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Der Hammer ! find ich !

Das sehe ich aber anderes wie Du. Wenn man jemanden direkt per Mail anschreibt der wie bereits geschrieben ein "berechtigtes" Interesse haben könnte, dann ist das nicht als SPAM zu bewerten.

Ein Autohaus aus Hamburg hätte sicher berechtigtes Interesse an der Domain "auto-hamburg.de" auch wenn das Autohaus nur Autos an/verkauft und keine Domains. Ein Autohaus ist mit Sicherheit ein gewerblicher Betrieb mit der Absicht etwas zu verkaufen. Demnach könnte die Domain auto-hamburg.de als Webseite für eine Geschäftsanbahnung für den An/Verkauf von Autos in Hamburg verwendet werden. Das Impressum (inkl. eMailadresse) wird auch dafür da sein damit man das Autohaus per eMail für solche berechtigten Anfragen erreichen kann.

Wenn man ein Reisebüro für die auto-hamburg.de anschreibt, dann wird es wohl davon ankommen was im Mail drinnen steht. Ein Reisebüro aus Hamburg wird wohl kaum Autos verkaufen aber vielleicht (Miet-)Autos im Hamburg auch vermitteln. (Autoreisen)

Wenn die Domain überhaupt nichts mit dem Gewerbe zu tun hat und man ggf. sogar nicht einmal persönlich anschreibt, dann ist das als SPAM zu betrachten.

Harry

good morning harry

sehe ich widerum anders;) man sollte davon ausgehen, dass nicht jeder domainverrückt ist, und speziell die annahme, dass jemand der ein autohaus in hamburg hat wie wild auf einen anruf des inhabers von autohaus-hamburg....de wartet um diese angeboten zu bekommen, ist schlicht falsch. vielleicht will er kein internetklientel? oder ist zufrieden mit seinem bisherigen internetauftritt? oder zu ungeschickt? ich kann aber auch nicht in einem restaurant an den nachbartisch gehen, weil der dortige gast gabel und messer falsch rum hält....
dahingehend zu interpretieren den "potentiellen kunden" eine kaufabsicht, ein "must have" zu unterstellen, kann schief gehen, sowohl vom verkaufserfolg, als auch von den wettbewerbsrechtlichen vorgaben.

als domainer weiß ich, was du damit sagen wolltest. wir meinen es ja alle "nur gut" und wollen "ihm helfen" besser zu werden....aber der mündige bürger eben:love:

schönes wochenende
oppo
 
Ein Autohaus aus Hamburg hätte sicher berechtigtes Interesse an der Domain "auto-hamburg.de" auch wenn das Autohaus nur Autos an/verkauft und keine Domains. Ein Autohaus ist mit Sicherheit ein gewerblicher Betrieb mit der Absicht etwas zu verkaufen. Demnach könnte die Domain auto-hamburg.de als Webseite für eine Geschäftsanbahnung für den An/Verkauf von Autos in Hamburg verwendet werden. Das Impressum (inkl. eMailadresse) wird auch dafür da sein damit man das Autohaus per eMail für solche berechtigten Anfragen erreichen kann.

Das sieht wiederum der BGH anders. Keine Ahnung wie die Rechtslage in AT ist, aber in DE hat der BGH vor etwa einem Jahr dazu was geschrieben (siehe mein Zitat oben). Es ist eben kein berechtigtes Interesse vorhanden gewerbefremde Waren oder Dienstleistungen per Email zu erhalten. Die Einwilligung, die der BGH unterstellt gilt auch nur für Waren oder Dienstleistungen, mit denen der Empfänger handelt.

Ich sehe das genauso wie Harry,
habe diese Info sinngemäß von zwei Juristen (IHK und freier Anwalt).

Als offizielle Auskunft? So dass sie bei Unrichtigkeit haften?

Wichtig ist, dass der Empfänger persönlich angesprochen wird.

Ich gehe sogar soweit, dass ich in der Email die vollständige Postanschrift des Empfängers eintrage und ihn persönlich mit Namen anspreche.
Macht viel Arbeit, weil wirklich jede Mail individuell ist.
Oft rufe ich sogar vorher an und lasse mir den Ansprechpartner und dessen Mailadresse nennen.

Das schützt Dich nicht vor einer Abmahnung.

