Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

champagner.de

ich glaube nicht...eine einigung war in sicht - nur ob genügend geld geflossen ist, weiss ich nicht
 
Bei "cognac" war es klar, da Stadt und Produkt gleichlautend..aber hier heisst die Landschaft/Region "champgne"..also ist champagner doch ein recht dt. Begriff...bin gespannt, wie das endet...
Ob jetzt Rechte auf "champagner" als Marke bestehen...nach meinem Empfinden waere die jedenfalls mittlerweile mehr als "verwaessert".
 
Ich habe mich mit dem Verband geeinigt da beim OLG Hamburg alle 3 Richter einer anderen Meinung waren wegen der Unterlassung (die Löschung/Übertragung wäre sowieso zu 99% nicht durchgegangen) Nachdem die Richter während der Verhandlung anklingen haben lassen das möglicherweise das LG Hamburg Urteil wegen der Unterlassung "gekippt" wird, habe ich mich entschlossen das Geld vom Verband anzunehmen. Somit sind zumindest ein Großteil meiner Kosten gedeckt.

Für die ca. 5 TypeIns/Tag die die champagner.de hatte, war mir das Risiko beim BGH (wegen Verwässerung haben die OLG-Richter gemeint) zu verlieren zu groß gewesen. Bei dem sehr hohen Streitwert (ich glaube es waren 200k) sowie Rechtsanwalt & Markenanwalt hätte mich das ganze vermutlich 100k gekostet wenn ich beim BGH (vermutlich erst in 3 Jahren) verloren hätte. Wenn ich verloren hätte, dann hätte ich ausschließlich Werbung für Champagner anzeigen dürfen. Eine vollautomatische Einbindung z.B. Adsense wäre hier unmöglich gewesen da Google sicher auch Werbung für Sekt, Wein etc. angezeigt hätte und dann hätte ich für jedes "Vergehen" wieder zahlen müssen.

Ich konzentriere mich in Zukunft lieber auf sinnvolle Dinge (z.B. Familie oder Domainpacht) als tagelang in Urteilen zu recherchieren ob es nicht noch etwas gibt was man vielleicht übersehen hat um meinen Anwalt zu unterstützen.

Manchmal ist es sinnvoller wenn man einen Schritt zurückgeht um dann zwei Schritte wieder nach vorn zu machen :top: Früher war ich sturer, aber mit der Zeit (und dem Alter) wird man eben klüger.

Ich bin nach fast 3 Jahren endlich froh, das Kapitel "champagner" abhaken zu können und das nicht immer im Hinterkopf haben zu müssen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mich mit dem Verband geeinigt da beim OLG Hamburg alle 3 Richter einer anderen Meinung waren wegen der Unterlassung (die Löschung/Übertragung wäre sowieso zu 99% nicht durchgegangen) Nachdem die Richter während der Verhandlung anklingen haben lassen das möglicherweise das LG Hamburg Urteil wegen der Unterlassung "gekippt" wird, habe ich mich entschlossen das Geld vom Verband anzunehmen. Somit sind zumindest ein Großteil meiner Kosten gedeckt.

Für die ca. 5 TypeIns/Tag die die champagner.de hatte, war mir das Risiko beim BGH (wegen Verwässerung haben die OLG-Richter gemeint) zu verlieren zu groß gewesen. Bei dem sehr hohen Streitwert (ich glaube es waren 200k) sowie Rechtsanwalt & Markenanwalt hätte mich das ganze vermutlich 100k gekostet wenn ich beim BGH (vermutlich erst in 3 Jahren) verloren hätte. Wenn ich verloren hätte, dann hätte ich ausschließlich Werbung für Champagner anzeigen dürfen. Eine vollautomatische Einbindung z.B. Adsense wäre hier unmöglich gewesen da Google sicher auch Werbung für Sekt, Wein etc. angezeigt hätte und dann hätte ich für jedes "Vergehen" wieder zahlen müssen.

Ich konzentriere mich in Zukunft lieber auf sinnvolle Dinge (z.B. Familie oder Domainpacht) als tagelang in Urteilen zu recherchieren ob es nicht noch etwas gibt was man vielleicht übersehen hat um meinen Anwalt zu unterstützen.

Manchmal ist es sinnvoller wenn man einen Schritt zurückgeht um dann zwei Schritte wieder nach vorn zu machen :top: Früher war ich sturer, aber mit der Zeit (und dem Alter) wird man eben klüger.

