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Die geliebte Ehefrau im Steuerrecht

Domaingott

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Liebe Steuerrechtsfreunde,

wieder geht es um das Steuerrecht. Ich habe mir selbst mal über einige Dinge Gedanken gemacht und würde gerne die Meinungen unserer Steuerrechtsprofis dazu hören:

Es geht um Minisites!

Nicht wenige haben nicht nur Domains, sondern betreiben auch Minisites. Das machen sie nicht nur wegen der damit erzielbaren Einnahmen. Einnahmen erhöhen meist die Attraktivität der Domains und damit auch den Preis einer Domain, da eine gute Minisite gute Platzierung bei Google erobern kann und dann natürlich auch entsprechend in ihrem Wert steigt. Verkauft man die Domain dann später (mit oder ohne Seite) zahlt man auf diese Wertsteigerung Steuern, da die Domain bei einem Gewerbetreibenden ja zum notwendigen Betriebsvermögen gehört.

Muss das sein?

Ist es nicht sinnvoll, die Minsite vor Projektierung dem Betriebsvermögen zu entnehmen und der eigenen Ehefrau zu schenken, also auf sie umzuschreiben?

Sie betreibt kein Gewerbe und damit ist die Domain dann auch nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen. Verkauft die Ehefrau später die Domain, so muss die Wertsteigerung allenfalls als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG versteuern, was sich günstig auswirken kann.

Zunächst wird man denken:
Bringt ja nichts. Da gilt ja, wenn man Einnahmen erzielt, eine zehnjährige Spekulationsfrist und wenn meine Frau die Wertsteigerung auch versteuern muss, dann bringt es ja nichts.

Aber: Ist das wirklich so?

Es gilt ja grundsätzlich die Jahresfrist. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf steuerfrei. Etwas anderes gilt, wenn mit der Domain Einnahmen erzielt werden. Das ist bei Minisites (hoffentlich) der Fall. Dann wären es die erwähnten zehn Jahre. Für Domainhändler zu lange.

Aber:

Die Ehefrau betreibt ja selbst die Minisites nicht. Sie selbst (!) erzielt keine Einnahmen, sondern überlässt dem Ehemann die Domain unentgeltlich. Verlängert sich auch dann die Frist? Kommt es darauf an, dass mit der Domain ganz generell Einnahmen erzielt werden oder muss der Inhaber selbst die Einnahmen erzielt?

Ich denke, dass es sich um eine interessante Frage handelt, ob man mit dieser Möglichkeit der Steuergestaltung (gegebenenfall sehr viel) Geld sparen kann.

Bereits im 18. Jahrhundert stellte Baron Meyer Amschel Rothschild fest: „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Nachdenken lohnt sich da!

Für Anregungen, Kritik und Einschätzungen (insbesondere - aber nicht nur - der Steuerprofis) wäre ich dankbar.

Besten Gruß
DG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wirklich interessanter Gedanke:

Also kauft auch die Frau die Mietshäuser, überlässt die unentgeltlich dem Ehemann und dieser vermietet sie weiter...wenn es nur so einfach wäre!

Es gibt aber - abgesehen davon, dass die Steuerfahndung hier interessiert mitliest - neben der Frage ob das tatsächlich vom FA so gesehen wird, wie Du es siehst, noch weitere Fallstricke:

Die Domain gehört nun der Frau und die Scheidungsrate in Deutschland ist nicht unerheblich.

Und ernsthaft: Das FA wird die Domains im Falle von Minisites mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Betriebsvermögen hinzurechnen, da diese die Grundlage des Betriebes darstellen - es sei denn Du zahlst eine angemessene Pacht für die Domains.


Grüsse

123meins
 
Wenn Du Deine Lebenszeit zu sehr mit Plänen zum Steuersparen verbringst, dann könnte bald wahlweise folgendes passieren:

1. Du wirst kein zu versteuerndes Einkommen mehr haben
2. Du wirst keine Ehefrau mehr haben
3. Du wirst in Zukunft Deinen Wecker immer auf 6:00 Uhr stellen, damit Du schon geduscht bist, wenn die Steuerfahndung klingelt.

