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DENICs Vorgehen bei Dispute-Anträgen

Andi50

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15. Sep. 2005
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Hallo,

ein neuer Thread zu den Dispute Einträgen.
Habe diese Woche noch eine Abmahnung wegen einer generischen Domain bekommen.
Diesmal lag endlich mal eine Kopie der Denic-Bestätigung über den Dispute-Eintrag an den Antragstellenden vor.

Das unverschaemte ist, dass Denic regelmaessig eindeutig Partei fuer den Dispute-Antragsteller einnimmt indem es:

1. dem Domaininhaber noch nicht mal den Dispute mitteilt (war uns ja schon bekannt)

2. fuer generische Domains Disputes auch aufgrund objektiv nicht nachvollziehbarer Gruende vergibt (Markeneintragungen etc.) (war uns ja auch schon bekannt)

3. und das ist mir neu: Dem Dispute-Antragsteller den Dispute per Fax bestätigt, und darin konkrete Hilfestellungen gegeben werden, wie am besten gerichtlich vorzugehen ist, um die Domain zu erhalten.

Hier - da es fuer mich auch neu war - fuer alle das Fax der Denic an den Dispute-Antragsteller:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihren Dispute-Antrag haben wir die o.g. Domain mit einem Dispute-Antrag zugunsten von
(.. Name der antragstellenden Firma..)
versehen.

Im Falle der Domainlöschung durch den gegenwärtigen Inhaber würde(n) diese Person(en)/Institution(en) neue(r) Domaininhaber. Administrativer Ansprechpartner (Admin-C) für die Domain würde zugleich
(..admin-c der antragstellenden Firma..)

Im übrigen bewirkt der Dispute-Eintrag, dass der gegenwärtige Domaininhaber die Domain nun nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann.

Da bereits die bloße Domainlöschung Sie bzw. Ihre(n) Mandanten/in zum/zur neuen Domainhaber(in)I werden läßt, reicht es aus, wenn Sie den derzeitigen Inhaber lediglich auf die Löschung der Domain in Anspruch nehmen.
Die spätere Abwicklung ist am unkompliziertesten, wenn eine etwaige gerichtliche Entscheidung so tenoriert ist, dass die Vollstreckung nach §894 erfolgen kann. Für den Fall des Vergleichsschlusses empfiehlt es sich, den Domaininhaber eine gesonderte Löschungserklärung unterzeichnen zu lassen.

Im übrigen weisen wir darauf hin, dass der Dispute-Eintrag am ... ohne besondere Benachrichtigung ausläuft. Sollte die Auseinandersetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, können Sie eine Verlängerung des Dispute-Eintrags beantragen, deren Dauer sich am Einzelfall orientiert. Dies muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor dem soeben genannten Datum) erfolgen; erforderlich dafür sind die erneute Einreichung eines vollständig ausgefüllten Dispute-Formulars (ohne Rechtsnachweise) sowie eine Erklärung, dass und weshalb die Auseinandersetzung andauert, mitsamt entsprechenden Belegen.

Bitte prüfen Sie die oben genannten Daten auf Korrektheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Denic Rechtsabteilung"


Ich bin echt sauer über die parteiliche Behandlung von solchen Anträgen ! Auch zumal wir als Domaineigentümer Kunden des Denic sind und nicht irgendwelche Dispute-Antragsteller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich find, der ganze von mir fettgedruckte Abschnitt ist vollkommen überflüssig und eine unnötige Rechtsberatung.
Vorher wird doch schon alles wichtige gesagt.

Es wird Zeit, dass es endlich mal eine richtige Interessenvertretung von Domainern in Deutschland gibt.
 
Es ist keineswegs so, dass die Denic hier an der Rechtslage vorbei handelt, da nicht prinzipiell von vornherein nach Art des Begriffs entschieden werden kann, ob eine Namensrechtverletzung begangen wird. Etliche Gerichte bejahen beispielsweise eine Störung nach BGB § 12, sofern der generische Begriff auch als Nachname geläufig ist. Es liegt also grundsätzlich im Ermessen der Richter, ob ein berechtigtes Interesse an der Domain vorliegt.

