TimoP
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- Registriert
- 11. Juni 2004
- Beiträge
- 980
Hallo,
ich würde mich über Eure Einschätzung zu folgendem Fall freuen:
Ich habe die Domain bilanzbuchhalter(dot)com registriert und bei Sedo geparkt. Die Sedo-Parkingseite ist über ein embedded Frame eingebunden und es befinden sich darüber hinaus nur noch ein paar Links zu anderen Seiten von mir, sowie der Hinweis, dass die Domain zum Verkauf steht mit meiner Emailadresse auf der Seite.
Gestern bekam ich folgende Anfrage per Email:
--------------------
Guten Tag Herr xxx,
ich habe gesehen, daß Sie als Domaininhaber für o.g. Domain eingetragen sind
und Sie diese Domain über Sedo und auch über die Domain zu Kauf anbieten.
Für diese Domain würde ich Ihnen 200,00 EURO anbieten.
Besten Dank für Ihre kurzfristige Rückmeldung.
Viele Grüße
Joachim
--------------------
Ich habe daraufhin heute geantwortet:
--------------------
Hallo Herr xxx,
danke für Ihr Interesse und für Ihre Anfrage!
Sie können die Domain für 2000,- Euro erwerben.
Sollten Sie Interesse haben, freue ich mich auf Ihre Rückantwort.
Mit freundlichem Gruß
--------------------
Nun bekam ich darauf folgende Rückantwort:
--------------------
Guten Tag Herr xxx,
besten Dank für Ihr Angebot in Höhe von 2.000 EURO.
Sicherlich ist Ihnen bekannt das der Begriff "Bilanzbuchhalter" eine
Berufsbezeichnung ist.
Bei allem was ich jetzt schreibe, gehe ich davon aus, daß Sie nicht berechtigt
sind diese Berufszeichnung "Bilanzbuchhalter" zu tragen.
Ich jedoch bin berechtigt diese Berufsbezeichnung zu tragen!
Deshalb biete ich Ihnen an diese Domain für einen Betrag in Höhe von 500,00
EURO von Ihnen zu erwerben.
Sicherlich kennen Sie sich mit dem Namensrecht bei Domainnamen aus und können
nachvollziehen, dass der von mir gebotene Betrag bei dieser Rechtslage
ausreichend ist.
Auf das fehlende Impressum muß ich Sie sicherlich nicht Hinweisen.
Teilen Sie mir bitte mit ob Sie mein Angebot annehmen und wie der
weitere Ablauf
aus Ihrer Sicht aussieht (Vertrag, Zahlungsmodalität, Domainübertragung)
Mit freundlichen Grüße
xxx
--------------------
Ganz abgesehen vom schlechten Stil einer solchen Antwort, den vielen Rechtschreibfehlern und der Fragwürdigkeit des genannten Zusammenhanges zwischen Rechtslage und der Höhe des gebotenen Betrages würde mich natürlich interessieren, ob es bei Berufsbezeichnungen - hier speziell "Bilanzbuchhalter" - tatsächlich nötig ist, dass man diese Berufsbezeichnung trägt, um als rechtmäßiger Inhaber der Domain gelten zu können.
Hängt es in diesem Fall auch davon ab, wie man die Domain nutzt?
Was sicher stimmt, ist dass das Impressum fehlt. Das liegt an Sedo und gilt (noch) für fast alle Sedo-Parkingseiten (auch wenn Sedo gerade heute auf diese Thematik reagiert hat).
Ansonsten halte ich diese Antwort-Mail zumindest meinem rechtlichen Empfinden nach für sehr fragwürdig. Wer kann mir genauer sagen, wie es hier um die Rechtslage steht?
Zum Domain-"Interessenten":
Er heißt Joachim Leicht. In Deutschland gibt es mehrere Personen dieses Namens. Ich vermute allerdings, dass sich dahinter der Inhaber der Domains buchhalter.com und Domain2Trade.de verbirgt, der vor Jahren auch schon bei CD unter dem Nick kirschrother_lump gepostet hat.
Wie schon geschrieben wäre ich sehr dankbar für Hinweise:
(1) natürlich vorrangig, wie die rechtliche Lage in diesem Fall tatsächlich aussieht
(2) was Ihr von einer solchen Mail haltet (mich hat vor allem die scharfe Formulierung geärgert)
(3) wie Ihr in diesem Fall vorgehen würdet (Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage vorausgesetzt)
Danke für Eure Hinweise!