Falls Du aber so viele Einnahmen hast, dass es für Dich überhaupt sinnvoll ist, über Steuer sparen nachzudenken, dann sollte es doch auch kein Problem sein, einen guten Steuerberater zu beauftragen, Deine Steuern zu optimieren. Das schützt zwar wie man hört auch nicht vor Punkt 3 - aber vielleicht vor Punkt 1 und 2.

Gruß
M.
 
Und ernsthaft: Das FA wird die Domains im Falle von Minisites mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Betriebsvermögen hinzurechnen, da diese die Grundlage des Betriebes darstellen - es sei denn Du zahlst eine angemessene Pacht für die Domains.

Richtig, sonst hält das nie einem Fremdvergleich stand.. Da gibts glaube ich noch den § 42 :wink: ( Gestaltungsmissbrauch )

lg Gundi
 
@ 123meins:
Das Beispiel mit den Miethäusern hinkt, weil dann der Ehemann ohnehin nicht Gewerbetreibender ist und ohnehin die Wertsteigerung nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht zu versteuern wäre (Miethäuser vermieten ist in gewissen Grenzen, die idR bei Normalsterblichen nicht überschritten werden, private Vermögensverwaltung!).

Was die Scheidung angeht, stimmt das natürlich. Allerdings leben die meisten unter uns ohnehin in Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass wir ohnehin die Hälfte von dem, was der Ehegatte verdientwird in der Ehe an Vermögen zulegen, im Falle einer Scheidung an diesen abzugeben haben.

Habe ich eine Domain erworben mit einer Wertsteigerung von 50.000 Euro kann ich die Domain behalten und muss meiner Ehefrau 25.000 auszahlen (in Bezug auf diese Domain). Hat sie die Domain ist es umgekehrt. Tut sich vermögensmäßig also nichts. Der einzige Unterschied wäre, dass sie dann die Domain hätte und ich nur das Geld. Ist natürlich ein zu bedenkender Punkt. Man kann aber - dazu sogleich - auch vereinbaren, dass im Fall der Scheidung die Domain zurückfällt.

@ beide:
Also das, was ich mir hier vorstelle, ist m.E. keine Steuerhinterziehung, sondern Steuergestaltung. Es ist eigentlich nur das, was schon lange gäng und gäbe und von dem FA ja auch grundsätzlich akzeptiert ist:

Ehefrau kauft Grundstück, auf dem Mann sein Gewerbe betreibt. Dadurch dass die Ehefrau mit dem Betrieb des Mannes nichts zu tun hat, ist es in aller Regel nicht Betriebsvermögen. Soweit ich das sehe ich das sogar bei einer sog. Scheidungsklausel, d.h. wenn man Gütertrennung vereinbart hat und in einem Ehevertrag vereinbart, dass im Falle der Scheidung das Grundstück an den Mann zurückfällt (vgl. z.B. hier: Urteil Ehegatte vermietet Firmengebäude ). Selbst dann ist es kein Betriebsvermögen!

Leider habe ich dazu aber bei Google nichts weiter gutes gefunden außer das hier:

http://www.bito-ag.de/news/images/54.pdf

Da steht unten unter "Betriebsvermögen - Ehefrau vermietet den Firmensitz" genau das, was ich auch recherchiert habe.

Jetzt würde mich insbesondere interessieren, ob sich auch in diesem Fall, also wenn ein Dritter eine Domain hält und ich damit Einnahmen erziele (aufgrund Nutzungsüberlassung) sich dann auch die Jahres-Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre verlängert. Gibt es dazu schon was?