Wie gesagt, ich denke wir sind alle erwachsen und wissen, was wir tun. Ich kann nur freundlich auf die Rechtslage hinweisen. Was dann jeder daraus macht, bleibt ihm überlassen.

Schönes Pfingstwochenende :)

Ciao
Forsaken
 
Ich glaube kaum, das so ein Fall mit einem Autohaus in Hamburg vor Gericht als SPAM durchgehen würde. Es wird aber vermutlich im Einzelfall darauf ankommen wie das eMail aufgebaut ist.

Harry
 
Ich finde es gut, dass Du auf die Rechtslage hinweist.

Leider ist es bei Juristen sehr oft so, dass man von drei Juristen drei Meinungen bekommt. Richter eingeschlossen.

Als offizielle Auskunft? So dass sie bei Unrichtigkeit haften?
Nicht schriftlich aber bei der IHK waren wir zu zweit einem Juristen gegenüber.

Ich werde das jetzt nochmal schriftlich anfragen. Mal sehen was kommt.

Grundsätzlich gilt natürlich wo kein Kläger da kein Richter.
Um das zu erreichen ist man m.E. der Sache zumindest schon deutlich Näher wenn der Empfänger freundlich und individuell angeschrieben wird und ihm der Grund erklärt wird, warum diese Mail für Ihn wichtig sein könnte. Wenn das dann nachvollziehbar klingt und die ganze Mail nicht nach Massenmail aussieht, dann ist zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass der Empfänger sich ärgert deutlich geringer -> geringeres Abmahnrisiko, ob nun juristisch von Bedeutng sei mal aussen vor gelassen.

Forsaken, wenn man nicht mailen und faxen darf, darf man denn den gewerblichen Empfänger anrufen und / oder per Post anschreiben?
Wo ist der Unterschied im juristischen Sinne auf den Werbeempfang bezogen zwischen Post, Fax und mail? In jedem Fall wird was geschrieben.

Falls Post erlaubt ist, macht es Deiner Meinung nach einen Unterschied ob es eine normaleMail oder ein unterschriebener Brief als PDF per Mail ist?
 
Forsaken, wenn man nicht mailen und faxen darf, darf man denn den gewerblichen Empfänger anrufen und / oder per Post anschreiben? Wo ist der Unterschied im juristischen Sinne auf den Werbeempfang bezogen zwischen Post, Fax und mail? In jedem Fall wird was geschrieben.

Falls Post erlaubt ist, macht es Deiner Meinung nach einen Unterschied ob es eine normaleMail oder ein unterschriebener Brief als PDF per Mail ist?

So viel ich mich erinnern kann ist es bei einem FAX schon ein Unterschied wie bei einem eMail oder Post. Einen Brief kann man ungeöffnet wegschmeißen und da entstehen in der Regel nicht wirklich Kosten damit. Ein eMail kann man auch sehr leicht löschen ohne das hier Kosten entstehen (außer es ist z.B. ein Mail mit 100 Attachments wo jedes Attachment 1 MB hat) Bei einem FAX entstehen der Firma wirklich Kosten. Nicht nur das Papier das von der Firma "verschwendet" wird sondern auch die in der Regel teuren Patronen/Toner werden verbraucht ohne das die Firma die Einwilligung gegeben hat. Hier entsteht der Firma durch das FAX tatsächlich Kosten.

Harry
 
von forsaken: schrieb:
Ich kann nur freundlich auf die Rechtslage hinweisen.
Ich finde es gut, richtig und wichtig, dass Du das tust; danke dafür!

Es steht ja jedem frei, es anders zu handhaben und "Grenzen" auszutesten! Jedoch, kommt dann eine Abmahnung, dann sollte man sich auch nicht wundern oder beschweren.

Ich für meinen Teil, ich fühle mich auf jeden Fall immer belästigt, wenn mir irgendjemand irgendetwas anbieten möchte, über welchen Weg auch immer, was angeblich gut für mich sei! Wenn ich etwas brauche, dann kümmere ich mich schon selbst, um das Passende zu finden.
 
