen Rechtsanwalt zu einer unlauteren Behinderung anderer Kanzleien führt.
Daher kann nun ein Bilanzbuchhalter leider auch nicht mehr Inhaber der Domain bilanzbuchhalter.com werden. Dann bedankst Du Dich nett für den Hinweis und teilst noch mit, dass Du von einem Verkauf an ihn unter diesen Umständen leider Abstand nehmen musst und das natürlich sehr bedauerst :)

Ansonsten solche Spinner einfach ignorieren und alternativ für jeden versuchten Trick den Kaufpreis um 500€ erhöhen...
Gruss,
Holger
bilanzbuchhalter*org
Sehr geil. :D
Timo, bitte so machen. :)
 
Vielen Dank an Euch alle für Eure Meinungen und Tipps! :)

Ihr bestätigt damit genau das, was ich mir auch gedacht habe. Trotzdem: Besser 1x zu viel fragen als 1x zu wenig. ;)

Ich frage mich ehrlich gesagt, wie man so "schmerzfrei" sein kann wie dieser Herr und wundere mich auch, wie oft so etwas passiert, wenn ich mir Eure Erfahrungen hier so durchlese.

Ich überlege gerade, ob ich ihm kurz schreibe oder ihn einfach ganz ignoriere, wobei Holgers Vorschlag tatsächlich etwas für sich hat. :D

Gruß
Timo
 
Vielleicht hat der Herr die Erfahrung gemacht das 1 von 20 Mal klappt. Das würde ja alles erklären.
 
looooooooooooooooooooool
Man sieht sich immer 2 Mal ;-)
 
und, ist ER denn Bilanzbuchalter ? Wenn nicht, hat ER jetzt ein Problem ;-)
 
hm

sollte ich mir dann um die zuhälter.de zu behalten ein paar Strichmäuschen aus Polen holen ?

Ich hoffe doch soweit wirds nie nimmer nicht kommen müssen *fg*
 
Hallo zusammen,

ich (und wie ich in der Adresszeile gesehen habe auch viele andere) habe folgende eMail bekommen, die ich hier mal poste. Es kann sich jeder selbst seinen Reim darauf machen:

Hallo Domainer und Mitglieder von Consultdomains,



da timo.biz meinen Benutzer "kirschroher_lump" vom Domainforum ausgeschlossen hat und ich keinen Bedarf habe mich unter falschem Namen auf consultdomains anzumelden - möchte ich auf diesem Weg meine kurze Stellungnahme zum Beitrag von TimoP geben.



In meinem Email an TimoP habe ich folgendes geschrieben:



"...das der Begriff "Bilanzbuchhalter" eine Berufsbezeichnung ist..."



è ich gehe davon aus das wir uns hier alle einig sind – es ist erst einmal eine Berufsbezeichnung

è @Freakfer ob zuhälter.de eine Berufsbezeichnung ist kann ich nicht sagen ;-)



"...ich jedoch bin berechtigt diese Berufsbezeichnung zu tragen..."



--> @Stephan --> welches Problem würde ich haben wenn ich nicht berechtigt wäre diese Berufsbezeichnung zu tragen



"Sicherlich kennen Sie sich mit dem Namensrecht bei Domainnamen aus und können nachvollziehen, dass der von mir gebotene Betrag bei dieser Rechtslage ausreichend ist."



--> hier gebe ich Euch RECHT, diese Formulierung ist vielleicht aus einer Situation der Selbstüberschätzung oder dem blinden Verlangen nach einem vollständigen Portfolio aus bibu.com und buchhalter.com zu scharf formuliert gewesen.



@timo.biz --> ich habe nicht versucht die Domain zu erschleichen. Für die Domain habe ich einen Betrag in Höhe von 500,00 EURO geboten und das ist aus meiner Sicht kein erschleichen, jedoch natürlich ein geringerer Betrag als 2.000 EURO.



Das sich TimoP durch die „scharfe Formulierung“ geärgert hat – tut mir aufrichtig LEID. Bisher hatte ich diese Taktik noch nicht ausprobiert und werde sie sicherlich auch nicht mehr ausprobieren. Der Kluge lernt aus seinen Fehlern und da Ihr alle Klüger seid lernt Ihr aus meinen Fehlern!