Ich bin nach fast 3 Jahren endlich froh, das Kapitel "champagner" abhaken zu können und das nicht immer im Hinterkopf haben zu müssen.

Harry


Nice Post! :top::top:

Viel Glück und Erfolg weiterhin, privat und beruflich!

Grüße
René
 
Moin Dialer-Harry,

Ich konzentriere mich in Zukunft lieber
auf sinnvolle Dinge (z.B. Familie
Jo. Erinnert mich an die unschuldigen Muetter, Vaeter und
Kinder, welche Du mit Deinem Dialerdreck abgezockt hast. Wie es den
Familien wohl erging?
Für die ca. 5 TypeIns/Tag die die champagner.de hatte
Mehr war der Mist auf Deiner "Projektierung" ohnehin nicht wert.
Imho bestand nie eine ernsthafte Absicht der Projektierung bzw.
lag die Motivation imho woanders.
habe ich mich entschlossen das Geld vom Verband anzunehmen.
Somit sind zumindest ein Großteil meiner Kosten gedeckt.
"Deiner Kosten". Schoen schwammig *gg*. Das kann viel bedeuten. Die Domain stand mal um 10k im Angebot. Was Du dann tatsaechlich gezahlt hast weiss ja keiner.
So oder so: Bin offengestanden hocherfreut, dass Du nicht mehr der Registrant bist.
 
Moin Naomi,
also ist champagner doch ein recht dt. Begriff...nach meinem Empfinden waere die jedenfalls mittlerweile mehr als "verwaessert".
So ist es - und so waere es absehbar auch beim BGH (nochmal uebrigens) entschieden worden. Das keyword "Champagner" ist naemlich nach einer sinnvollen OLG-Mue-Entscheidung vor Jahren beim BGH bekannt.

Gruss

John
 
Moin Dialer-Harry,


Jo. Erinnert mich an die unschuldigen Muetter, Vaeter und
Kinder, welche Du mit Deinem Dialerdreck abgezockt hast. Wie es den
Familien wohl erging?

Mehr war der Mist auf Deiner "Projektierung" ohnehin nicht wert.
Imho bestand nie eine ernsthafte Absicht der Projektierung bzw.
lag die Motivation imho woanders.

"Deiner Kosten". Schoen schwammig *gg*. Das kann viel bedeuten. Die Domain stand mal um 10k im Angebot. Was Du dann tatsaechlich gezahlt hast weiss ja keiner.
So oder so: Bin offengestanden hocherfreut, dass Du nicht mehr der Registrant bist.

John, langsam wissen wirs wie du zu den Dingen stehst...
 
Moin Naomi,

So ist es - und so waere es absehbar auch beim BGH (nochmal uebrigens) entschieden worden. Das keyword "Champagner" ist naemlich nach einer sinnvollen OLG-Mue-Entscheidung vor Jahren beim BGH bekannt.

Gruss

John

Beim OLG München (Klage vom Champagner-Verband an den Vorbesitzer) ging es im Vergleich zu jetzigen Fall nicht um Werbung für Nicht-Champagner-Produkte (Reisen in die Champagne, champagnerfarbene Bekleidung, Weine, Sekt, Bücher für Champagner und die Region Champagne) sondern nur rein um Informationen und Werbung für Champagner. Wenn ich anstatt Domainparking nur wie der Vorbesitzer nur Informationen und Werbung für Champagner auf der Domain angezeigt hätte, dann wären die 3 OLG-Richter sicher auch der Meinung des OLG München & BGH gewesen das es sich hier um keine Verwässerung handelt. Es gibt ja leider mittlerweile schon mehrere Urteile wo es durch das Domainparking zu einer (zumindest teilweise) Unterlassung gekommen ist.

Harry
 
Ich konzentriere mich in Zukunft lieber auf sinnvolle Dinge (z.B. Familie oder Domainpacht)
...sehr schön, hat lange im grunde viel zu lange gedauert, bis du zu dieser erkenntnis gekommen bist.

Manchmal ist es sinnvoller wenn man einen Schritt zurückgeht um dann zwei Schritte wieder nach vorn zu machen :top:
...für diese weisheit hast du aber lange benötigt.

Früher war ich sturer, aber mit der Zeit (und dem Alter) wird man eben klüger.
...sehr schön, ich/wir hoffen, das bleibt auch so.

gruss jens
 
Zurück
Oben