Gruß
Timo
ich würde mich über Eure Einschätzung zu folgendem Fall freuen:
Ich habe die Domain bilanzbuchhalter(dot)com registriert und bei Sedo geparkt. Die Sedo-Parkingseite ist über ein embedded Frame eingebunden und es befinden sich darüber hinaus nur noch ein paar Links zu anderen Seiten von mir, sowie der Hinweis, dass die Domain zum Verkauf steht mit meiner Emailadresse auf der Seite.
Gestern bekam ich folgende Anfrage per Email:
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Guten Tag Herr xxx,
ich habe gesehen, daß Sie als Domaininhaber für o.g. Domain eingetragen sind
und Sie diese Domain über Sedo und auch über die Domain zu Kauf anbieten.
Für diese Domain würde ich Ihnen 200,00 EURO anbieten.
Besten Dank für Ihre kurzfristige Rückmeldung.
Viele Grüße
Joachim
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Ich habe daraufhin heute geantwortet:
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Hallo Herr xxx,
danke für Ihr Interesse und für Ihre Anfrage!
Sie können die Domain für 2000,- Euro erwerben.
Sollten Sie Interesse haben, freue ich mich auf Ihre Rückantwort.
Mit freundlichem Gruß
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Nun bekam ich darauf folgende Rückantwort:
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Guten Tag Herr xxx,
besten Dank für Ihr Angebot in Höhe von 2.000 EURO.
Sicherlich ist Ihnen bekannt das der Begriff "Bilanzbuchhalter" eine
Berufsbezeichnung ist.
Bei allem was ich jetzt schreibe, gehe ich davon aus, daß Sie nicht berechtigt
sind diese Berufszeichnung "Bilanzbuchhalter" zu tragen.
Ich jedoch bin berechtigt diese Berufsbezeichnung zu tragen!
Deshalb biete ich Ihnen an diese Domain für einen Betrag in Höhe von 500,00
EURO von Ihnen zu erwerben.
Sicherlich kennen Sie sich mit dem Namensrecht bei Domainnamen aus und können
nachvollziehen, dass der von mir gebotene Betrag bei dieser Rechtslage
ausreichend ist.
Auf das fehlende Impressum muß ich Sie sicherlich nicht Hinweisen.
Teilen Sie mir bitte mit ob Sie mein Angebot annehmen und wie der
weitere Ablauf
aus Ihrer Sicht aussieht (Vertrag, Zahlungsmodalität, Domainübertragung)
Mit freundlichen Grüße
xxx
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Ganz abgesehen vom schlechten Stil einer solchen Antwort, den vielen Rechtschreibfehlern und der Fragwürdigkeit des genannten Zusammenhanges zwischen Rechtslage und der Höhe des gebotenen Betrages würde mich natürlich interessieren, ob es bei Berufsbezeichnungen - hier speziell "Bilanzbuchhalter" - tatsächlich nötig ist, dass man diese Berufsbezeichnung trägt, um als rechtmäßiger Inhaber der Domain gelten zu können.
Hängt es in diesem Fall auch davon ab, wie man die Domain nutzt?
Was sicher stimmt, ist dass das Impressum fehlt. Das liegt an Sedo und gilt (noch) für fast alle Sedo-Parkingseiten (auch wenn Sedo gerade heute auf diese Thematik reagiert hat).
Ansonsten halte ich diese Antwort-Mail zumindest meinem rechtlichen Empfinden nach für sehr fragwürdig. Wer kann mir genauer sagen, wie es hier um die Rechtslage steht?
Zum Domain-"Interessenten":
Er heißt Joachim Leicht. In Deutschland gibt es mehrere Personen dieses Namens. Ich vermute allerdings, dass sich dahinter der Inhaber der Domains buchhalter.com und Domain2Trade.de verbirgt, der vor Jahren auch schon bei CD unter dem Nick kirschrother_lump gepostet hat.
Wie schon geschrieben wäre ich sehr dankbar für Hinweise:
(1) natürlich vorrangig, wie die rechtliche Lage in diesem Fall tatsächlich aussieht
(2) was Ihr von einer solchen Mail haltet (mich hat vor allem die scharfe Formulierung geärgert)
(3) wie Ihr in diesem Fall vorgehen würdet (Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage vorausgesetzt)
Danke für Eure Hinweise!
Gruß
Timo
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