Deshalb handelt die Denic korrekt, wenn sie allen Disputes stattgibt, sofern der Antragsteller lediglich eigene Rechte nachweisen kann und somit die formellen Kriterien erfüllt. Ob diese Rechte im Einzelfall gegen den Domaininhaber durchsetzbar sind, hat das zuständige Gericht zu prüfen und nicht die Denic. Daher kann diese Praxis nicht zur Disposition stehen.
 
Deshalb handelt die Denic korrekt, wenn sie allen Disputes stattgibt, sofern der Antragsteller lediglich eigene Rechte nachweisen kann und somit die formellen Kriterien erfüllt. Ob diese Rechte im Einzelfall gegen den Domaininhaber durchsetzbar sind, hat das zuständige Gericht zu prüfen und nicht die Denic. Daher kann diese Praxis nicht zur Disposition stehen.

So ein schwachsinn hab ich lange nicht mehr gelesen!Das schreíbt der vorallem der Richtige, gut das Dir mal wieder die Flügel gestuzt wurden...
 
Es ist keineswegs so, dass die Denic hier an der Rechtslage vorbei handelt, ...

Deshalb handelt die Denic korrekt, wenn sie allen Disputes stattgibt, sofern der Antragsteller lediglich eigene Rechte nachweisen kann und somit die formellen Kriterien erfüllt. Ob diese Rechte im Einzelfall gegen den Domaininhaber durchsetzbar sind, hat das zuständige Gericht zu prüfen und nicht die Denic. Daher kann diese Praxis nicht zur Disposition stehen.

Daniel, das hoert sich wie eine Denic-Pressemitteilung an :-)

Ich habe ja nicht bezweifelt, dass hier rechtlich kein korrektes Vorgehen ist. Denic wird das sicher genau geprueft haben.

Ich empfinde des Vorgehen aber als parteilich.
Hier werden unsere Rechte beschnitten, noch dazu schon im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung, wir werden nicht darueber informiert, und der Dispute-Antragsteller erhaelt noch Tipps, wie die Gerichtsentscheidung am besten auszusehen hat.

Ob Dispute-Antraege ueberhaupt erforderlich sind, ist eine andere Sache. Ich denke nicht !
a) Wenns um andere Miet- oder Pachtgueter geht, kann man diese auch nicht vorab vor einer Weitervermietung oder -Verkauf schuetzen.
b) Die Entscheidung faellt ohnehin ein Gericht und nicht die DENIC.
c) Wenn jemand unerlaubt eine Domain weiterverkauft, obwohl er weiss ein anderer hat bessere Rechte, kann er haftbar gemacht werden.

Gerade, wenn man als Domaineigentuemer eine Domain schon seit vielen vielen Jahren besitzt, ist es aergerlich, wenn ploetzlich jemand aus seinem Schlaf aufwacht und meint, bessere Rechte zu haben, und dann mit einem Dispute-Antrag die Rechte eines anderen an der Domain einschraenkt. Die meisten meiner frisch abgemahnten Domains habe ich seit 6-9 Jahren.
Wenn ich das jemandem Branchenfremden erzaehle, klingt die ganze Vorgehensweise mehr als laecherlich.

Gibt es nicht ein Urteil, das besagt, dass man seine besseren Rechte verwirkt hat, wenn man laengere Zeit nichts unternimmt, um sein Recht durchzusetzen ? Ich meine, ich haette im Domainrecht mal soetwas gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
irgendwas stimmt da nicht.


Wer hats gefunden?





p-s der Dispute muss antrag im orginal vorliegen. mit fax tragen die den nicht ein.
Ich würde da mal anrufen
 
ne ich meinte dispute

Okay, das Fax das mir vorliegt ist die Faxbestätigung des Denic an den Dispute-Antragsteller. Dieses habe ich hier komplett reingesetzt.

Der Dispute-Antrag wurde wie auch immer beantragt. Ob Fax, Briefpost, ich weiss es nicht.

Ich weiss eben nur, dass Denic dieses Fax dem Antragsteller geschickt hat und dass tatsaechlich auf der Domain ein Dispute ist.

