Zum Eiffelturm schreibe ich nichts, weil da französisches Recht einschlägig ist.
Im deutschen Recht: in der Tat, Panoramafreiheit: was man an Gebäuden oder sonst an "Umgebung" von öffentlichem Boden aus (also hoheitlich dem allgemeinen Verkehr gewidmet) fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen. (Und beleuchtet oder nicht ist da so was von egal.)
Und die Ausgangsfrage bezüglich Flickr & Co: wenn Du nicht weisst, ob die Nutzung genehmigt ist, dann Finger weg. Ganz klar. Nur wenn Du von dem Urheber des Fotos eine (ggf. über Dritte, aber dann lückenlose! Genehmigungskette) Erlaubnis zu der konkreten Nutzungsart hast, solltest Du ein Bildnis nutzen. Aber da Du ja nicht mal sicher wissen kannst, wer denn tatsächlich auf den Auslöser gedrückt hat, läuft es letztendlich darauf hinaus, ob Du Deiner Bildquelle vertraust - entweder, dass sie Dir die Rechte ausreichend einräumen konnte, oder dass sie im Falle des Falles liquide genug ist, Dir Deinen Schaden zu ersetzen...
Im deutschen Recht: in der Tat, Panoramafreiheit: was man an Gebäuden oder sonst an "Umgebung" von öffentlichem Boden aus (also hoheitlich dem allgemeinen Verkehr gewidmet) fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen. (Und beleuchtet oder nicht ist da so was von egal.)
Und die Ausgangsfrage bezüglich Flickr & Co: wenn Du nicht weisst, ob die Nutzung genehmigt ist, dann Finger weg. Ganz klar. Nur wenn Du von dem Urheber des Fotos eine (ggf. über Dritte, aber dann lückenlose! Genehmigungskette) Erlaubnis zu der konkreten Nutzungsart hast, solltest Du ein Bildnis nutzen. Aber da Du ja nicht mal sicher wissen kannst, wer denn tatsächlich auf den Auslöser gedrückt hat, läuft es letztendlich darauf hinaus, ob Du Deiner Bildquelle vertraust - entweder, dass sie Dir die Rechte ausreichend einräumen konnte, oder dass sie im Falle des Falles liquide genug ist, Dir Deinen Schaden zu ersetzen...