Keine Ahnung wie die Rechtslage in AT ist

Mein Bruder betreibt eine RA Kanzlei in Wien und wenn ich mich recht erinnere, geht er relativ konform mit deiner Meinung, Christian (auch für AT). Natürlich immer mit dem Unsicherheitsfaktor der Rechtsauslegbarkeit.... es gäbe glaub ich wohl noch so was ähnliches wie ein Limit auf - dunkel - 49 oder so Emails zum gleichen Angebot bzgl. des Strafausmaßes, aber das sei auch nur sehr vage festgehalten... kenn mich selbst da nicht so aus, doch ich denke, auch wenn man "berechtigtes Interesse" suspiziert, kann das sehr schnell nach hinten los gehen, da dies ja pure Auslegungsfrage ist (wenn es denn überhaupt eine Rolle spielen sollte)...

mfg, albert
 
Auf der sicheren Seite wird man wohl sein wenn man vorher anruft und nachfragt ob er Interesse hat mehr Informationen per Mail zu bekommen. Dann kann man sich im Mail auf das Telefonat beziehen und dann ist das sicher kein SPAM mehr.

Harry
 
Auf der sicheren Seite wird man wohl sein wenn man vorher anruft und nachfragt ob er Interesse hat mehr Informationen per Mail zu bekommen. Dann kann man sich im Mail auf das Telefonat beziehen und dann ist das sicher kein SPAM mehr.

Harry

und kostet "vielleicht" 1-2min Zeit.. :D

lg Gundi
 
Auf der sicheren Seite wird man wohl sein wenn man vorher anruft und nachfragt ob er Interesse hat mehr Informationen per Mail zu bekommen. Dann kann man sich im Mail auf das Telefonat beziehen und dann ist das sicher kein SPAM mehr.

Harry

Genau das glaube ich nicht. Denn Cold-Calls sind nach meinem Wissen in D auch im gewerblichen Bereich mittlerweile genauso unzulässig wie unangeforderte e-Mails. Siehe auch hier:
Unerwünschte telefonische Werbung – Wikipedia

Da es sich bei dem von Forsaken zitieren Urteil um ein BGH-Urteil handelt dürften damit alle Fragen weitgehend geklärt sein.

Ihr könnt also Domainern die eine entsprechende Web-Präsenz haben Eure Domains per e-Mail anbieten, aber das war es auch schon.

Ob man einem Autohändler nun Viagra, Versicherungen, Schaufenster-Dekoration, Bürostühle, Penisverlängerungen oder Domains unaufgefordert per e-Mail (oder Webformular) anbietet dürfte nach diesem Urteil vor Gericht keinen Unterschied mehr machen.

Briefpost ist der einzige Weg, der hier in D noch nicht verboten ist.

Ich habe daher auch damit aufgehört, kostenlose Links in meinen Shopverzeichnissen per e-Mail anzubieten. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Gruß
Arithmos
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal deutlich (ohne juristisch zu werden):

Ich bin der Meinung, die Tatsache ob jemand überhaupt auf den Gedanken kommt, abmahnen zu wollen, hängt zu einem ganz erheblichen Teil davon ab, ob die Mail oder der Anruf seriös erscheint.

Wie man nun seriös erscheint und wie nicht ist wiederum Auslegungssache.
Einige Ansätze stehen ja schon hier im Thread.

btw: Gibts eigentlich schon Abmahnversicherungen?
Die normale Rechtschutz dürfte das nicht decken.

abmahnversicherung.de und .com ist jedenfalls schon weg...
 
Ich finde es verwunderlich dass dies hier noch ein Thema ist.
Die Lage ist doch aktuell so klar wie selten zuvor.

Natürlich sind die Beispiele als "Spam" zu betrachten.
Ich bin verwundert das an der Aussage von Forsaken Zweifel bestehen.

Wer diesen Weg geht zieht doch Abmahnungen in die Kalkulation mit ein....oder baut sich den "üblichen" Zwischenhändler im Ausland auf.

Bei Mails sind Abmahnung doch eh ein geringes (hängt auch an der Branche) Thema.....wer den effektiveren Weg über das Fax geht.......hat deutlich öfter das Problem.
 
btw: Gibts eigentlich schon Abmahnversicherungen?
Die normale Rechtschutz dürfte das nicht decken.

Ja und Nein.
Über die normale Rechtsschutz ist Spam glücklicherweise nicht versichert.
Markenstreitigkeiten sind begrenzt über besondere Betriebshaftpflichtversicherungen (noch seltener über eine RS) gedeckt.
Eine D&O Versicherung kann im Innenverhältnis helfen.

Eine Straftaten-Rechtsschutz gibt es aber nicht.
 