Andi
 
Das Disput-System der Denic ist, wie hier schon oefters ueber die Jahre hinweg angesprochen, eindeutig eine Antiquitaet und hinsichtlich Allgemeinbegriffen, insbesondere nach dem BGH Urteil, absolut defekt bzw. unverantwortlich.
Das Disput-System ist eine Fossilie aus Zeiten von Netsol in USA, wo schon ein Schreiben von einem RA in Turkmenistan mit Luftmarkenanspruechen in Tukatuka-Land zu einem sogenannten "hold" auf vielen dot com Allgemeinbegriffen aus aller Welt fuehrten. Nachdem Netsol und ICANN regelrecht von wuetenden Registranten erschlagen wurden, wurde das UDRP System (WIPO et al) ins Leben gerufen. Wer mit einer Registration Probleme zu haben glaubt, meldet sich nun schon laengst da oder kann gleich zum Richter gehen bzw. auch beides- aber nix mehr "hold". Denic anderseits hat die natuerliche Entwicklung dazu verpasst und steckt den Kopf heute noch in den Sand - wahrscheinlich frei nach dem Motto: mit so vielen de Regs muessen wir wohl alles richtig machen bzw. don't fix a running sytem.

Hinsichtlich Namensrecht: Dass manche Nachnamen einem Allgemeinbegriff entsprechen ist wohlbekannt, ebenso wie es bekannt ist dass Namenrecht zwar manchmal, jedoch nicht pauschal einen Allgemeinbegriff in einer Domain aussticht. Es kommt auf die deutschen Richter an bzw. ein "Herr Tomate" wir nicht gleich "virtueller Herr der Tomaten" und das ist imho auch richtig so.

Die Aenderung bei Denic-Disput kann meiner Meinung nur dann kommen, wenn:
a. Denic ploetzlich einsichtig wird, sich zumindest einen Duden anschafft, und zumindest bei Allgemeinbegriffen Dispute abweist und dem "Disputant" mitteilt, dass eine rechtliche (oder irgendwann vielleicht auch schiedsrichterliche) Aufforderung leider dazu erforderlich ist. Modus a waere jedoch zu einfach. Somit wird Denic wohl weiter schlafen.
b. Denic wegen einem Disput auf einer allgemeinbegrifflichen Domain von einer erstklassigen Kanzlei mal so richtig in die Mangel genommen und durch die Instanzen gepruegelt wird: _Denic_ und ihr verfaultes Disput-Verfahren - also nicht "Herr Tomate, der Disputant", zumal die Denic ihn ja geradezu zum "disputieren" eingeladen hat. Dispute stellen ist viel einfacher und guenstiger als sie los zu werden. Jene Registranten die sich wehren, wandern gemeinhin zum RA und der faengt dann an im Blattwerk zu schnipseln bzw. den "Disputanten" los zu werden. Im Blattwerk schnipseln ist das Brot und Butter der meissten Kanzleien. Der Registrant, welcher die Disput-Wurzel, zumindest bei Allgemeinbegriffen, endlich bei der Denic mit einer talentierten Kanzlei auszureissen gesucht, muss offenbar noch geboren werden.
Zwischenzeitig drehen wir die Daeumchen...
Anm: "Herr Tomate" ist natuerlich rein fiktiv bzw. nur als Beispiel aus der Luft gegriffen. Koennta ja sein, dass es ihn tatsaechlich gibt. :)

Gruesse

John
For Sale: Abmahnungen.org/info
 
b. Denic wegen einem Disput auf einer allgemeinbegrifflichen Domain von einer erstklassigen Kanzlei mal so richtig in die Mangel genommen und durch die Instanzen gepruegelt wird: _Denic_ und ihr verfaultes Disput-Verfahren - also nicht "Herr Tomate, der Disputant", zumal die Denic ihn ja geradezu zum "disputieren" eingeladen hat. Dispute stellen ist viel einfacher und guenstiger als sie los zu werden. Jene Registranten die sich wehren, wandern gemeinhin zum RA und der faengt dann an im Blattwerk zu schnipseln bzw. den "Disputanten" los zu werden. Im Blattwerk schnipseln ist das Brot und Butter der meissten Kanzleien. Der Registrant, welcher die Disput-Wurzel, zumindest bei Allgemeinbegriffen, endlich bei der Denic mit einer talentierten Kanzlei auszureissen gesucht, muss offenbar noch geboren werden.
Zwischenzeitig drehen wir die Daeumchen...
Anm: "Herr Tomate" ist natuerlich rein fiktiv bzw. nur als Beispiel aus der Luft gegriffen. Koennta ja sein, dass es ihn tatsaechlich gibt. :)


Ich hatte das Thema ja bereits auf der Domainpulse angesprochen und mittlerweile auch hier aus dem Forum einige Reaktionen und Anregungen erhalten.

