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champagner.de dropt

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floES

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19. Dez. 2005
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... wahrscheinlich nicht.

pool.com behauptet es aber: Pending Delete List

Woher nehmen die immer ihre fantasievollen .de-Drops?
Ich hatte bislang angenommen, das seien Domains, die bei Partnerregistraren gekündigt wurden - aber in Wirklichkeit habe ich nie eine davon tatsächlich droppen sehen...

Hat jemand schon mal eine .de über Pool gesnapt? :hmmmm:
 
pool de's droppen nicht. ich weiss auch nicht, woher die diese liste haben. jedes jahr im frühjahr tauchen die wieder auf.
 
Habe ich heute morgen im NL auch gelesen. Wäre ein schöner dropp gewesen. Habe bei Pool auch noch nie eine .de droppen sehen.
 
Also als ehemaliger champagner.de Inhaber kann ich nur absolut abraten die champagner.de zu catchen (sofern sie frei wird) :help:

Das OLG Hamburg hat mir hier "eindeutig" ins Gewissen geredet das ich mich mit dem Champagnerverband einigen soll ...

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dann hast Du sie jemandem anderen verkauft oder wie ging die Story weiter?
 
Ist Champagner nicht eine Marke, bzw. ein geschütztes Zeichen oder Warenzeichen (wie genau heißt das?)
Was mehr als schade ist...
 
Nein nein, ich glaube das ist eigentlich kein deutsches Problem. Nach dem zweiten Weltkrieg haben sich die Franzosen den Begriff schützen lassen. Ich glaube gleiches ist mit Cognac passiert. Und das nicht nur in Deutschland, ich meine das Champagner ein weltweit geschützter Begriff ist.
Zusätzlich wurde meines Wissens der Begriff ab 1994 innerhalb der EU zusätzlich geschützt, als Marke und das Bundesgericht und der luxemburgische Gerichtshof hatte mehrfach entsprechende Urteile gestellt die anderen untersagt haben mit dem Begriff Champagner zu hantieren.
 
wie gut wenn man die .com hat ;-).

Sehr heikel - zumindest nach deutschem Recht darfst Du auf der Seite KEINE Werbung für Fremdprodukte haben ! (auch nicht für normalen Rot/Weiswein)

Frankreich und Deutschland haben laut Gericht einen Staatsvertrag für den Begriff Champagner und jede Nutzung die nicht zu 100% mit Champagner zu tun hat widerspricht dem Staatsvertrag und bedeutet eine Verwässerung. Das war auch der Grund warum ich mich VOR der OLG Hamburg Urteilsverkündung mit dem Champagnerverband einvernehmlich geeinigt habe da das Gericht mir eine kommerzielle Nutzung vermutlich untersagt hätte. Den zweiten Punkt d.h. die Domain hätte ich vermutlich behalten können aber ohne absolute kommerzielle Nutzung hat es für mich auch keinen Sinn die Domain weiter zu benutzen. Außerdem war es auch nicht sicher ob die Revision (BGH) überhaupt zugelassen wird.

Harry
weine.de
 
Zuletzt bearbeitet:
wer will denn auf einer Domain wie champagner*com / .de Werbung für andere Produkte als Champagner machen?

Immer schön auf das Wesentliche konzentrieren, die User werden es einem Danken.
 
Geographischer Begriff

Gibt es auch neuere Urteile?
Urteil von 2006:
domain-recht.de - News: LG Hamburg – erneut Streit um champagner.de
Auch den Anspruch auf Freigabe wies das Landgericht Hamburg zurück. Dabei verweist das Gericht auf die frühere Entscheidung des OLG München (Urteil vom 20.09.2001, Az.: 29 U 5906/00), das die Auffassung vertritt, dass, innerhalb der rechtlichen Grenzen, jeder berechtigt ist, geografische Herkunftsangaben zu nutzen. Jeder dürfe im Rahmen der rechtlichen Grenzen den Vertrieb von und die Werbung für Champagner zum Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit machen und dabei auch den Begriff Champagner nutzen. Ein ausschließliches Recht des Champagner-Verbandes liege nicht vor.
Die Entscheidung des LG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig und noch nicht veröffentlicht.