Besten Gruß
DG
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, sonst hält das nie einem Fremdvergleich stand.. Da gibts glaube ich noch den § 42 :wink: ( Gestaltungsmissbrauch )

lg Gundi

Nein. Mit Fremdvergleich hat das nicht zu tun. Zu Betriebsvermögen wird es definitiv nicht. Das habe ich recherchiert (siehe auch das vorstehend zitierte Urteil des BFG zur Scheidungsklausel). Einzig könnte man überlegen, ob eine solche Nutzungsüberlassung schenkungssteuerpflichtig ist (wegen Fremdvergleich), aber da sind die Freibeträge ja sehr hoch.

Wenn du Gestaltungsmissbrauchs meinst, ist das natürlich eine Gefahr. Aber nicht jede Steuergestaltung ist gleich ein Gestaltungsmissbrauch. Dazu bedarf es schon sehr viel. Und hier ist das m.E. nicht so, da das mit den Grundstücken - wie oben beschrieben - schon seit Jahren so betrieben wird und die Rechtsprechung dies nicht dem Gestaltungsmissbrauch unterworfen hat.
 
Ehefrau kauft Grundstück, auf dem Mann sein Gewerbe betreibt. Dadurch dass die Ehefrau mit dem Betrieb des Mannes nichts zu tun hat, ist es in aller Regel nicht Betriebsvermögen. Soweit ich das sehe ich das sogar bei einer sog. Scheidungsklausel, d.h. wenn man Gütertrennung vereinbart hat und in einem Ehevertrag vereinbart, dass im Falle der Scheidung das Grundstück an den Mann zurückfällt (vgl. z.B. hier: Urteil Ehegatte vermietet Firmengebäude ). Selbst dann ist es kein Betriebsvermögen!

Hmm. Du solltest aber auch das Urteil genau lesen. Es ging um die Rückvermietung, um Betriebsausgaben beim Betrieb zu erzielen.


Grüsse

123meins
 
Stimmt. Aber das ist doch noch "schlimmer" finde ich.

Ich finde es jedenfalls eine interessante Variante und würde gerne wissen, was "unsere" Steuerberater dazu denken. Wäre vielleicht auch mal etwas für DEX seine Seite.
 
Wenn ich lese, dass die Domains der Ehefrau geschenkt werden sollen und dann von ihr ohne Vergütung an den Eheman zurück vermietet werden sollen, drängt sich nicht nur die Frage des Gesdtaltungsmissbrauchs, sondern sogar des Scheingeschäfts lt. AO auf.
Schwieriger für steuerliche Gestaltungen als die Ehefrau sind nur noch minderjährige Kinder, für die man dann auch noch einen Ergänzungspfleger benötigt.
Jedem Laien kann man nur raten, die Finger davon zu lassen, oder sich professionell für den Einzelfall beraten zu lassen.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Ja gut, mit dem geschenkt ist natürlich etwas plump. Allerdings akzeptiert das FA sogar, dass die Ehefrau ein Grundstück mit dem Geld des Ehemannes (!) erwirbt und dann an den Ehemann vermietet.
 
Sorry, kann dir da leider nicht weiterhelfen. Habe das Glück, dass meine Mutter Steuerberaterin ist. Sofern ich irgendwelche Fragen hab, muss ich mir selbst keinen Kopf drum machen. ;-)

Wobei es manchmal sicher besser ist, sich mit manchen (steuer-) rechtlichen Fragen selbst auseinanderzusetzen.

lg
 
Sorry, kann dir da leider nicht weiterhelfen. Habe das Glück, dass meine Mutter Steuerberaterin ist. Sofern ich irgendwelche Fragen hab, muss ich mir selbst keinen Kopf drum machen. ;-)

Da frag sie doch, anstatt hier zu posten, dass du es leider nicht wüsstest...!
 
Ich denke, jetzt bin ich etwas angespannt, meine Frau wegzunehmen Steuerersparnis. Ich bezweifle, auf dieses Mannes. Papo: Link entfernt
häh? klingt etwas sinnbefreit...geht wohl nur um den Backlink, den du gesetzt hast?!?
 
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