Einige Diputes später :Angry: bin ich nun zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Sache tatsächlich grundsätzlich angehen sollte.
Dabei sollte man mit einem kompetenten Anwalt (ist vorhanden) und einem passenden Fall (generische Domain, da lassen sich hier sicherlich welche finden) mit mehreren Unterstützern gerichtlich gegen die derzeitige Praxis vorgehen:

1. Die DENIC muss verpflichtet werden den betroffenen Domain-Inhabern unverzüglich sämtliche Unterlagen des Dispute-Antrages zukommen zu lassen, spätestens allerdings mit Ablehnung oder der Gewährung eines Disputes. Die Bisherige Praxis sieht so aus, dass noch nicht einmal auf Nachfrage die Unterlagen des Antragsteller weitergegeben werden, was es natürlich wesentlich erschwert gegen den Disputesteller zielgerichtet vorzugehen bzw. dessen Ansprüche zu prüfen.

2. Die DENIC muss die Entscheidungsgründe für den Dispute offenlegen. Es kann nicht sein, dass ein Dispute ohne jegliche objektiv nachprüfbare Grundlage - rein nach Laune der DENIC-Rechtsabteilung - erteilt wird.

3. Vollständige Abschaffung des Disputes-Systems, da das deutsche Recht genug Möglichkeiten bietet Streitfälle anderweitig zu klären. Das Problem des "Weiterreichens" einer Domain existiert im Grunde doch nur, weil die DENIC nicht ausreichend gegen gefälschte Adressen vorgeht bzw. nur unzureichend durchgreift. Im Gegensatz zu anderen Endungen muss ja bei einer .de ein deutscher Ansprechpartner erreichbar sein, was letztendlich auch immer eine gerichtliche Vorgehensweise für mögliche Rechteinhaber in Deutschland ermöglicht.​

Tatsächlich führt die derzeitige Praxis dazu, dass viele Dispute-Antragsteller den Dispute sowohl als billiges (kostenloses) Druckmittel gegen den Domaininhaber missbrauchen, als auch dazu, dass der Antragsteller bei einem erfolgreichen Dispute tatsächlich glaubt im Recht zu sein. Die nun seitens der DENIC stattfindende freundliche Rechtsberatung unterstützt diese Haltung ja nur noch.

Ein entsprechendes Verfahren gegen die DENIC sollte aber kein Schnellschuss sein und gut vorbereitet werden, da ansonsten später ein negatives Urteil nur noch schwer zu kippen sein wird.

Vielleicht können sich ja hier noch einige Leute melden, die ggfs. bereit wären entsprechende anfallende Kosten mitzufinanzieren um eine entsprechende Klage zu ermöglichen.

Ebenfalls möchte ich anregen sich Gedanken darüber zu machen langfristig der DENIC beizutreten, die DENIC ist eine Genossenschaft wo jedes Mitglied eine Stimme hat. Und wer viele .de Domains besitzt sollte sich schon klar darüber sein, dass er mit einer DENIC-Mitgliedschaft die Möglichkeit hat langfristig direkten Einfluss auf seinen persönlichen geschäftlichen Erfolg zu nehmen.

Grüsse

123meins
 
Hallo 123meins, Kostenbeteiligung waere ich dabei. Keine grosse Summe, aber wenn etliche mitmachen, kommt sicher was zusammen.

Machs doch ueber einen Paypal-Button.
Noch besser waere aber die Gruendung eines Vereins zu der Sache. Dann kann man das noch begrenzt absetzen.

Denic-Mitgliedschaft kommt fuer mich nicht in Frage, da habe ich mich vor Jahren mal fuer interessiert und die Bedingungen (Domainhandel eigener Domains waren untersagt) haben mich davon abgehalten. Ausserdem lohnt es sich preislich kaum.

Oder ist das eine andere Mitgliedschaft, die Du meinst ?

Andi

PS: Wenn es wirklich Leute gibt, die fuer ein exklusives Meeting von Domainern 2900 USD bereit zu zahlen sind, sollte sich so ein Vorhaben, das uns allen nutzt auch finanzieren lassen.
 
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