nun, im netz wird geklaut, daß sich die balken biegen, das dürfte jedem bekannt sein.
ich gebe zu, daß ich letztendlich von der rechtlichen seite her überfragt bin, wenn es darum geht, ein identisches design zu dem eigenen im netz vorgefunden zu haben. im quellcode kann man ja einige sachen setzen, um festzustellen, ob sich da jemand ungeniert bedient hat und ob sich derjenige eben später bedient hat als du deine seite ins netz gestellt hast. hat man dann noch augenscheinlich ein copyright auf seinen seiten vemerkt, kannst du den klauer zumindestens mit diesen dingen konfrontieren und er kann sich nicht rausreden (manche sind echt so bekloppt und kopieren sich den quelltext, ohne den genauer zu checken und setzen ihn ein), ob man da hammerhart juristisch etwas machen kann, weiß ich nicht. entsprechende fälle/urteile sind mir da bislang nicht untergekommen, ich schätze allerdings, daß man unter vorlegung der "beweise" zumindestens ganz gut die einleitung rechtlicher schritte androhen kann, das risiko dürfte anhand klarer beweise von dem klauer wohl nicht eingegangen werden. wo allerdings die grenzen schutzfähigen designs im einzelfall liegen bzw. was man einem richter klarmachen kann, steht auf einem anderen blatt und dürfte große auslegungssache sein.
anders verhält es sich natürlich mit grafiken, die zB markenrechtlich als ganzes oder als teil einer wort-/bildmarke geschützt wurden. verwendet jemand eine wort-/bildmarke von dir, ist die rechtliche situation klar und bedarf sicherlich keiner weiteren erläuterung bzgl. vorgehensweise und erfolgsaussichten.
wie immer ohne pistole, äh gewehr (oder so)!
otto