Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Champagner.de - Domainparking-Urteil

Naja, wer hier der "Anfänger" ist sei einmal dahingestellt. An Deiner Stelle würde ich hier mein Posting einmal genauer lesen. Ich habe geschrieben "habe gerade erfahren, daß Harry gestern das Verfahren gegen seine champagner.de (Domainparking) komplett gewonnen hat"

Ich habe es nicht von Harry erfahren sondern es gibt ja noch andere Quellen wo man sich schlau machen kann wie ein Urteil ausgegangen ist. z.B. kann man ja auch beim LG-Hamburg anrufen oder lässt jemand für sich anrufen ;)

Greeny

Greeny = Harry
Die eMail Adresse, unter der sich "Greeny" bei Consultdomain angemeldet
hat ist eindeutig Harry zuzuordnen.
Harry belügt und verarscht die Community zum wiederholten Male.
 
Würde ja eine Rauchen und Grinsen dabei aber ich Rauche ja nicht mehr, mit Grinsen habe ich aber nicht aufgehört *grins*.
 
Und das wurde erst heute festgestellt? :D
Nein. Und afaik habe ich es auch vorher schon mal gepostet.
Scheint Harry aber vorher nicht bemerkt zu haben, denn erst dieses
Mal droht er mit Anwalt/ Gericht, falls ich das Posting nicht lösche.
 
ist doch schon lange klar, wer dieser typ ist. warum wird er nicht einfach ignoriert? sein "fachwissen" kann er sich von mir aus sonstwohin schieben :D

wer mal bei sedo nach "greeny" sucht, und sich die beiträge von dem mal etwas genauer ansieht, kann sich seinen eigenen reim machen;)
 
Greeny = Harry
Die eMail Adresse, unter der sich "Greeny" bei Consultdomain angemeldet
hat ist eindeutig Harry zuzuordnen.
Harry belügt und verarscht die Community zum wiederholten Male.
Nicht mehr lange wie (wohl laengst nicht nur) ich hoffe. Dass wir uns als Community derartig lange von diesem Heini verarschen lassen, ist wahrlich ein Gutmuetigkeitszeugnis. Inzwischen reicht es aber, zumal er unserer Community bzw. bestimmten Mods mit der rechtlichen Keule droht.
 
mit Anwalt drohen? Bisher fand ich die Nummer ja nur lächerlich, jetzt wird es wirklich ärgerlich. Entweder nimmt er die Drohung öffentlich zurück und bekennt sich endlich zum Harrysein - dann sollte das Thema aber von beiden Seiten durch sein - oder ich vote für ein kollektives +ignore. Da hat sich das Thema halt so erledigt.

Aloa,

Rainer

Anonym.info - Inkognito.info - Fools.info
 
greeny schrieb:
Wenn ich mit meinem Namen posten möchte dann poste ich auch mit meinem richtigen Namen. Ich habe nichts zu verstecken. Ich poste ja auch viele Jahre bei SEDO unter meinem Namen.
quelle: http://www.consultdomain.de/forum/showthread.php?p=104298&highlight=sedo#post104298

Suche nach "greeny" bei Sedo... z.B. hier http://www.sedo.de/forum/index.php4...tracked=&partnerid=&language=d&keyword=greeny

schlichtweg peinlich... wie muß man charakterlich drauf sein, um sich pseudonicks zu erschaffen, die dann als geheuchelte "fremde" person die eigene Identität subventionieren/promoten?...

pyro
 
Ich bin für sperren!

Es ist ja bald Weihnachten. Wenn sich Harry unter Harry anmeldet und Greeny sterben läßt, oder "the artist formerly known as Greeny" erscheint ist ja alles ok. Aber dann bitte ein klares Wort, reiner Tisch und gut ist es.

Gruß,

Rainer

Sozialforum.org - soziales.net
 
schlichtweg peinlich... wie muß man charakterlich drauf sein, um sich pseudonicks zu erschaffen, die dann als geheuchelte "fremde" person die eigene Identität subventionieren/promoten?...

pyro

Das ist das Einzigste was mich an der Geschichte nun eben auch stört. Wenn man Jemand nicht ist, nicht sein möchte, kann, darf, dann hat man wenigstens die Person auch nicht mehr zu erwähnen. Über Dritte reden und diese in dieser Form zu promoten.
 
Und nun zieht Greeny/Harry wieder fuer ein paar Tage den Kopf ein, um danach mit dem selben Theater weiterzumachen wie beim letzten Mal. Ich hoffe diesmal bleibt was kleben.

Gruss,
Mac
 
Die Urteilsbegründung ist bereits vorhanden (leider noch nicht online)
Geschäftszahl: 312 O 426/06 - AUSZUG:


"Die Klage wird abgewiesen"

"Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits"

"Eine Rufausbeutung oder eine Rufübertragung im Sinne dieser Vorschift ist nicht gegeben"

"Dieses gilt zunächst nicht, sowei die auf der Internetseite aufgelisteten weiteren Themen (italienische Weine, deutsche Weine etc) betroffen sind. Es ist nicht erkennbar, dass allein aufgrund des Umstandes, dass diese Themen auf einer Internetseite mit der Domain "champagner.de" vorgehalten werden, die entsprechenden Produkte (italienische Weine, deutsche Weine etc.) als in ihrer Exklusivität Champagner vergleichbare Produkte dargestellt würden. Ein solcher Bezug wird allein durch das Genanntwerden der Produkte als "weitere Themen" auf der Internetseite unter "champagner.de" nicht hergestellt.

"Der Begriff "Champagner" wird vorliegend vielmehr offensichtlich als Bezeichnung der Internetseite verwendet, wodurch ein rufübertragender Bezug zu den auf dieser Seite beworbenen Produkte nicht hergestellt wird. Dies insbesondere auch deshalb nicht, weil dem Internetnutzer bei erstem Aufruf der Internetseite nur solche Werbeanzeigen angezeigt wurde, welche von Unternehmen geschaltet waren, die zumindest auch Champagner, champagnerfarbene Bekleidung oder Bücher über die Champage bzw. den Champagner im Angebot haben"

"Einen Anspruch auf Freigabe der Domain champagner.de hat der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt"

"Innerhalb der erwähnten Grenzen ist vielmehr jedermann berechtigt, den Vertrieb von und die Werbung für Champagner zum Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit zu machen und dabei auch den Begriff Champagner zu benutzen"

"Hat der Kläger gegen die Beklagte nicht den geltend gemachten Unterlassunsanspruch, kann er von diesen auch nicht die Erstattung der ihm entstanenen Abmahnkosten aus den Grundsätzen der GoA ersetzt verlangen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist nach meinen Wissensstand das erste positiv entschiedene Domain-Parking Urteil in Deutschland !

Wer also Domainparking macht, kann sich freuen da in der Urteilebegründung überhaupt nichts negatives zu Domainparking drinnen steht :)
 
Jetzt auch bei intern.de erschienen.

"Sollte der Verband aber auf einen Berufungsantrag verzichten, so hat zumindest der Domain-Handel zumindest einen kleinen Vorteil von der Entscheidung. Denn immerhin handelt es sich um eines der wenigen Urteile, das im Fall einer geparkten Domain im Sinne des Inhabers ausfiel."


http://www.intern.de/neue_meldungen/neuer_sieg_fuer_champagner.de_878.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben