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Design-Klau !! rechtliche Lage ?!

SKYCHEF

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14. Juni 2004
Beiträge
178
Kann man eigentlich rechtlich gegen Designklau vorgehen ?! also, wenn man haargenau das selbe Design hat, und nur anderen Text bzw andere Logos benutzt ?!

Wie sieht die rechtliche Lage aus ?! gibt es in diesen Fällen eigentlich eine ?!

ciao
SKYchef
 
nun, im netz wird geklaut, daß sich die balken biegen, das dürfte jedem bekannt sein.

ich gebe zu, daß ich letztendlich von der rechtlichen seite her überfragt bin, wenn es darum geht, ein identisches design zu dem eigenen im netz vorgefunden zu haben. im quellcode kann man ja einige sachen setzen, um festzustellen, ob sich da jemand ungeniert bedient hat und ob sich derjenige eben später bedient hat als du deine seite ins netz gestellt hast. hat man dann noch augenscheinlich ein copyright auf seinen seiten vemerkt, kannst du den klauer zumindestens mit diesen dingen konfrontieren und er kann sich nicht rausreden (manche sind echt so bekloppt und kopieren sich den quelltext, ohne den genauer zu checken und setzen ihn ein), ob man da hammerhart juristisch etwas machen kann, weiß ich nicht. entsprechende fälle/urteile sind mir da bislang nicht untergekommen, ich schätze allerdings, daß man unter vorlegung der "beweise" zumindestens ganz gut die einleitung rechtlicher schritte androhen kann, das risiko dürfte anhand klarer beweise von dem klauer wohl nicht eingegangen werden. wo allerdings die grenzen schutzfähigen designs im einzelfall liegen bzw. was man einem richter klarmachen kann, steht auf einem anderen blatt und dürfte große auslegungssache sein.

anders verhält es sich natürlich mit grafiken, die zB markenrechtlich als ganzes oder als teil einer wort-/bildmarke geschützt wurden. verwendet jemand eine wort-/bildmarke von dir, ist die rechtliche situation klar und bedarf sicherlich keiner weiteren erläuterung bzgl. vorgehensweise und erfolgsaussichten.

wie immer ohne pistole, äh gewehr (oder so)!
otto
 
Otto, Deine Worte kann ich absolut unterschreiben.
Allerdings: Leute, die nur mit Programm-Maschinen arbeiten, die haben oft keine Ahnung von den Möglichkeiten, die Du oben erwähnst.
Nicht zuletzt deshalb rate ich ALLEN, sich erst mal -zumindest- ein Grundwissen über HTML-Programmierung beizubringen.
Ein Autoverkäufer muß doch auch was wissen über den Sinn und den Sitz der Einspritzpumpe...
Klaus
 
Wie Otto schon sagte nix genaues weiß man nicht, da sich bisher noch kein Gericht in Deutschland mit einem solchen Fall auseinandersetzten mußte, zumindest ist mir nichts bekannt.
Wie immer gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Man betrachtet die Webseite als Software, dann wäre Sie geistiges Eigentum des Programmierers.

2. Man betrachtet die Webseite als das was Sie optisch darstellt, nämlich den Eindruck dem Sie dem Besucher vermitteln will und zu welchem Zweck Sie erstellt wurde: Hier könnte man sagen, die Webseite ist Eigentum entweder desjenigen der sie erstellt hat oder desjenigen der sie erstellen ließ.

Allerdings kann man sich hier bis zum St.Nimmerleinstag streiten, denn wen der Dieb sich nicht wie mit dem Klammerbeutel gepudert anstellt und den Quelltext sorgfältig überprüft und entsprechend verändert, kann man eh nix beweisen.

Davon abgesehen ist der Quelltext auch nicht zu sichern. Allenfalls mit rechter Maustaste, kenn wir ja. Andere Möglichkeiten wären den Quelltext in eine einzige Zeile zu schreiben oder auf verschieden Seiten und Zeilen zu verteilen. Die Seite komplett in Flash zu erstellen, hier läuft ein Film, aber so ganz um HTML kommt hier auch nicht herum.

Aber wie gesagt, die ganze Erörterung der Problematik ist rein akademisch, da es keine rechtskräftigen straf-oder zivilrechtlichen Urteile in Deutschland gibt.
Anderst verhät es sich mit Grafiken. Hier gibt es u.U. Möglichkeiten aus UWG oder aus markenrechtlichen Gründen zu klagen. Möglicherweise kann man einen Dieb ja darüber in die Schranken weisen. Wäre zwar ein Umweg, führt aber dann auch zum Ziel.

Alles natürlich ohne Gewähr.

Torsten
 
Ganz simpel !

1.) Du musst beweisen das deine Site älter ist als die des "KLAUERS"

2.) Geh mit den Beweisen zum Anwalt und veranlasse das nötige.

3.) Fertig


Vorrausgesetzt.... das
1.) es sich um einen 1:1 Klau handelt. Text ausgeschlossen.
2.) Von dir Persönlich oder von einem deiner Handlanger erstellt worden ist.
3.) Das eine Bestimmung zwecks (c) veröffentlicht worden ist.

MFG
 

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