Wurde denn hier schonmal jemand deswegen abgemahnt? In Webmasterforen hört man ja häufig, dass Leute wegen Kleinigkeiten auf Ihren Websites abgemahnt wurden. Aber wegen E-Mail Werbung hab ich eigentlich noch nicht gehört, dass wirklich jemand abgemahnt wurde.

In welcher Höhe würden wohl eurer Meinung nach die Gebühren ausfallen, die man bei einer Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail Werbung zu zahlen hat?
 
Forsaken, wenn man nicht mailen und faxen darf, darf man denn den gewerblichen Empfänger anrufen und / oder per Post anschreiben?
Wo ist der Unterschied im juristischen Sinne auf den Werbeempfang bezogen zwischen Post, Fax und mail? In jedem Fall wird was geschrieben.

Das rechtlich unbedenklichste ist immer noch der Brief. Auch bei Anrufen hat der BGH in dem zitierten Urteil rechtliche Bedenken angemeldet, wenn der Anruf nicht zum Geschäftsfeld passt.

Ciao
Forsaken
 
...

In welcher Höhe würden wohl eurer Meinung nach die Gebühren ausfallen, die man bei einer Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail Werbung zu zahlen hat?

vor paar Jahren meinte ein LG die Streitwerte würden je nach einfacher oder mehrmaliger Versendung entweder an privat oder gewerbliche zwischen
3k -12k € liegen daraus ergeben sich ungefähre RA Kosten von 300 bis 800 Euro.
Vorausgesetzt es wird nicht noch ein wettbewerbswidriges Verhalten zusätzlich verfolgt....

is halt ne Glückssache und das Risiko liegt beim Versender ... wie immer
|| no risk no fun || :proud:

Gruß
Markus
 
Ein Autohaus aus Hamburg hätte sicher berechtigtes Interesse an der Domain "auto-hamburg.de" auch wenn das Autohaus nur Autos an/verkauft und keine Domains. Ein Autohaus ist mit Sicherheit ein gewerblicher Betrieb mit der Absicht etwas zu verkaufen. Demnach könnte die Domain auto-hamburg.de als Webseite für eine Geschäftsanbahnung für den An/Verkauf von Autos in Hamburg verwendet werden. Das Impressum (inkl. eMailadresse) wird auch dafür da sein damit man das Autohaus per eMail für solche berechtigten Anfragen erreichen kann.

Das sieht wiederum der BGH anders. Keine Ahnung wie die Rechtslage in AT ist, aber in DE hat der BGH vor etwa einem Jahr dazu was geschrieben (siehe mein Zitat oben). Es ist eben kein berechtigtes Interesse vorhanden gewerbefremde Waren oder Dienstleistungen per Email zu erhalten. Die Einwilligung, die der BGH unterstellt gilt auch nur für Waren oder Dienstleistungen, mit denen der Empfänger handelt.

Könnte man von einem berechtigten Interesse ausgehen, wenn ein Autohaus z.B. die Domain autohaus.com hätte, und man dieser autohaus.de oder autohaus.net anbietet?

Und hat jemand von euch Erfahrung mit Werbung per Fax - falls ja, gab es da schon mal Probleme?

Gruß
Philipp
 
Könnte man von einem berechtigten Interesse ausgehen, wenn ein Autohaus z.B. die Domain autohaus.com hätte, und man dieser autohaus.de oder autohaus.net anbietet?

Und hat jemand von euch Erfahrung mit Werbung per Fax - falls ja, gab es da schon mal Probleme?
Hi PhilippW,

das is völlig wurscht ob du per fax anruf oder email kontakt aufnimmst, ist alles wenn einer das so sehen möchte eine belästigung. egal ob du eine privatperson kontaktierst oder einen juristische person / gewerbe.
beim fax isses ja noch lustiger da ist es ja dann auch noch "sachbeschädigung" für "papier und tinte".

wenn das autohaus nicht von sich aus sagt es sucht nach einer domain oder ist daran interessiert kannst du denen nicht einfach interesse unterstellen....

wenn keiner klagt dann iss gut... wen doch musste halt miteinkalkulieren....
auf alle fälle kann das als störung des geschäftsbetriebes angesehen werden, wenn ständig irgendwelche leutchen einem betrieb interesse an deren dingen unterstellen....

gruß
markus
 
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