Und hier das Urteil von 2001
OLG Mnchen, Urteil vom 20.09.2001, 29 U 5906/00
Aus den vorstehenden Ausführungen folgt im Übrigen, dass das vom Kläger begehrte generelle Verbot der Benutzung der streitigen Domain durch die Beklagte keinesfalls begründbar ist.........Aus den vorstehenden Ausführungen folgt auch, dass der Anspruch auf Übertragung oder Freigabe der Domain nicht besteht.
 
wer will denn auf einer Domain wie champagner*com / .de Werbung für andere Produkte als Champagner machen?

Immer schön auf das Wesentliche konzentrieren, die User werden es einem Danken.

Wer sagt denn das ich das wollte aber Yahoo und Sedo lieferten auch beim Keyword Sponsored-Links für Reisen in die Champagne, Bücher über Champagner und die Champagne, champagnerfarbene Bekleidung bei eBay etc. oder beim Sponsored-Link Text wurde auch neben Champagner normaler Wein aufgezählt was auch NICHT erlaubt ist.

Auch die auf champagner.com angezeigten Google-Ads widersprechen dem Staatsvertrag.

z.B.
Vöslauer Biolimo
Feinkost & Spezialitäten
Körper Rauchen
Alkoholfreier Wein & Sekt

Also ich würde KEINE Google Ads auf champagner.com anzeigen.

Harry
 
wer will denn auf einer Domain wie champagner*com / .de Werbung für andere Produkte als Champagner machen?

Immer schön auf das Wesentliche konzentrieren, die User werden es einem Danken.

Ist die Dir oder John? Oder bist Du auch John? Er steht er nur drin, damit "nichts" passieren kann?

:)
 
@sunblind,

natürlich nicht meine Domain, so gute Namen kann ich mir nicht leisten, bzw. für solche
edlen Sachen war ich 1999 schon zu spät dran.
 
Ist auch gut so das der eingetragene Inhaber eine US-Anschrift im WHOIS drinnen hat. Es schreckt vermutlich etwas den Verband ab in den USA zu klagen.

Harry
 
Lese bitte mein voriges Posting. Es gab KEINE OLG Hamburg Entscheidung (das OLG hätte das LG Hamburg Urteil gekippt wenn ich mich nicht VOR der Urteilsverkündung mit dem Verband geeinigt hätte d.h. ich bam Geld und der Verbands die Domains und zogen die Klage zurück)
Harry
Du hast also die Domain verkauft?
Das LG Hamburg hatte die Klage abgewiesen und obwohl das OLG den Urteil gekippt hätte (laut deiner Aussage) hat dir eine "Organisation der französischen Champagnerwirtschaft" für die Domain bezahlt und die Klage zurückgezogen???
Warum?
...ok... :hmmmm: ich bin ja auch kein Rechtsanwalt
 
Du hast also die Domain verkauft?
Das LG Hamburg hatte die Klage abgewiesen und obwohl das OLG den Urteil gekippt hätte (laut deiner Aussage) hat dir eine "Organisation der französischen Champagnerwirtschaft" für die Domain bezahlt und die Klage zurückgezogen???
Warum?
...ok... :hmmmm: ich bin ja auch kein Rechtsanwalt


Die Klage bestand aus 2 Punkten:
1. die wollten die Domain champagner.de von mir
2. die wollten nicht das ich (Fremd-)Werbung auf der Domain mache

Beim LG Hamburg habe ich beide Punkte gewonnen. Das OLG Hamburg meinte zu Punkt 1: das ich die Domain behalten kann ich aber laut Punkt 2: keine Fremd-(Werbung) drauf machen darf wegen Verwässungsgefahr.

Nachdem es dem Verband eigentlich nur darum ging die Domain zu bekommen und das OLG Hamburg dieses abwies, blieb denen ja nur übrig das die mir Geld für die Domain anboten und somit die Klage zurückzogen.

Der Verband hat ja schon einmal den ehemaligen Domaininhaber in München verklagt nur machte er im Vergleich zu mir damals keine Werbung auf der Seite und deshalb hat er beim OLG München damals gewonnen.

Harry
 
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