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DE Admin C im Ausland + Whois Protection

realone

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Registriert
26. Juni 2004
Beiträge
1.472
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1
Hi, :)
der Admin-C muss ja in Deutschland sitzen. Wie sieht es aus seitens Denic, wenn denen bekannt wird, dass jemand einen ausländischen Whois-Protection Service da eingetragen hat. (Inhaber, Tech-C, Zone-C auch)
Gehen die dagegen vor, wenn ja wie? Wie sind die Abläufe?
Wenn man jetzt markenrechtlich z.B. gegen die Person vorgehen will, kann die Denic ja erstmal nur die "Protection-Adresse" nennen, was ist wenn man nun aber schnell die echte Adresse bräuchte. Wie lang dauert es, bis man da dran kommt?
Und wenn der Besitzer der Domain vom Whois-Protection-Service mitgeteilt bekommt, dass jemand die Adresse möchte und er die Domaindann schnell droppt, dann gibt es ja keine Möglichkeit mehr an die echte Adresse zu kommen, richtig? Wenn das so ist, kann man ja jederzeit quasi anonym .de Domains registrieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, :)
der Admin-C muss ja in Deutschland sitzen.

Die Denic Richtlinien wurden letztes Jahr aufgrund DSGVO geändert. Admin-C ist Geschichte. Provider fragen das zwar noch ab, da nicht alles technisch umgesetzt ist, aber Du darfst da eintragen was Du willst, auch "Dummy in Entenhausen". Es zählt nur der Inhaber.
Im Streitfall muss der ausl. Inhaber einen deutschen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Grüsse

123meins
 
Die Denic Richtlinien wurden letztes Jahr aufgrund DSGVO geändert. Admin-C ist Geschichte. Provider fragen das zwar noch ab, da nicht alles technisch umgesetzt ist, aber Du darfst da eintragen was Du willst, auch "Dummy in Entenhausen". Es zählt nur der Inhaber.
Im Streitfall muss der ausl. Inhaber einen deutschen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Grüsse

123meins

Auch wieder da... Habe dich in Bern vermisst....
 
Die Denic Richtlinien wurden letztes Jahr aufgrund DSGVO geändert. Admin-C ist Geschichte. Provider fragen das zwar noch ab, da nicht alles technisch umgesetzt ist, aber Du darfst da eintragen was Du willst, auch "Dummy in Entenhausen". Es zählt nur der Inhaber.
Im Streitfall muss der ausl. Inhaber einen deutschen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Grüsse

123meins

Super Antwort, wie von Dir zu erwarten, danke!
 
Und wie sieht's mit "privaten" .de-Homepages aus, wo man vorsätzlich aus Sicherheitsgründen KEIN Impressum draufmachen will?

Wer kann einem da ans Bein pissen und wie hoch ist im Zweifelsfall die "Abmahnsumme"?
 
wenn ich mich recht entsinne brauchen private Websites kein Impressum.
Vergl. § 5 TMG (Telemediengesetz) „geschäftsmäßige Online-Dienste“
 
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