Die Anmerkung von jungfer, helldunkel, domster und forsaken sind vollkommen in Ordnung. Als erfahrene Domainer wissen sie eben wie mit solchen Anfragen umgegangen werden sollte, da ist doch der Beitrag „bilanzbuchhalter.com – Drohung?“ für die unerfahrenen Domainer doch genau richtig.



Ich könnte Euch auch interessante Geschichten aus meiner nunmehr 8-jährigen Domainerfahrung mit eingetragner Firma schreiben, jedoch tun die hier leider nichts zu Sache.



Als ich nach dem Domaininhaber für die Domain „bilanzbuchhalter.com“ geschaut hatte, ist mir ein TimoP kein Begriff gewesen und deshalb habe ich diesen Versuch einmal gestartet.



Ich würde mich freuen, wenn timo.biz die Sperrung meines Benutzers „kirschrother_lump“ wieder aufheben würde.



Es ist nie meine Absicht gewesen eine Abmahnung an TimoP zu schicken – ich wollte einfach den Preis drücken, sorry!



Wäre es meine Absicht gewesen hätte ich eine Abmahnung geschickt und nicht 500,00 EURO geboten.



Die Emailadressen von



AxelLehmann

Quaderno

Stephan



kann ich leider nicht finden.



In Eurem Forum habe ich einen Beitrag eines Users „Derr....“ gefunden:



"Hallo, nein bin kein Anwalt, habe aber selbst mehrer Male versucht eine generische Domain bei der ich einen Titelschutz habe, einzuklagen. Und war bei 4 verschiedenen auf Internet-Recht spezialisierten Anwälten.

Alles leider ohne Erfolg, darum bin ich mir auch 100% sicher, dass dieser Verlag keine rechtlichen Möglichkeiten hat."



Ich denke meine Strafe habe ich nun bekommen:



Bilanzbuchhalter.com à bekomme ich nicht!

Hetnai.de à ging nur für 200,00 EURO weg!



Was soll ich sonst noch machen, um mein Bedauern für diese Situation auszudrücken.



Timo.biz, da Sie sich trotz Anruf von TimoP bei Ihnen und meiner Email nicht melden, würde ich mich nun über eine Antwort von Ihnen freuen.



Viele Grüße



Joachim Leicht

Edit: Name in TimoP geändert
 
@forsaken Danke für das Posten der E-Mail


@kirschroher_lump

Hut ab und meinen Respekt dafür, einfach reinen Tisch zu machen. Ich glaube wir alle haben schonmal so richtig Mist gebaut, auch ich kann mich da nicht ausschließen. Am besten bekommt man sowas mit der Wahrheit in Ordnung.

Ich persönlich nehme Deine Entschuldigung an.
 
welches Problem würde ich haben wenn ich nicht berechtigt wäre diese Berufsbezeichnung zu tragen

Die Berufbezeichnung Bilanzbuchalter darf nur geführt werden, wenn man eine kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung (oder sechs Jahre Berufspraxis) hat und eine Weiterbildung zum "geprüften Bilanzbuchhalter" absolviert hat und dann eine Abschlußprüfung bestanden hat.



Bezüglich der Frage, inwieweit eine Berufbezeichnung, Titel oder Akademische Grade geschützt sind, findet § 132a Strafgesetzbuch maßgeblich anwendung:


§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
 
Das sich Timo Prattinger durch die „scharfe Formulierung“ geärgert hat – tut mir aufrichtig LEID.
Jo. Die Anfuehrungszeichen passen schon. Da koennte auch "ganz fiese Unverschaemtheit" stehen denke ich. Aber nach
aus meiner nunmehr 8-jährigen Domainerfahrung
duerfte ihm wohl hinreichend selbst klar gewesen sein, dass die alte Masche ungemein schlecht bei Domainern ankommt. Und was "Leid tun" angeht: Zwar nett, aber sowas ermesse ich zumindest in dieser Konstellation eher an der Wahrscheinlichkeit einer Rueckuebertragung der Domain an TimoP haette die "brilliante Abzockmasche" tatsaechlich gezuendet und diese nette Unterhaltung hier bei CD haette sich im Nachhinein entwickelt - und da wuerde mir absehbar TimoP wesentlich mehr Leid tun.
 
Zurück
Oben